Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1969, Seite 18

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1969, Seite 18 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969, S. 18); 18 Gesetzblatt Teil III Nr. 3 Ausgabetag: 7. März 1969 lagen, die Einfluß auf die Menge und Beschaffenheit des Abwassers sowie die Reinhaltung der Luft haben, nicht realisiert werden und der Betrieb hierfür verantwortlich ist. Die Feststellung der Verantwortlichkeit des Betriebes erfolgt nach den Grundsätzen des Wirtschaftsrechts. Die Erhebung der Abwassergelder sowie der Staubund Abgasgelder entfällt, sobald durch Beseitigung der Schadquellen und Mängel die Grenzwerte und Bedingungen eingehalten werden. Das Abwassergeld sowie das Staub- und Abgasgeld sind nicht planbar und nicht kalkulierbar und sind in die Selbstkosten zu verrechnen. 3. Das Abwassergeld sowie das Staub- und Abgasgeld sind so festzusetzen, daß sie die Realisierung der Planziele stimulieren und sich in Übereinstimmung mit den volkswirtschaftlichen Schwerpunkten und Etappen für die stufenweise Verwirklichung der Aufgaben befinden. Weiterhin sind die technischwissenschaftlichen Voraussetzungen für die Lösung der Probleme sowie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zur Reinhaltung von Wasser und Luft bei stillzulegenden Anlagen zu berücksichtigen. Die Höhe des Abwassergeldes sowie des Staubund Abgasgeldes richtet sich nach der Art (Schädlichkeit), dem Umfang und der Zeitdauer der Verletzung der Grenzwerte, den Bedingungen und Auflagen unter Berücksichtigung der durch den Betrieb eigener Anlagen für die Reinhaltung des Wassers und der Luft notwendigerweise entstehenden Kosten. 4. Für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser ist ein Wassernutzungsentgelt zu entrichten. Durch das Wassernutzungsentgelt sind die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung der Gewässer sowie für den Betrieb und die Instandhaltung einschließlich Amortisation von Anlagen der Wasserbereitstellung zu decken, wobei die Höhe des Entgelts von den spezifischen Aufwendungen im jeweiligen Flußgebiet bestimmt wird. Das Wasssmutzungsentgelt für planmäßige Wassernutzungen gehört zu den planbaren und kalkulierbaren Selbstkosten. 5. Das Wassernutzungsentgelt, das Abwassergeld sowie das Staub- und Abgasgeld findet Anwendung auf Industriebetriebe Betriebe des Verkehrswesens Wasserversorgungs- und Abwasserbehandlungsbetriebe Betriebe des Handels staatliche Einrichtungen. Das Abwassergeld wird darüber hinaus angewendet bei Landwirtschaftsbetrieben und Handwerksbetrieben. Die Beteiligung von Landwirtschaftsbetrieben an den Kosten der Wasserbereitstellung ist durch Vereinbarungen zu regeln. 6. Das Wassernutzungsentgelt ist Bestandteil der perspektivischen Preisplanung und bei der Fest- legung der Normative der Eigenerwirtschaftung bzw. Nettogewinnabführung an den Staat im Perspektivplanzeitraum 1971 1975 zu berücksichtigen. 7. Das durch die Organe der Wasserwirtschaft erhobene Wassernutzungsentgelt ist für die planmäßige Finanzierung der Ausgaben des Amtes für Wasserwirtschaft bei Reduktion der Zuweisungen des Staatshaushalts in gleicher Höhe zu ver- ' wenden. Die Verwendung bzw. Verrechnung des durch die Organe der Wasserwirtschaft erhobenen Abwassergeldes wird durch das Ministerium der Finanzen geregelt. Das durch den Rat des Bezirkes erhobene Staubund Abgasgeld kann von diesem für die Finanzierung von Sanierungs- und Anpassungsmaßnahmen der Räte der Städte und Gemeinden, insbesondere zur Förderung des Erholungswesens in den be troffenen Territorien Anpassungs- und Umstellüngsmaßnahmen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in rauchgeschädigten Gebieten verwendet werden. Mit den aufkommenden Mitteln aus Staub- und Abgasgeld können zusätzliche Maßnahmen im laufenden Planjahr finanziert werden, soweit ihre materielle Deckung ohne Inanspruchnahme planmäßiger materieller Fonds gesidiert ist. Die Mittel sind auf das folgende Planjahr übertragbar, wenn entsprechende notwendige Maßnahmen geplant werden, deren Finanzierung aus den vorhandenen Mitteln erforderlich ist. Nicht benötigte und nicht materiell gedeckte Mittel sind an den Staatshaushalt abzuführen. 8. Entsprechend der Verantwortung für den Reproduktionsprozeß sind die ökonomischen Beziehungen zwischen den Betrieben im Zusammenhang mit Schadenszufügungen durch Verunreinigung des Wassers und der Luft eigenverantwortlich durch die Betriebe zu klären und nach dem Zivil- und Wirtschaftsrecht zu regulieren. Für Ausgleichansprüche der Städte und Gemeinden gilt der Staatsratsbeschluß vom 15. September 1967 über die Weiterentwicklung der Haushaltsund Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden Ziff. 6 Buchst, a - (GBl. I S. 111). 9. Die durch das Amt für Wasserwirtschaft herausgegebenen Grundsätze und Normative vom 10. Oktober 1968 zur Erhebung von Wassernutzungsentgelt und Abwassereinleitungsgeld gemäß Wassergesetz sind in der 2. Phase der Ausarbeitung des Perspektivplanes 1971 1975 entsprechend diesen Grundsätzen mit Ausnahme der Ziffern 6 und 7.2. bezüglich Abwassereinleitungsgeld weiterhin anzuwenden. Das Amt für Preise geht bei der weiteren Arbeit mit den ökonomischen Planinformationen für die Industriepreisplanung im Perspektivplanzeitraum von den Regelungen zum Abwassergeld in diesen Grundsätzen aus. Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin Klosterstraße 41 - Redaktion: 102 Berlin. Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 11, Telefon: 209 45 01 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Teil t 1,20 M, Teil II 1,80 M und Teil III 1,80 M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 M. bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 M, bis zum Umfang von 18 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr - ? * Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 4. Dezember 1969 auf Seite 32. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969, Nr. 1-6 v. 14.2.-4.12.1969, S. 1-32).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit eintretende Bürger sowie Personen anderer Staaten; Zerstörungen. Sachbeschädigungen und sonstige Mißachtung der öffentlichenOrdnung und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens.

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