Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1969, Seite 29

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1969, Seite 29 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969, S. 29); Gesetzblatt Teil III Nr. 6 Ausgabetag: 4-Dezember 1969 29 (3) Die Direktionen im Bereich des Ministeriums für Verkehrswesen führen diese Mittel auf das im § 3 Abs. 6 genannte Konto ab. Die Abführungen sind in der Haushaltsabrechnung des Ministeriums für Verkehrswesen gesondert auszuweisen. (4) Bei anderen wirtschaftsleitenden Organen entscheidet der zuständige Minister im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen über die Verwendung solcher Mittel des Reservefonds, die das Limit für die Höhe der Zuführungen des Jahres 1969 übersteigen. § 13 V erf ügungsf onds (1) Die zum 31. Dezember 1969 vorhandenen Mittel des Verfügungsfonds sind bis zu 20 % des Jahresplanbetrages 1969 auf das Folgejahr übertragbar. In den WB und Bau- und Montagekombinaten sind die darüber hinaus noch vorhandenen Mittel dem Gewinn der WB bzw. des Bau- und Montagekombinates zuzuführen und nach den Rechtsvorschriften über die Gewinnverwendung zu behandeln. (2) Die Übertragbarkeit des Verfügungsfonds der Generaldirektoren der AHB ist gesondert geregelt*. § 14 Produktionsfonds- bzw. Handelsfondsabgabe, Produktions-, Dienstlcistungs-, Verbraudisabgaben, Produkt- und leistungsgebundene Preisstützungen und Preisausgleiche (1) Die im Jahre 1969 entstandenen Produktionsfonds- bzw. Handelsfondsabgabe, Produktions-, Dienst-leistungs- und Verbrauchsabgaben sind, unabhängig vom Fälligkeitstag, in Rechnung 1969 zu vereinnahmen und gegenüber dem Staatshaushalt abzurechnen. (2) Zeitweilig noch notwendige produkt- und leistungsgebundene Preisstützungen und Preisausgleiche sind in Höhe des 1969 entstandenen Anspruchs, unabhängig vom Fälligkeitstag, in Rechnung 1969 zuzuführen und gegenüber dem Staatshaushalt abzurechnen. § 15 .,y Handelsspanne aus Exportlieferungen (1) Die Übertragung von Erlösen aus der Handelsspanne für Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage von Ausfuhrverträgen gemäß § 4 Abs. 3 der Anordnung vom 5. März 1965 über die Gewährung einer Handelsspanne bei Exportlieferungen (GBl. III S. 27) auf das Planjahr 1970 ist bis zur nachweisbaren Höhe der im Jahre 1970 noch,zu erbringenden Leistungen zulässig. (2) Aus dem Erlös aus Handelsspanne bei Exportlieferungen erzielte Überschüsse, die weder gemäß Abs. 1 übertragen noch gemäß § 5 Abs. 2 der Anordnung vom 5. März 1965 über die Gewährung einer Handelsspanne bei Exportlieferungen von den Außen- * Anordnung vom 21. Juli 1965 über die Bildung und Verwendung von Verfügungsfonds der Generaldirektoren ln den dem Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel unterstehenden Außenhandelsunternehmen (GBl. m S. 105) handeisunternehmen zurückgefordert wurden, sind in Rechnung 1969 als Gewinn auszuweisen und entsprechend den Rechtsvorschriften über die Gewinnverwendung zu behandeln. § 16 Finanzbeziehungen zwischen volkseigenen Betrieben und Kombinaten und örtlichen Räten (1) Volkseigene Betriebe und Kombinate, dieHaushalts-zuschüsse für die Finanzierung der betrieblichen Berufsausbildung bzw. der Einrichtungen der betrieblichen Betreuung erhalten, haben diese bis zum 23. Januar 1970 gegenüber der Abteilung Finanzen des zuständigen Rates des Kreises abzurechnen. Finanzielle Verpflichtungen zwischen volkseigenen Betrieben und Kombinaten und örtlichen Räten, die auf Grund der Anordnung Nr. 2 vom 2. September 1965 über die vorläufige Regelung der Finanzierung der betrieblichen Einrichtungen und Maßnahmen für die Arbeiterversorgung und die Betreuung der Werktätigen in der volkseigenen Wirtschaft Finanzierung der betrieblichen Betreuung (GBl. II S. 660) bestehen, sind ebenfalls bis zum 23. Januar 1970 abzurechnen. Die sich daraus ergebenden Ausgleichszahlungen sind von den Abteilungen Finanzen der Räte der Kreise spätestens bis zum 30. Januar 1970 in Rechnung 1969 vorzunehmen. (2) Finanzielle Verpflichtungen aus Vereinbarungen zwischen volkseigenen Betrieben und Kombinaten und örtlichen Räten aus der Verwirklichung des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 15. September 1967 über die Weiterentwicklung der Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden (GBl. I S. 111) sind bis zum 31. Dezember 1969 abzurechnen. § 17 Den Ministerien direkt unterstellte volkseigene Betriebe und Kombinate * (1) Für Abführungen der volkseigenen Betriebe und Kombinate, die den im § 1 genannten Ministerien bzw. anderen zentralen Staatsorganen direkt unterstehen, gelten die gleichen Termine, die für die WB bzw. wirtschaftsleitenden Organe verbindlich sind. (2) Für das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen und den Bereich Eisenbahntransport und Fahrzeugausbesserung der Deutschen Reichsbahn werden die Termine für die Abführungen gemäß § 3 Abs. 6 und § 7 durch den Minister für Post- und Fernmeldewesen und den Minister für Verkehrswesen in Übereinstimmung mit dem Minister der Finanzen festgelegt. § 18 Örtlich geleitete volkseigene Betriebe, Kombinate und wirtschaftsleitende Organe Für die im § 1 Abs. 4 genannten volkseigenen Betriebe und Kombinate sowie wirtschaftsleitenden Organe gelten folgende abweichende bzw. zusätzliche Bestimmungen : a) Die Termine der Abführungen durch die volkseigenen Betriebe und Kombinate bzw. wirt-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 4. Dezember 1969 auf Seite 32. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969, Nr. 1-6 v. 14.2.-4.12.1969, S. 1-32).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Ordnung über die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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