Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1970, Seite 21

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1970, Seite 21 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1970, S. 21); Gesetzblatt Teil III Nr. 6 Ausgabetag: 13. November 1970 21 §3 Allgemeine Bestimmungen (1) Die nach dem 2fi. Dezember 1970 für Rechnung (wtM Mtnrtuutmuunatm {Juerwuiuntfn von den volkseigenen Betrieben und Kombinaten an die WB und anderen wirtschaftsleitenden Organe, von den WB und anderen, wirtschaftsleitenden Organen an die volkseigenen Betriebe und Kombinate, an den zentralen Haushalt sowie andere das Jahr 1970 betreffende Kontoverfügungen zugunsten bzw. zu Lasten von Konten der WB und anderen wirtschaftsleitenden Organe sind auf den Zahlungsbelegen mit dem Vermerk „Rechnung 1970“ zu versehen. Für die Finanzbeziehungen der AHB gelten diese Grundsätze entsprechend. (2) Verrechnungen der Abführungen und Zuführungen für das Jahr 1970 mit Abführungen und Zufuhrungen für das Jahr 1971 sind nicht zulässig. (3) Umbuchungen finanzieller Mittel zwischen zweckgebundenen Fonds auf Bankkonten der'volkseigenen Betriebe, Kombinate und der AHB sowie der WB bzw. wirtschaftsleitenden Organe auf Grund des Jahresabschlusses 1970 haben spätestens an dem für die Abgabe des Jahresfinanzkontrollberichtes festgelegten Termin zu erfolgen. (4) Die Direktoren der volkseigenen Kombinate, die Generaldirektoren der WB und die Leiter anderer Wirtschaftsorgane, die nach dem Prinzip der Eigenerwirtschaftung der Mittel arbeiten, haben zu sichern, daß die Finanzbeziehungen zwischen den Betrieben des volkseigenen Kombinates und dem Stammbetrieb sowie zwischen den volkseigenen Betrieben und Kombinaten und den WB bzw. Wirtschaftsorganen gleichlautend im Jahresfinanzkontrollbericht zum 31. Dezember 1970 ausgewiesen werden. Abweichungen durch bereits realisierte Kontoverfügungen sind gegenüber der staatlichen Finanzrevision zu belegen. (5) Die WB, die anderen wirtschaftsleitenden Organe und die den Ministerien direkt unterstellten volkseigenen Kombinate haben zu sichern, daß die das Wirtschaftsjahr 1970 betreffenden Zahlungen an den zentralen Haushalt oder Abverfügungen von den zentralen Haushaltskonten mit der richtigen Kontobezeichnung für die Haushaltsrechnung 1970 gemäß Abs. 9 vorgenommen werden. (6) Werden Änderungen der Jahresbilanz 1970 und der Gewinn- und Verlustrechnung nach den in dieser Anordnung festgelegten Kontenschlußterminen durch die Staatliche Finanzrevision beauflagt, so sind die sich daraus in Rechnung 1970 ergebenden Zu- oder Abführungen über die Haushaltsrechnung 1971 vorzunehmen. (7) Die Abführungen der VVB bzw. wirtschaftsleitenden Organe sind bis zum 18. Februar 1971 an den zentralen Haushalt auf das Haushaltskonto „Gewinn-und andere Abführungen“ des zuständigen Ministeriums bei der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, zugunsten der Haushaltsrechnung 1970 vorzunehmen, soweit nachfolgend keine anderen Termine und Konten festgelegt sind. (8) Die dem Ministerium für Außenwirtschaft un-I terstehenden AHB haben die Verrechnungen aus Gewinn- und Amortisationsabführungen bis zum 18. Februar 1971 über das Konto des Ministeriums für Außenwirtschaft bei der Deutschen Außenhandelsbank AG, Berlin, vorzunehmen. Für die Verrechnungen der AHB, die nicht dem Ministerium für Außenwirtschaft unterstehen, gelten die vom zuständigen Wirtschaftsorgan festgelegten Konten und Termine. (9) Für die auf Grund dieser Anordnung festgelegten Abführungen der volkseigenen Betriebe und Kombinate sowie VVB bzw. wirtschaftsleitendcn ,Organe an den zentralen Haushalt zugunsten der Haushaltsrech-nung 1970 werden bei den zuständigen Banken gesonderte Konten geführt. Die VVB bzw. wirtschaftsleitenden Organe sind verpflichtet, den ihnen unterstellten volkseigenen Betrieben und Kombinaten die von den zuständigen Ministerien bzw. anderen zentralen Staatsorganen mitgeteilten EDV-Kontonummern für die Abrechnung des Planjahres 1970 bekanntzugeben, soweit nicht die in der Anordnung genannten speziellen Kontonummern zutreffen. §4 Gcwinnfonds bzw. Gcwinn-Vcrwcndungsfonds, nicht aufgelcilte Gewinne (1) Ergeben sich aus dem Jahresfinanzkontrollbericht Verpflichtungen der VVB bzw. wirtschaftsleitenden. Organe gegenüber d?n volkseigenen Betrieben und Kombinaten, so sind die Zuführungen spätestens bis zum 18. Februar 1971 vorzunehmen. (2) Zuführungen an die VVB bzw. wirtschaftsleitenden Organe, die sich aus dem Formblatt „Abrechnung der Eigenerwirtschaftung der Mittel im Jahre 1970“ bzw. „Abrechnung der Gewinnabführungen und Stützungen“ ergeben, sind nach Abgabe des Kontroll-berichtes der VVB bzw. wirtschaftsleitenden Organe spätestens bis zum 18. Februar 1971 von den zuständigen Bankkonten abzufordern. (3) Uber die Zweckbestimmung im Laufe des Planjahres noch nicht aufgeteilter Gewinne der volkseigenen Betriebe. Kombinate und AHB sowie der VVB ist bis zum Abgabetermin des Jahresfinanzkontrollberich-tes zu entscheiden. Im Formblatt „Abrechnung der Eigenerwirtschaftung der Mittel im Jahre 1970“ sind demzufolge in den Positionen „Gewinnfonds" und „Noch nicht aufgeteilte Mittel“ keine Beträge als Endbestand auszuweisen. " (4) Im Geltungsbereich gemäß § 1 Abs. 1 Buchstaben a und b können Gewinne der volkseigenen Betriebe und Kombinate und Mittel der Gewinnfonds der VVB und volkseigenen Kombinate, die nachweisbar aus selbst erwirtschafteter Übererfüllung des geplanten Nettogewinnes öder Nichtinanspruchnahme von Verluststützungen infolge außerplanmäßiger Selbstkostensenkung der Betriebe resultieren, auf das Jahr 1971 übertragen werden. Noch nicht aufgeteilte Gewinne der volkseigenen Betriebe und Kombinate sowie zum 31. Dezember 1970 auf den Gewinnfonds der VVB und volkseigenen Kombinate vorhandene Mittel, die aus der Nichtdurchführung bzw. aus Rückständen in der Durchführung geplanter Maßnahmen oder infolge von Entscheidungen übergeordneter Organe über materiell und vertraglich nicht gesicherte Vorhaben bzw. Vorhaben, die den Erfordernissen höchster volkswirtschaftlicher Effektivität nicht entsprechen, entstanden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1970 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1970), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1970. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1970 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1970 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 13. November 1970 auf Seite 26. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1970 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1970, Nr. 1-6 v. 12.1.-13.11.1970, S. 1-26).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaftvollzuges in Erfahrung zu brin-gen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Schaffung einer eindeutigen Beweislage, auf deren Grundlage dann VerdächtigenbefTagungen oder gar vorläufige Festnahmen auf frischer Tat erfolgen können, genutzt werden.

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