Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1968, Seite 57

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1968, Seite 57 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1968, S. 57); Gesetzblatt Teil III Nr. 10 Ausgabetag: 5. November 1968 57 zentralgeleiteten volkseigenen Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen, die die ÖP-ve Sign. Nr. 1 und 2 ausarbeiten, an die Räte der Kreise zu übergeben. Volkseigene Kombinate und Betriebe mit Zweigbetrieben in mehreren Kreisen, deren Entwicklung für das Territorium von Bedeutung ist, übergeben diese Kennziffern je Zweigbetrieb an den für den Sitz des Zweigbetriebes zuständigen Rat des Kreises, mit dem auch die territoriale Abstimmung durchgeführt wird. Die Planinformationen werden im Unterschied zu den Planangeboten nicht verteidigt. Die Planinformationen dienen der volkswirtschaftlichen Bilanzierung des Planansatzes und der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie der Nationaleinkommens- und Staatshaushaltsrechnung. Die Positionen über den erforderlichen Finanzbedarf des Staates, insbesondere für die Bereiche des Bildungswesens, des Gesundheitswesens und der Kultur sowie für die Räte der Bezirke, werden durch den Minister der Finanzen festgelegt. Die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane, die Räte der Bezirke, die WB und ihnen gleichgestellten Organe und die Wirtschaftsräte der Bezirke sind zur Abgabe der Planinformationen verpflichtet. Sie legen für ihren Führungsbereich fest, welche Betriebe, volkseigenen Kombinate und Einrichtungen diese Informationen an sie zu geben haben. Die Planinformationen entsprechend Tafel 5 sind für die dem Planangebot zugrunde liegende Variante auszuarbeiten. Für andere Varianten ist jeweils eine solche Auswahl von Informationen zu treffen, daß eine ausreichende Informationsgrundlage für die Entscheidung über die zu realisierende Variante gesichert ist. Als Bestandteil der komplexen Planinformationen sind die Fondsbelastungen auszuweisen, die sich aus erteilten mehrjährigen staatlichen Planauflagen für volkswirtschaftlich strukturbestimmende Aufgaben und aus den mit dem Planangebot zum Perspektivplan zu volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben zu erarbeitenden strukturkonkreten Planunterlagen ergeben. Erfaßt werden solche Kennziffern, die für die volkswirtschaftliche Einordnung und Bilanzierung der volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben erforderlich sind. 2.9. Die strukturkonkreten Vorgaben und Orientierungsziffern werden auf der Preisbasis 31. Dezember 1968 erteilt. Die vorläufige Orientierung für die Nettogewinnabführung an den Staat (in Toleranzen) berücksichtigt die Industriepreisent-wicklung im Perspektivplanzeitraum auf Grund von ersten Berechnungen (Ziff. 5.4.). Die Planangebote und die Planinformationen sind zu Preisen per 1. Januar 1969 auszuarbeiten. Die Kennziffern der Produktions-, Export- und GewinnentWicklung sind zusätzlich zu Preisen des jeweiligen Planjahres auszuarbeiten. Die Kennziffern der Gewinnverwendung sind nur zu Preisen des jeweiligen Planjahres anzugeben. Die Preise des jeweiligen Planjahres sind wie folgt zu ermitteln: Selbstkosten des Betriebes bzw. der WB im jeweiligen Planjahr ohne Berücksichtigung der Preisänderungen der Vorstufen + Gewinn des Betriebes bzw. der WB, der sich unter Berücksichtigung des Industriepreisregelsystems entsprechend der vorläufigen Orientierung für die Ober- und Untergrenze der Fondsrentabilität (Ziffern 5.1.1, und 7.2.) im jeweiligen Planjahr ergibt, ohne Berücksichtigung der Preisänderungen der Vorstufen = Summe der Betriebspreise des jeweiligen Planjahres + Produktions- und Dienstleislungsabgabe entsprechend den am 1. Januar 1968 gültigen gesetzlichen Vorschriften = Summe der Industrieabgabepreise des jeweiligen Planjahres Bei Konsumgütern ergibt sich die Produktionsund Dienstleistungsabgabe aus der Differenz zwischen den am 1. Januar 1968 gültigen Industrieabgabepreisen und den ermittelten Betriebspreisen des jeweiligen Planjahres. 3. Die Durchführung der territorialen Koordinierung und Sicherung des Bauaufkommens 3.1. In der ersten Phase der Ausarbeitung des Perspektivplanes erfolgt die territoriale Koordinierung zur Sicherung der volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben. 3.2. Als Grundlage dazu übergeben die Ministerien für die ihnen direkt unterstellten volkseigenen Kombinate sowie die WB (je Betrieb) die Vorgaben und Orientierungsziffern an die zuständigen Räte der Bezirke die volkseigenen Kombinate, Betriebe und Einrichtungen mit volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben an die Räte der Bezirke die Kennziffern gemäß Tafel 6. Sie begründen damit die sich aus der Durchführung der volkswirtschaftlich strukturbestimmenden Aufgaben sowie aus der vorgesehenen ökonomischen Entwicklung der volkseigenen Kombinate bzw. Betriebe ergebenden Auswirkungen auf das Territorium. Sie stimmen die effektive Einordnung in die Territorialstruktur mit den Räten der Bezirke im Prozeß der Ausarbeitung der Planangebote ab. Volkseigene Kombinate und Betriebe mit Zweigbetrieben in mehreren Kreisen übergeben diese Kennziffern je Zweigbetrieb an den für den Sitz des Zweigbetriebes zuständigen Rat des Bezirkes, mit dem auch die territoriale Abstimmung durchgeführt wird. Die Generaldirektoren bzw. Betriebsdirektoren legen fest, ob die territoriale Abstimmung durch sie selbst oder durch die Direktoren der Zweigbetriebe erfolgt die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane, die WB und ihnen gleichgestellten Organe sowie die den Ministerien direkt un-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1968 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1968), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1968 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 18. Dezember 1968 auf Seite 92. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1968 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1968, Nr. 1-13 v. 12.1.-18.12.1968, S. 1-92).

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