Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1969, Seite 20

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1969, Seite 20 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969, S. 20); 20 Gesetzblatt Teil III Nr. 4 Ausgabetag: 17. März 1969 Lagerstättenvorräten mineralischer Rohstoffe sind unter Berücksichtigung projektierter Abbauverluste in Abhängigkeit von der Abbaumenge Grundwasser und unterirdischem Speichervolumen sind gemäß den Rechtsvorschriften über die Abschreibungssätze für die damit zusammenhängenden Investitionsobjekte abzuschreiben. §4 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 21. September 1964 über die Aktivierung der Aufwendungen für geologische Untersuchungsarbeiten (GBl. Ill S. 483) außer Kraft. Berlin, den 19. Februar 1969 Der Minister Der Staatssekretär der Finanzen für Geologie Böhm Dr. Bochmann Anordnung Nr. 2* . über die Zulassung von Betrieben zur Ausführung abnahmepflichtiger Schweißarbeiten Änderungsanordnung vom 21. Februar 1969 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates wird folgendes angeordnet: §1 Der § 6 der Anordnung vom 27. Juli 1964 über die Zulassung von Betrieben zur Ausführung abnahmepflichtiger Schweißarbeiten (GBl. Ill S. 397) erhält folgende Neufassung: „Die nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 an der Zulassung Beteiligten berechnen dem für die Zulassung überprüften Betrieb die entstandenen Aufwendungen mit den ihnen genehmigten Preisen oder Gebühren.“ §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 21. Februar 1969 Der Minister für Schwermaschinen- und Anlagenbau Zimmermann Anordnung (Nr. 1) vom 27. Juli 1964 (GBl. III Nr. 40 S. 397) Anordnung Nr. 2* über die Zulassung von Betrieben zur Ausführung festigkeitsbeanspruchter Plast- und Metallklebkonstruktionen vom 21. Februar 1969 Um zu gewährleisten, daß Betriebe, die festigkeitsbeanspruchte Plast- und Metallklebkonstruktionen herstellen, über geeignete personelle und technologische Voraussetzungen verfügen, wird im Einvernehmen mit den Ledtem der zuständigen zentralen Organe des Staatsapparates folgendes angeordnet: §1 Betriebe aller Eigentumsformen, die festigkeitsbeanspruchte Plast- und Metallklebkonstruktionen ausführen, müssen zugelassen sein. §2 (1) Die Zulassung sowie ihre Verlängerung bzw. Erweiterung erfolgt auf Antrag des plastverarbeitenden Betriebes durch die Zulassungskommission für plastverarbeitende Betriebe der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Zulassungskommission für plastverarbeitende Betriebe der Deutschen Demokratischen Republik nachstehend Zulassungskommission genannt hat ihren Sitz im Zentralinstitut für Schweißtechnik der Deutschen Demokratischen Republik** und ist der Zulassungskommission für Schweißbetriebe angegliedert. §3 (1) Zulassungspflichtig im Sinne dieser Anordnung sind Betriebe, welche a) festigkeitsbeanspruchte Thermoplastkonstruktionen durch Schweißen, Warmformen oder Kleben hersteilen bzw. instandsetzen b) festigkeitsbeanspruchte Metallklebkonstruktionen bzw. Verbindungen hersteilen c) festigkeitsbeanspruchte Konstruktionen als Stützstoffbauteile oder Laminate herstellen d) Bauteile aus Plast im Gießverfahren herstellen, die auf Festigkeit und durch aggressive Medien beansprucht werden e) Bauwerke, Behälter oder Rohrleitungen mit Plasten abdichten, auskleiden oder isolieren. (2) Die Zulassungskommission kann Betriebe schriftlich von der Zulassungspflicht entbinden oder Betriebe überprüfen, deren Plastarbeiten nicht unter diese Anordnung fallen. Entscheidend ist die volkswirtschaftliche und arbeitsschutztechnische Wichtigkeit der zu fertigenden Plasterzeugnisse. (3) Bei der Überprüfung können Auflagen erteilt werden. Die Betriebe sind verpflichtet, bis zu den im Anordnung (Nr. 1) vom 27. Juli 1964 (GBl. III Nr. 40 S. 398) ** 403 Halie/Saale, Köthener Str. 33 a;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 4. Dezember 1969 auf Seite 32. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969, Nr. 1-6 v. 14.2.-4.12.1969, S. 1-32).

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