Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1970, Seite 22

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1970, Seite 22 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1970, S. 22); 22 Gesetzblatt Teil III Nr. 6 Ausgabetag: 13. November 1970 sind, können auf den Investitionsfonds des Jahres 1971 oder auf den Ansammlungsfonds übertragen werden. Voraussetzung für die Übertragung der Mittel ist, daß sie entsprechend den materiellen Realisierungsbedingungen in die planmäßige Finanzierung der Bil-uung und Verwendung der Geldfonds für Maßnahmen der erweiterten Reproduktion und für die Entwicklung sozialistischer Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im volkseigenen Betrieb, Kombinat oder im Zweig im Jahre 1971 einbezogen werden oder für konkrete Maßnahmen des Perspektivplanzeitraumes 1971 bis 1975 planmäßig zur Ansammlung vorgesehen sind. Solche Mittel sind in Übereinstimmung mit der zuständigen Bank auch für die vorfristige Rückzahlung von Investitionskrediten, die Erhöhung des Anteils der Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen, die Erhöhung des Eigenmitteleinsatzes zur Finanzierung planmäßiger materieller Bestände sowie die Beteiligung mit Eigenmitteln an der Finanzierung von Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen im Perspektivplanzeitraum 1971 bis 1975 einzusetzen. (5) Das zuständige übergeordnete wirtschaftsleitende Organ hat zu gewährleisten, daß die im Jahre 1970 nicht eingesetzten Gewinne der volkseigenen Betriebe und Kombinate und Mittel der Gewinnfonds der WB und volkseigenen Kombinate in die differenzierte Festlegung der Normative der wirtschaftlichen Rechnungsführung des Jahresvölkswirtschaftsplanes 1971 sowie des Perspektivplanzeitraumes 1971 bis 1975 einbezogen werden. (6) Nicht aufgeteilte Gewinne der volkseigenen Betriebe und Kombinate, die nach den Rechtsvorschriften gemäß § 1 Abs. 1 Buchstaben c und d arbeiten, sowie Mittel des Gewinn-Verwendungsfonds, die nach den dafür geltenden Rechtsvorschriften nicht übertragen werden dürfen, sind bis zum 18. Februar 1971 auf das im § 3 Abs. 7 genannte Konto abzuführen. § 5 I Exportstiinulicrungsmittcl (1) Die Abforderungen der volkseigenen Betriebe und Kombinate, die ein einheitliches Betriebsergebnis aus Produktion und Export bilden, von den Sonderbankkonten „Exportstimulierungsmittel“ der WB und Kombinate für Rechnung 1970 haben spätestens bis zu dem für die Abgabe des Jahresfinanzkontrollbei'ichtes festgelegten Termin zu erfolgen. Die Inanspruchnahme von Exportstimulierungsmitteln kann nur für Exporte erfolgen, bei denen die Bedingungen für die Realisierung von Exportverträgen entsprechend den Rechtsvorschriften per 31. Dezember 1970 erfüllt: sind. Nach Abwicklung der sich aus dem Jahresabschluß ergebenden Abforderungen sind auf den Sonderbankkonten „Exportstimulierungsmittel" der VVB noch vorhandene Bestände als Bestandteil der Nettogewannabführung an den Staatshaushalt auf das im § 3 Abs. 7 genannte Konto abzuführen. (2) Die Regelungen des Abs. 1 'gelten auch für die Stimulierungsmittel Anlagenexport. (3) Die Abforderung der Stimulierungs- und Aus- gleichsmittel für Transport- und Dienstleistungen im internationalen Verkehr gemäß Anweisung vom 30. Juli 1968* hat spätestens bis zu dem für die Abgabe des Jahresfinanzkontrollberichtes festgelegten Termin zu erfolgen. ' , ron Beteiligten direkt zugestellt §6 Amortisationsfonds bzw. Amortisationsvcrwcndungsfoiuls (1) Die Zuführung von Amnriisatifiü auf Hl Rü derbankkonten „Investitionen" durch die VVB bz wirtschaftsleitenden Organe hat in Höhe des Finar bedarfs unter Berücksichtigung der Investitionsverb ligungen gemäß §6 Abs. 3 der Anordnung vom 10. D zember 1969 über die Berechnung planmäßiger Ind striepreisänderungen bei der Durchführung des Ja resvolkswirtschaftspianes und des Staatshaushalts?! nes für das Jahr 1970 (GBl. II S. 621) bis zum 5. Janu; 1971 zu erfolgen. (2) VVB bzw. wirtschaftsleitende Organe gemäß § Abs. 1 Buchst, c dürfen Zuführungen auf die Sonde: bankkonten für Investitionen nur in Höhe des tatsäcl liehen Finanzbedarfs vornehmen, wobei die geplanl Höhe der Zuführungen nicht überschritten werden dar Darüber hinaus noch verbleibende Mittel des Amort: sationsverwendungsfonds sind am 3. Februar 1971 ac das im § 3 Abs. 7 genannte Konto abzuführen. §7 Investitionen (1) Volkseigene Betriebe und Kombinate sowie VVI und wirtschaftsleitende Organe gemäß § 1 Abs. 1 Buch staben a und b bezahlen bis zum 29. Januar 1971 au: dem Fonds und Sonderbankkonto Investitionen de: Jahres 1970 die bis zum 31. Dezember 1970 fertiggestellten abrechenbaren Lieferungen und Leistungen für Investitionen einschließlich der Abführungsbeträge aus InvastitionsverbilLigungen gemäß Abs. 6. (2) Sind nach Verwendung gemäß Abs. 1 noch Bestände auf den Fonds und Sonderbankkonten Investitionen vorhanden, können diese Mittel auf den Investitionsfonds des Jahres 1971 oder auf den Ansammlungsfonds übertragen werden. Sie ,sind entsprechend den materiellen Realisierungsbedingungen auf der Grundlage der betrieblichen Pläne über die Bildung und Verwendung der Geldfonds im Jahre 1971 planmäßig für Investitionsmaßnahmen im volkseigenen Betrieb, Kombinat oder im Zweig oder zur planmäßigen Ansammlung für konkret festgelegte Investitionsmaßnahmen im Perspektivplanzeitraum 1971 bis 1975 einzusetzen. Übertragene Mittel des Investitionsfonds sind auch in Übereinstimmung mit der zuständigen Bank im Perspektivplanzeitraum 1971 bis 1975 für die vorfristige Rückzahlung von Investitionskrediten sowie die Erhöhung des Anteils der Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu verwenden. Das zuständige übergeordnete wirtschaftsleitende Organ hat zu gewährleisten, daß die im Jahre 1970 nicht eingesetzten Mittel des Investitionsfonds der volkseigenen Betriebe und Kombinate in die differenzierte Festlegung der Normative der wirtschaftlichen Rechnungsführung des Jahresvoiks-wirtschaftsplanes 1971 sowie des Perspektivplanzeitraumes 1971 bis 1975 einbezogen werden. (3) Für volkseigene Betriebe, Kombinate und VVB bzw. wirtschaftsleitende Organe, die noch nach den Rechtsvorschriften gemäß § 1 Abs. 1 Buchstaben c und d arbeiten, gilt folgendes: a) Sie bezahlen die bis zum 31. Dezember 1970 planmäßig fertiggestellten "'und abrechenbaren Lieferungen und Leistungen bis'zum 29. Januar 1971 in Rechnung 1970.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 13. November 1970 auf Seite 26. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1970, Nr. 1-6 v. 12.1.-13.11.1970, S. 1-26).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der operativen Lage zu Aufgaben der Linie bei der vorbeugenden Verhinderung Entweichungen inhaftierter Personen und die Anforderungen an Fahndungsunterlagen sowie an die Vorbereitung und Durchführung aktiver Maßnahmen geeignet sind; feiridliche Zentren und Objekte, operativ interessante Personen. Arbeits-rnethoden feindlicher Abwehrorgane, Bedingungen im Verkehr und sonstige Regimebedingungen, die für die Gewährleistung einer den operativen Anforderungen entsprechenden Verbindung getroffenen Vereinbarungen jederzeit überblicken und die dafür erforderlichen Mittel und Methoden sicher anwenden können. Besondere Aufmerksamkeit ist der ständigen Qualifizierung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht stehengeblieben werden. Die Aufgabe besteht darin, die sich ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben exakter festzulegen und deren zielstrebige Lösung tatsächlich in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden.

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