Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1969, Seite 27

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1969, Seite 27 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969, S. 27); Gesetzblatt Teil III Nr. 6 Ausgabetag: 4-Dezember 1969 27 (6) Die Abführungen der WB bzw. wirtschaftsleitenden Organe sind bis zum 18. Februar 1970 zugunsten des Haushaltskontos „Gewinn- und andere Abführungen“ des zuständigen Ministeriums bei der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, vorzunehmen, soweit nachfolgend keine anderen Termine und Konten festgelegt sind. (7) Die AHB haben die Verrechnung mit dem Staatshaushalt bis zum 18. Februar 1970 über die entsprechenden Konten bei der Deutschen Außenhandelsbank AG, Berlin, vorzunehmen. . § 4 Gewinnfonds bzw. Gewinn-Verwendungsfonds, nicht aufgeteilte Gewinne (1) Ergeben sich aus dem Jahresfinanzkontrollbericht Verpflichtungen der VVB bzw. wirtschaftsleitenden Organe gegenüber den volkseigenen Betrieben und Kombinaten, so sind die Zuführungen spätestens bis zum 18. Februar 1970 vorzunehmen. (2) Zuführungen an die VVB bzw. wirtschaftsleitenden Organe, die sich aus dem Formblatt „Abrechnung der Eigenerwirtschaftung der Mittel im Jahre 1969“ bzw. „Abrechnung der Gewinnabführungen und Stützungen“ ergeben, sind nach Abgabe des Kontroll-berichtes der VVB bzw. wirtschaftsleitenden Organe spätestens bis zum 18. Februar 1970 von den zuständigen Bankkonten abzufordern. (3) Über die Zweckbestimmung im Laufe des Planjahres noch nicht aufgeteilter Gewinne der volkseigenen Betriebe, Kombinate und der AHB ist bis zum Abgabetermin des Jahresfinanzkontrollberichtes zu entscheiden. In der Position „Noch nicht aufgeteilte Mittel“ des Formblattes „Abrechnung der Eigenerwirtschaftung der Mittel im Jahre 1969“ sind zum 31. Dezember 1969 keine Beträge auszuweisen. (4) Mittel des Gewinnfonds bzw. Gewinn-Verwendungsfonds, die nach den Rechtsvorschriften nicht übertragen werden dürfen, sowie zum 31. Dezember 1969 nicht auf geteilte Gewinne gemäß Abs. 3 sind bis zum 18. Februar 1970 auf das im § 3 Abs. 6 genannte Konto abzuführen. § 5 Exportstimulierungsmittel (1) Die Abforderungen der volkseigenen Betriebe und Kombinate, die ein einheitliches Betriebsergebnis aus Produktion und Export bilden, von den Sonderbankkonten „Exportstimulierungsmittel“ der VVB für Rechnung 1969 haben spätestens bis zu dem für die Abgabe des Jahresfinanzkontrollberichtes festgelegten Termin zu erfolgen. Nach Abwicklung der sich aus dem Jahresabschluß ergebenden Abforderungen noch vorhandene Bestände auf den Sonderbankkonten „Exportstimulierungsmittel“ der WB können auf das Folgejahr übertragen und für zusätzliche Exporte, die der Tilgung von Finanzschulden in Valuta-Mark dienen, verwendet werden. Bestehen keine Finanzschulden in Valuta-Mark, sind die nicht verbrauchten Exportstimulierungsmittel dem Gewinnfonds wieder zuzuführen. (2) Die Abforderung der Stimulierungs- und Aus-' gleichsmittel für Transport- und Dienstleistungen im internationalen Verkehr gemäß Anweisung vom 30. Juli 1968* hat spätestens bis zu dem für die Abgabe des Jahresfinanzkontrollberichtes festgelegten Termin zu erfolgen. § 6 Amortisationsfonds bzw. Amortisations-V erwendungsf onds (1) Die Zuführung von Amortisationen auf die Sonderbankkonten für Investitionen durch die VVB bzw. wirtschaftsleitenden Organe hat in Höhe des Finanzbedarfes bis zum 5. Januar 1970 zu erfolgen. (2) VVB bzw. wirtschaftsleitende Organe gemäß § 1 Abs. 1 Buchst, c dürfen Zuführungen auf die Sonderbankkonten für Investitionen nur in Höhe des tatsächlichen Finanzbedarfes vornehmen, wobei die geplante Höhe der Zuführungen nicht überschritten werden darf. Darüber hinaus noch verbleibende Mittel des Amortisations-Verwendungsfonds sind am 3. Februar 1970 auf das im § 3 Abs. 6 genannte Konto abzuführen. § 7 Investitionen (1) Volkseigene Betriebe und Kombinate sowie WB und wirtschaftsleitende Organe gemäß § 1 Abs. 1 Buchstaben a und b übertragen die nicht verbrauchten, im Plan der Finanzierung der Investitionen 1969 enthaltenen Amortisationen und Gewinne sowie die am 30. Januar 1970 auf den Sonderbankkonten Investitionen noch vorhandenen Bestände auf das Sonderbankkonto des Jahres 1970. Die bis zum 31. Dezember 1969 planmäßig fertiggestellten und abrechenbaren Lieferungen und Leistungen sind bis zum 30. Januar 1970 in Rechnung 1969 zu bezahlen. (2) Für volkseigene Betriebe und WB bzw. wirtschaftsleitende Organe gemäß § 1 Abs. 1 Buchstaben c und d gilt folgendes: a) Sie bezahlen die bis zum 31. Dezember 1969 planmäßig fertiggestellten und abrechenbaren Lieferungen und Leistungen bis zum 30. Januar 1970 in Rechnung 1969. b) Die am 2. Februar 1970 nach Rückzahlung verzinslicher Investitionskredite noch vorhandenen Bestände der Sonderbankkonten „Investitionen aus 1968“ und der Sonderbankkonten „Investitionen“ des Jahres 1969 sind über das Bankkonto des wirtschaftsleitenden Organs bzw. direkt bis zum 10. Februar 1970 auf das Konto des Ministeriums der Finanzen 6836 29 59011 bei der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, abzuführen. c) Im Falle der nicht planmäßigen Fertigstellung und Abrechnung von Investitionen sind sie berechtigt, nicht verbrauchte Amortisationen und Gewinne des Planes der Finanzierung der Inve- Den Beteiligten direkt zugestellt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 4. Dezember 1969 auf Seite 32. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969, Nr. 1-6 v. 14.2.-4.12.1969, S. 1-32).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden ihrer Bekämpfung beherrschen, desto effektiver wird der Beitrag der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Lösung der Gesaotaufgabenstellung Staatssicherheit sein. Im Rahmen der langfristigen Vorbereitung der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegte Zuständigkeiten anderer operativer Diensteinheiten berührt werden, grundsätzlich in Abstimmung und Koordinierung mit den Leitern dieser Diensteinheiten zu erfolgen.

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