Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 84

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 84 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, S. 84); 84 Gesetzblatt Teil III Nr. 11 Ausgabetag: 3. November 1967 ökonomische Kriterien und andere abrechenbare Kreditbedingungen, die auf die Erfüllung ünd Übererfüllung des Planes sowie auf die Beseitigung der Ursachen von Planwidrigkeiten gerichtet sind Maßnahmen bei Verletzung des Kreditvertrages Art und Umfang der Nachweise über die Einhaltung der Kreditbedingungen durch das VEG. (4) Sind die mit der Kreditvorauszusage verbundenen Forderungen der Bank nicht oder nur teilweise erfüllt, ist die Bank berechtigt, den Abschluß des Kreditvertrages für den Saisonkredit abzulehnen oder den Kreditvertrag nur zu den in der Kreditvorauszusage festgelegten Bedingungen abzuschließen. (5) Sind bei Abschluß des Kreditvertrages für den Saisonkredit die notwendigen Voraussetzungen für die Sicherung der Planziele nicht gegeben, kann die Kreditgewährung bis zur Durchführung der für die Planerfüllung erforderlichen Maßnahmen von der Zahlung eines höheren Zinssatzes abhängig gemacht werden. (6) Änderungen der Bedingungen der Kreditverträge können jederzeit schriftlich vereinbart werden. Ein Änderungsvorschlag gilt als angenommen, wenn der Partner nicht innerhalb von 10 Tagen seine Ablehnung mitgeteilt hat. (7) Die VEG bzw. WB können gegen die Ablehnung von Kreditanträgen die von der Bank gestellten Kreditbedingungen innerhalb von 10 Tagen Einspruch einlegen. Die Bearbeitung des Einspruches erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, § 14 Kontrolle (1) Die Bank kontrolliert die Einhaltung der in den Kreditverträgen vereinbarten Bedingungen operativ in den VEG sowie anhand von Berichtsunterlagen und den Umsätzen auf den Bankkonten. (2) Im Ergebnis der Kontrolle sollen Reserven aufgedeckt überhöhte Ausgaben, Einnahmeausfälle und andere Planwidrigkeiten rechtzeitig erkannt den VEG Vorschläge zur effektiveren Gestaltung des Reproduktionsprozesses unterbreitet von den VEG Maßnahmen zur Überwindung der Planwidrigkeiten gefordert werden. Bei Verletzung der Kreditverträge sind von der Bank die dafür vorgesehenen Maßnahmen einzuleiten. §15 Maßnahmen bei Verletzung des Kreditvertrages (1) Bei Verletzung der Bedingungen des Kreditvertrages kann für den Gesamtkredit oder einen Kreditanteil ein erhöhter Zinssatz erhoben werden der dem VEG gemäß § 3 Abs. 3 zugebilligte Betrag aberkannt werden die weitere Kreditgewährung davon abhängig gemacht werden, daß das VEG zusätzliche Garantien für die Kreditrückzahlung schafft zur Finanzierung planwidriger Prozesse der Einsatz eigener Mittel gefordert werden, wenn das VEG keine ausreichenden Garantien für die Rückzahlung des Kredites bietet eine Garantie.von der WB zur Sicherung der Kreditrückzahlung gefordert werden die weitere Kreditgewährung verweigert und die Verfügung nur im Rahmen der Eingänge zugelassen werden Kredit gekürzt oder zurückgefordert werden, wenn die Voraussetzungen für die Kreditgewährung nicht mehr gegeben sind. (2) VEG, die Volkseigentum verwirtschaftet haben und keine Garantien zur Erreichung der geplanten Rentabilität sowie zur Rückzahlung der Kredite schaffen, werden von der Bank für kreditunwürdig erklärt. Die Bank ist berechtigt, bei diesen VEG die weitere Kreditgewährung einzustellen, beanspruchte Kredite zurückzufordern und die Eröffnung eines Stabilisierungsverfahrens zu beantragen. §16 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1968 in Kraft. (2) Im Geltungsbereich dieser Anordnung sind die Bestimmungen der Anordnung vom 6. Mai 1965 über die Gewährung kurzfristiger Kredite für den Umlaufmittelbereich der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft Kreditanordnung Landwirtschaft (GBl. III S. 57) nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 20. Oktober 1967 Der Präsident der Landwirtschaftsbank der Deutschen Demokratischen Republik Schmidt Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin. Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Llzenz-Nr. 1538 - Verlag (010/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 108 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17, Telefon: 27 15 92 - Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Halbjährlich Teil I 2,40 MDK, vierteljährlich Teil II 1,80 mdn und Teil in 1,80 mdn Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0.15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,53 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1054 Berlin, Schwedter Str. 263, Telefon: 42 46 41 - Gesamtherslellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenrotations-Hochdruck) Index 31 818 4;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 84 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, S. 84) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 84 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, S. 84)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 28. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 27. Dezember 1967 auf Seite 100. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, Nr. 1-14 v. 28.1.-27.12.1967, S. 1-100).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Qualität der Ur.tersuchur.gsarbeit und für eine jederzeit zuverlässige im Ermittlungsverfahren sind. Große Bedeutung besitzt in diesem Zusammenhang die weitere Qualifizierung der Einleitung des Ermittlungsverfahrens beginnt und mit der Übergabe des üntersuchungsergebnisses an den für das inistex lum für Staatssicherheit bestätigten Staatsanwalt endet, rffZ. Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht vorliegen. Die beweismäßigen und formellen Anforderungen an Verdachtshinweise auf Straftaten sowie an Hinweise auf die Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X