Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1970, Seite 3

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1970, Seite 3 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1970, S. 3); LiflLUMvmifflsuiiiii Bibliothek Halle (S.), Leninallee 22 3 GESETZBLATT \ der Deutschen Demokratischen Republik 1970 Berlin, den 30. Januar 1970 ] Teil III Nr. 2 Tag Inhalt Seite 15.1.70 Anordnung über die Bildung der Hauptverwaltung Unterrichtsmittel und Schulver- 3 \ Anordnung über die Bildung der Hauptverwaltung Unterrichtsmittel und Schulversorgung vom 15. Januar 1970 §1 (1) Mit Wirkung vom 1. Januar 1970 wird eine Hauptverwaltung Unterrichtsmittel und Schulversorgung beim Ministerium für Volksbildung (nachstehend Hauptverwaltung genannt) gebildet. (2) Sie ist juristische Person und Haushaltsorganisation. (3) Im Rechtsverkehr führt sie die Bezeichnung Ministerium für Volksbildung Hauptverwaltung Unterrichtsmittel und Schul Versorgung. (4) Die Hauptverwaltung hat ihren Sitz in Berlin, der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik. §2 (1) Die Hauptverwaltung hat die Aufgabe, die Hauptentwicklungsrichtung zur Ausrüstung und Versorgung der im Bereich des Ministeriums für Volksbildung bestehenden Einrichtungen mit Unterrichtsmitteln, Schul- und Kindergartenmöbeln, Sportgeräten, Schul- und Lehrbüchern, Lernmitteln des allgemeinen Schulbedarfs, Schuldokumenten und Vordrucken zu erarbeiten. (2) Die Hauptverwaltung ist verantwortlich für die Durchsetzung der unter Abs. 1 genannten Hauptentwicklungsrichtung in den Prognosen, Perspektiv- und Jahresplänen der für die Forschung, Entwicklung, Produktion und Versorgung verantwortlichen staatlichen Organe und Institutionen. (3) Die Hauptverwaltung sichert die Durchsetzung der schulpolitischen und pädagogischen Grundsätze zur Weiterentwicklung der Schul- und Kinderspeisung im Rahmen der gesellschaftlichen Speisenwirtschaft. (4) Die Hauptverwaltung ist wirtschaftsleitendes Organ gegenüber dem Staatlichen Kontor für Unterrichtsmittel und Schulmöbel und übernimmt in bezug auf die ökonomische Tätigkeit des Volkseigenen Verlages Volk und Wissen Funktionen eines wirtschaftsleitenden Organs. §3 (1) Die Hauptverwaltung arbeitet nach den Weisungen des Ministers für Volksbildung. (2) Der Struktur- und Stellenplan der Hauptverwaltung ist nach den geltenden Rechtsvorschriften aufzustellen und vom Minister für Volksbildung zu bestätigen. (3) Der Leiter der Hauptverwaltung hat die Arbeitsweise sowie die Aufgaben und Pflichten der Mitarbeiter der Hauptverwaltung in einer Arbeitsordnung zu regeln. §4 (1) Die Hauptverwaltung wird im Rechtsverkehr durch den Leiter der Hauptverwaltung und im Fall seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter vertreten. (2) Im Rahmen der ihnen erteilten schriftlichen Vollmachten können auch weitere Mitarbeiter die Hauptverwaltung im Rechtsverkehr vertreten. § 5 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1970 in Kraft. Berlin, den 15. Januar 1970 Der Minister für Volksbildung Honecker ** '.* T. ;-.v;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 13. November 1970 auf Seite 26. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1970, Nr. 1-6 v. 12.1.-13.11.1970, S. 1-26).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsord-nung zu chädigen. Im strafrechtlichen Sinne umfaßt der Terror gemäß, Strafgesetzbuch einerseit die Begehung von Gewaltakten, um Widerstand gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung zu unternehmen sowie ebenfalls - Pläne und Aktivitäten trotzkistischer Kräfte, antisozialistische Positionen in der Deutschen Demokratischen Republik zu schaffen und auszubauen.

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