Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1969, Seite 24

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1969, Seite 24 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969, S. 24); 24 Gesetzblatt Teil III Nr. 5 Ausgabetag: 8. Oktober 1969 Pflanzgut, den Wirtschaftsvereinigungen Obst, Ge- I rhüso und Speisekartoffeln, den Zuchtinstituten und -betrieben, den DSG-Betrieben und den VEB Kombinat Getreidewirtschaft und deren Betriebe eng zusammenzuarbeiten. §3 Leitung der Zentralstelle (1) Die Zentralstelle wird vom Direktor geleitet. Die Leitung der Zentralstelle erfolgt unter ständiger Einbeziehung aller Mitarbeiter und in Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen auf der Grundlage der sozialistischen Menschenführung, nach den Grundsätzen der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung. (2) Der Direktor ist für die gesamte politische, wirtschaftliche und organisatorische Tätigkeit der Zentralstelle verantwortlich und dem Vorsitzenden des Staatlichen Komitees rechenschaftspflichtig. (3) Der Direktor ist dafür verantwortlich, daß auf dem Gebiet des Sortenwesens die Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und die Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik sowie die Beschlüsse des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik verwirklicht werden. (4) Die Zentralstelle sichert eine den Erfordernissen der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit entsprechende j Entwicklung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit auf dem Gebiet der Züchtung und Vermehrung von Saat- und Pflanzgut. §4 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Die Zentralstelle wird im Rechtsverkehr durch den Direktor und im Falle seiner Verhinderung durch den vom Direktor schriftlich benannten Stellvertreter vertreten. (2) Der Direktor ist zur Einzelzeichnung befugt. Das gleiche trifft für den Stellvertreter bei Vertretung des Direktors zu. (3) Im Rahmen der ihnen durch den Direktor erteilten schriftlichen Vollmachten können auch andere Mitarbeiter und sonstige Personen die Zentralstelle im Rechtsverkehr vertreten. (4) Verfügungen über Zahlungsmittel der Zentralstelle bedürfen entsprechend den Rechtsvorschriften der Gegenzeichnung durch den Hauptbuchhalter oder seinen Stellvertreter. §5 Begründung und Beendigung von Arbeitsrechtsverhältnissen (1) Der Direktor wird vom Vorsitzenden des Staatlichen Komitees berufen und abberufen.; (2) Für die Begründung, Änderung und Beendigung der Arbeitsrechtsverhältnisse der übrigen Mitarbeiter ist der Direktor entsprechend den Rechtsvorschriften verantwortlich. §6 Struktur- und Stellenplan Der Struktur- und Stellenplan wird entsprechend den Rechtsvorschriften aufgestellt und ist vom Staatlichen Komitee zu bestätigen. §7 Arbeitsordnung Zur Sicherung einer modernen rationellen betrieblichen Organisation und zur Einhaltung der Ordnung werden der Arbeitsablauf sowie die Stellung, Rechte und Pflichten der Mitarbeiter der Zentralstelle in einer Arbeitsordnung geregelt, die in einer Belegschaftsversammlung beraten, mit der Betriebsgewerkschaftsleitung abgestimmt und vom Direktor erlassen wird. §8 Veröffentlichungen und Schweigepflicht (1) Veröffentlichungen von Ergebnissen der Arbeit der Zentralstelle einschließlich der Züchtung und Vermehrung von Saat- und Pflanzgut haben gemäß den Rechtsvorschriften zu erfolgen und bedürfen der Genehmigung des Direktors. (2) In ihrer gesamten Tätigkeit haben die Mitarbeiter der Zentralstelle Verschwiegenheit über vertrauliche Vorgänge zu wahren. (3) Die Schweigepflicht besteht auch nach Lösung des Arbeitsrechtsverhältnisses mit der Zentralstelle. §9 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1969 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 12. August 1963 über das Statut der Zentralstelle für Sortenwesen (GBl. II S. 616) außer Kraft. Berlin, den 16. September 1969 Der Vorsitzende des Rates für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 209 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich TeUIl,20M. Teil H 1,80 M und Teil m 1,80 M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr ,■ Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht KaufiftÖglichkeit nur bei Selbtabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Straße 263, Telefon: 42 46 41 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) Index 31 818 ll eonwjueq *. ,:i 7\X C X 7 M ' HÜLM';
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 4. Dezember 1969 auf Seite 32. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969, Nr. 1-6 v. 14.2.-4.12.1969, S. 1-32).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung der Ausgangsmaterialien sowie für das Anlegen und die weitere Bearbeitung Operativer Vorgänge, vor allem für die Erarbeitung erforderlicher Beweise, zu geben. Die Diensteinheiten der Linien und sowie die Abteilungen Postzollfahndung, und die Spezialfunkdienste Staatssicherheit haben alle vorhandenen Möglichkeiten entsprechend ihrer Verantwortlichkeit und dem von anderen operativen Diensteinheiten vorgegebenen spezifischen Informationsbedarf zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge genutzt angewandt und in diesen Prozeß eingeordnet wird. Ausgehend von der Analyse der operativ bedeutsamen Anhaltspunkte zu Personen und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die G-rößenordnur. der Systeme im einzelnen spielen verschiedene Bedingungen eine Rolle. So zum Beispiel die Größe und Bedeutung des speziellen Sicherungsbereiches, die politisch-operativen Schwerpunkte, die Kompliziertheit der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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