Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1969, Seite 13

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1969, Seite 13 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969, S. 13); 13 Gesetzblatt Teil III Nr. 2 Ausgabetag: 19. Februar 1969 (4) Die Orchester erhalten in Abhängigkeit von der Erfüllung ihrer Leistungen Zuschüsse. Die Finanzierung kann erfolgen, indem die Einnahmestützung, die Stützung je Konzert in eigener Regie oder die Besucherstützung angewendet werden. Die Stützung ist der Betrag, der dem Orchester entsprechend den Festlegungen im Leistungsplan je Einheit der erfüllten Leistungen aus dem Haushalt zur Deckung der geplanten Ausgaben gewährt wird. (5) Orchester, die die Einnahmen aus ihren Leistungen auf Grund einer saisonmäßigen Inanspruchnahme der Leistungen durch die Bevölkerung nicht in allen Phasen der Plandurchführung in Übereinstimmung mit den zu leistenden Ausgaben realisieren, erhalten im Maße der saisonbedingten Höhe Vorschüsse. Diese sind in der Regel mit den erfüllten Leistungen, den hieraus erzielten eigenen Einnahmen und den auf Grund der Leistungen zu beanspruchenden Zuschüssen zu verrechnen. Diese Verrechnung sollte statistisch durch die Orchester erfolgen. (6) Ergeben sich im Laufe der Plandurchführung Mindereinnahmen, hat der Leiter des Orchesters alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um die Rückstände aufzuholen oder sie durch Minderausgaben zu decken. §6 Kontoführung (1) Auf Grund des Beschlusses des zuständigen Rates über die Einführung der Leistungsfinanzierung führen die Orchester entsprechend der bestehenden Regelung über die Kontoführung im Bereich des Rates ein Haushaltsunterkonto zum Gesamthaushaltskonto des Rates bzw. ein Haushaltsnebenkonto zum Haushaltsunterkonto der Abteilung Kultur als Fachorgan des Rates. Dieses Konto unterliegt nicht dem obligatorischen monatlichen Ausgleich durch die zuständige Filiale der Bank. Die Verfügungsberechtigung regelt sich entsprechend den Rechtsvorschriften über die kassenmäßige Durchführung des Staatshaushaltsplanes. (2) Die Leiter der Orchester sind berechtigt, im Rahmen der Kassenordnung über die kassenmäßige Durchführung des Staatshaushaltsplanes, eine Bargeldkasse zu führen, um Bargeld anzunehmen und kleinere Ausgaben hieraus zu leisten. §7 Buchführung, Abrechnung, Kontrolle (1) Die Buchführung und die Abrechnung regeln sich nach den Bestimmungen über Rechnungswesen und Statistik für leistungsfinanzierte staatliche Einrichtungen. (2) Die Leiter der Orchester sind dafür verantwortlich, daß die erfüllten Leistungen oder Aufgaben statistisch erfaßt werden. Die Einnahmen und Ausgaben sind nach Leistungsbereichen zu buchen. Damit sind zugleich die Grundlagen für eine Kalkulation der einzelnen Konzerte zu entwickeln. (3) Der zuständige örtliche Rat regelt die Kontrolle über die von den Orchestern zu lösenden Aufgaben. Die Abrechnung der Planaufgaben ist mindestens nach Abrechnung eines Halbjahres zu prüfen. Gleichzeitig ist die Übereinstimmung des Kontobestandes mit dem Ab- schluß der Buchführung festzustellen. Diese Übereinstimmung als auch die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltswirtschaft sind durch Unterschrift zu bestätigen. Das gleiche gilt für die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben für die Leistungsbereiche sowie für die Verrechnung der Vorschüsse. Beanstandungen sind in einem Vermerk festzuhalten und dem zuständigen Mitglied des Rates und dem Leiter des Orchesters zur Beseitigung der Mängel sowie dem Finanzorgan zur Information zu übergeben. Die Prüfungsvermerke sind als Beleg für die Entscheidungen über die Mehrleistung zu verwenden. Materielle Interessiertheit §8 Mehrleistung (1) Aus Leistungen der Orchester, die auf Grund guter kulturpolitischer und künstlerischer Leistungen zu Einsparungen an dem geplanten Zuschuß führen, ist bis zur Höhe der nichtverbrauchten Mittel die Mehrleistung zu bestimmen und nach den Verwendungszwecken abzurechnen. (2) Eine Mehrleistung liegt vor, wenn die von den Räten festgelegten Kennziffern des Leistungsplanes und die differenzierten Konzertpläne kulturpolitisch richtig erfüllt sind und auf Grund von Mehreinnahmen und Minderausgaben der geplante Haushaltszuschuß- insgesamt unterschritten wurde. Das für die Orchester zuständige Mitglied des Rates entscheidet, welche Kennziffern und Aufgaben des Leistungsplanes im einzelnen erfüllt sein müssen oder ob außer der Unterschreitung des geplanten Zuschusses die kulturpolitischen und künstlerischen Aufgaben als erfüllt gelten, wenn die geplante Anzahl der Dienste sowie der Konzerte und Besucher in eigener Regie mindestens erreicht wurde. (3) Nicht verwendete Ausgaben für Investitionen und Werterhaltung oder Minderausgaben, die infolge Nichterfüllung von kulturpolitischen Aufgaben entstanden sind, dürfen für die Ermittlung der Mehrleistung nicht berücksichtigt werden. Die materielle Interessiertheit bei der Verwendung von Mitteln für Investitionen und Werterhaltung richtet sich nach den geltenden Rechtsvorschriften. (4) Für die halbjährliche Bestimmung der Mehrleistung ist der abgerechnete Halbjahresplan der Leistungen mit den geplanten Zuschüssen zugrunde zu legen. Es dürfen nur eingesparte Zuschüsse herangezogen werden, die sich nach Abrechnung aller Einnahmen und Ausgaben ergeben. Die im § 5 Abs. 3 genannten Grundsätze für die Finanzierung sind auch bei der Abrechnung anzuwenden. (5) Über die Höhe des Anteils der Orchester an den Mehreinnahmen und Minderausgaben als Mehrleistung wird durch die örtlichen Räte mit dem Beschluß über den Jahresplan entschieden. Der Anteil sollte mindestens 50 % der Mehreinnahmen und Minderausgaben betragen. (6) Der Anteil der Orchester soll so differenziert werden, daß Einrichtungen, die bereits eine hohe kultur-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1969 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1969 beginnt mit der Nummer 1 am 14. Januar 1969 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 6 vom 4. Dezember 1969 auf Seite 32. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1969 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1969, Nr. 1-6 v. 14.2.-4.12.1969, S. 1-32).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden ihrer Bekämpfung beherrschen, desto effektiver wird der Beitrag der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Lösung der Gesaotaufgabenstellung Staatssicherheit sein. Im Rahmen der langfristigen Vorbereitung der Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der straftatbezo genen Beweisführung vor und nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die in Verbindung mit rechtswidrigen Versuchen die Übe r-siedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen. demonstratives und provokatorisches Auftreten, insbesondere yontSÖfiP Bürgern, die Entstehung, die Ziele und das Wirksamwerden feinjSäägggativer Gruppen und Gruppierungen, Erscheinungsformen politischer Untergrundtätigkeit Erscheinungsformen. Mittel und Methoden des Vorgehens feindlicher Kräfte, über die Wirksamkeit eingeleiteter Abwehrmaßnahmen Staatssicherheit und anderer Organe Alle diese Beschuldigtenaussagen sind im Vernehmungsprotokoll zu dokumentieren.

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