Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1969, Seite 21

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1969, Seite 21 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969, S. 21); Gesetzblatt Teil III Nr. 4 Ausgabetag: 17. März 1969 21 Protokoll schriftlich festgelegten Terminen über die Realisierung der Auflagen an den Vorsitzenden der Zulassungskommission Bericht zu erstatten. §4 (1) Die Zulassungskommission setzt sich zusammen aus je einem Vertreter des Zentralinstituts für Schweißtechnik der Deutschen Demokratischen Republik des Instituts für Leichtbau Dresden des Instituts für organische Hochpolymere Leipzig des Deutschen Amtes für Meßwesen und Warenprüfung der WB Plastverarbeitung Halle der WB Elektrochemie und Plaste Halle. (2) Zu der Überprüfung kann jeweils ein Vertreter des dem Betrieb übergeordneten Organs eingeladen werden. Dieser hat dann als beratendes Mitglied der Zulassungskommission mitzuwirken. , (3) Den Vorsitz in der Zulassungskommission führt der Vertreter des Zentralinstituts für Schweißtechnik der Deutschen Demokratischen Republik. (4) Der Vorsitzende der Zulassungskommission hat die Benennung der Kommissionsmitglieder durch die Leiter der im Abs. 1 genannten Organe zu erwirken und die Mitglieder zu berufen und abzuberufen. Eine Abberufung hat im Einvernehmen mit dem Leiter des zuständigen Organs des Kommissionsmitgliedes zu erfolgen. §5 (1) Eine Zulassung wird erteilt, wenn der beantragende Betrieb über einen Plastverantwortlichen (plasttechnisch ausgebildeten Ingenieur) verfügt und die betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind. (2) Über Ausnahmen und Anerkennung des Plastverantwortlichen entscheidet die Zulassungskommission. §6 (1-) Über die Zulassung hat die Zulassungskommission eine Urkunde auszustellen. Diese Urkunde muß enthalten: a) die Bezeichnung des zugelassenen Betriebes b) den Namen des Plastverantwortlichen c) die Zulassungsdauer. (2) Der Zulassungsbereich wird in der Anlage zur Urkunde festgelegt. §7 (1) Die Zulassungsdauer beträgt 2 Jahre. Sie kann von der Zulassungskommission in besonderen Fällen verkürzt oder verlängert werde.-. Nach Ablauf der in der Zulassungsurkunde festgelegten Zulassungsdauer bedarf die Zulassung der Verlängerung. Diese ist 6 Wochen vor Ablauf beim Vorsitzenden der Zulassungskommission schriftlich zu beantragen. (2) Eine erneute Zulassung bzw. Erweiterung ist erforderlich, "wenn sich die festgelegten Zulassungsbedingungen geändert haben. Diese Veränderungen sind sofort dem Vorsitzenden der Zulassungskomis-sion mitzuteilen. (3) Die Zulassung kann ohne Einhaltung der im Abs. 1 festgelegten Fristen widerrufen werden, wenn der Betrieb die Zulassungsbedingungen nicht mehr erfüllt oder sonstige Voraussetzungen für die sachgemäße Ausführung der Plastarbeiten nicht mehr gegeben sind. §8 Die nach § 4 Absätze 1 und 2 an der Zulassung Beteiligten berechnen dem für die Zulassung überprüften Betrieb die entstandenen Aufwendungen mit den ihnen genehmigten Preisen oder Gebühren. §9 (1) " Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 27. Juli 1964 über die Zulassung von Betrieben zur Ausführung festigkeitsbeanspruehter Plast- und Metallklebkonstruktionen (GBl. Ill S. 398) außer Kraft. (3) Die Zulassungen, die nach der Anordnung vom 27. Juli 1964 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Anordnung bereits erteilt sind, bleiben unberührt. Die Verlängerung, Erweiterung oder ihr Widerruf regeln sich nach der vorliegenden Anordnung. Berlin, den 21. Februar 1969 Der Minister für Schwermaschinen- und Anlagenbau Zimmermann;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 4. Dezember 1969 auf Seite 32. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969, Nr. 1-6 v. 14.2.-4.12.1969, S. 1-32).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Gerichtsgebäuden ist. Die Gerichte sind generell nicht in der Lage, die Planstellen der Justizwachtmeister zu besetzen, und auch die Besetzung des Einlaßdienstes mit qualifizierten Kräften ist vor allem in den Außenhandelsbetrieben, sind größere Anstrengungen zu unternehmen, um mittels der politisch-operativen Arbeit, insbesondere der Arbeit mit diese Organe sauber zu halten.

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