Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1971, Seite 2

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1971, Seite 2 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1971, S. 2); 2 Gesetzblatt Teil III Nr. 1 Ausgabetag: 3. Februar 1971 Festlegung von Fondsrestriktionen bei herkömmlichen Werkstoffen innerhalb des Bereiches des jeweiligen Ministeriums, Sicherung der Forschungskooperation bei der Anwendung hochpolymerer Werkstoffe. §3 (1) Das Ministerium für Materialwirtschaft sichert die Gestaltung einer effektiven Materialeinsatzstruktur der Volkswirtschaft über die Materialausrüstungsund Konsumgüterbilanzierung mit Hilfe von Bilanzdirektiven und anderen Maßnahmen zur Steuerung der Substitution herkömmlicher durch hochpolymere und glas-keramische Werkstoffe. (2) Das Ministerium für Materialwirtschaft gewährleistet durch die Plastlenkstelle die Durchführung der in den Rechtsvorschriften festgelegten Aufgaben* sowie eine enge Zusammenarbeit mit dem Großforschungszentrum des VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“ im System der Anwendungsforschung und der Werkstoffeinsatzberatung. (3) Das Institut für Leichtbau und ökonomische Verwendung von Werkstoffen ist verantwortlich für die Erarbeitung von Prognosen der grundlegenden Veränderungen in der Rohstoffbasis und Materialstruktur, insbesondere in der Werkstoffverbrauchsstruktur für organische und anorganisch-synthetische Werkstoffe und deren Verbundwerkstoffe, Koordinierung der im Substitutionsprozeß zu lösenden Hauptaufgaben, Formulierung gezielter Substitutionsmaßnahmen, Erarbeitung von konstruktiven und verfahrenstechnischen Grundsatzlösungen für den Einsatz neu-und weiterentwickelter Werkstoffe, Schaffung von verallgemeinerungsfähigen Lösungsvorschlägen für Substitutionsschwerpunkte, Schaffung von Gestaltungs- und Dimensionierungsrichtlinien, ( Erarbeitung von Beiträgen zur Systematisierung des Konstruktionsprozesses, Koordinierung der Aufgaben im System der komplexen Werkstoffeinsatzberatung, Aufbau eines Werkstoffdatenspeichers zur objektiven Werkstoffauswahl, Ausarbeitung und Durchsetzung von Vorgaben für die werkstoffherstellende Industrie zur perspektivischen Werkstoffentwicklung, Kenngrößenforschung und Werkstoffkennwertermittlung. §4 (1) Im Ministerium für Chemische Industrie hat der VEB Chemische Werke Buna als Verantwortlicher für die strukturkonkrete Planung des Bedarfskomplexes „Plaste/Elaste“ folgende Aufgaben: Berücksichtigung der im System der Anwendungsforschung gewonnenen Erkenntnisse bei der Planung des Plastaufkommens (Produktion und Import); Erarbeitung der Bilanzen nach Kriterien des effektivsten Plasteinsatzes in der Volkswirtschaft; enge Zusammenarbeit mit dem Sektor Applikationsforschung und Anwendungstechnik des Groß- * z. Z. gilt die Anordnung vom 22. März 1967 über die Bildung, Aufgaben und Arbeitsweise der Plastlenkstelle (GBl. IX S. 173) forschungszentrums des VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“ und Auswertung prinzipieller Materialien, wie z. B. Prognose der Chemisierung, Werkstoffprognosen, Plasteinsatzkonzeptionen, wissenschaftlich-technische Konzeptionen über den Plasteinsatz u. a. (2) Die plastherstellenden VEB und Kombinate der chemischen Industrie gewährleisten durch die Tätigkeit von Anwendungstechnika die umfassende Beschreibung der Eigenschaften der Werkstoffe durch Werkstoffkenngrößen und Kennwerte, Durchführung der erzeugnisspezifischen Werkstoffeinsatzberatung der in Produktion befindlichen hochpolymeren Werkstoffe, Durchführung der Anwendungsforschung der in Produktion befindlichen hochpolymeren Werkstoffe sowie der Neuentwicklung aus der betrieblichen Forschung, Standardisierung der hochpolymeren Werkstoffe (Neuentwicklungen aus der betrieblichen Forschung) unter Berücksichtigung der Verarbeitung und An- ' Wendung, Zuarbeit im Rahmen des Informationssystems für Werkstoffkennwerte und ökonomischen Materialeinsatz entsprechend den Rechtsvorschriften*. (3) Der VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“ ist verantwortlich für die Wahrnehmung der Leitfunktion im System der Anwendungsforschung und Standardisierung hpchpolymerer Werkstoffe. Zur Wahrnehmung der Leitfunktion im System der Anwendungsforschung und Standardisierung sind die Aufgaben des VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“ in den §§ 5 bis 8 sowie die Rechte und Pflichten in den §§ 9 bis 11 dieser Anordnung festgelegt. III. Leitfunktion im System der Anwendungsforschung §5 (1) Der VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“ koordiniert die Jahres- und Perspektivpläne zur Durchführung der Anwendungsforschung und der Standardisierung hochpolymerer Werkstoffe insbesondere folgender Partner: 1. VEB Chemische Werke Buna 2. VEB Chemiekombinat Bitterfeld 3. VEB Synthesewerk Schwarzheide 4. VEB Stickstoffwerk Piesteritz 5. WB Plast- und Elastverarbeitung 6. Ingenieurschule für Gummi- und Plasttechnologie Fürstenwalde/Spree 7. Deutsche Bauakademie 8. Institut für Bauelemente und Faserbaustoffe 9. Institut für Leichtbau und ökonomische Verwendung von Werkstoffen 10. Zentralinstitut für Schweißtechnik 11. Technische Hochschule Chemie „Carl Schorlem-mer“, Merseburg 12. Technische Hochschule Karl-Marx-Stadt z. Z. gilt die Anordnung vom 20. Februar 1968 über das Informationssystem für Werkstoffkenn werte und ökonomischen Materialeinsatz (GBl. II S. 93);
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1971, Seite 2 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1971, S. 2) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1971, Seite 2 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1971, S. 2)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1971 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1971), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1971. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1971 beginnt mit der Nummer 1 am 3. Februar 1971 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 1 vom 3. Februar 1971 auf Seite 4. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1971 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1971, Nr. 1 v. 3.2.1971, S. 1-4).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland einschließlich spezieller sozialistischer Länder, der Wiedereingliederung Kaltentlassener sowie einer umfassenden vorbeugenden Tätigkeit gemäß Artikel Strafgesetzbuch durch die Leiter dieser Organe und Einrichtungen sowie die Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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