Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 66

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 66 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, S. 66); 66 Gesetzblatt Teil III Nr. 9 Ausgabetag: 25. August 1967 Gewinn Verluststützung. (2) Die Positionen der Aktiva und Passiva sind brutto nachzu weisen; eine Saldierung ist nicht zulässig. §81 (1) Die Bestände der bestätigten Schlußbilanz sind unverändert auf das Folgejahr zur Wahrung der Bilanzkontinuität vorzutragen. (2) Veränderungen der wertmäßigen Bestände und Fonds auf Grund gesetzlicher Bestimmungen,.die nicht in laufender Rechnung gebucht werden, sind durch eine Bilanzbrücke nachzuweisen. §82 (1) Bei Zusammenlegung, bzw. Auflösung von Betrieben sind auch während des laufenden Jahres Schlußbilanzen nach den geltenden Bestimmungen aufzustellen. (2) Bei Neubildung bzw. Zusammenlegung von Betrieben sind, von den neuen Rechtsträgern Eröffnungsbilanzen aufzustellen.- Die Werte der Schlußbilanzen der übernommenen Betriebe gehen in die Eröffnungsbilanz der neuen Rechtsträger ein. (3) Der Minister für Außenwirtschaft kann in Übereinstimmung mit dem Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik und dem Minister der Finanzen die Aufstellung-, von Bilanzen auch in anderen Fällen anweisen. §83 (X) In der Gewinn- und Verlustrechnung- sind die Kosten den Erlösen und anderen gesetzlich festgelegten ergebniswirksamen Positionen gegenüberzustellen und der Gewinn bzw. Verlust zu ermitteln. (2) Die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung sind brutto nachzuweisen; eine Saldierung ist nicht zulässig. § 84 Die Verwendung der Gewinne sowie der Verluststützungen sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen von den Betrieben nachzuweisen. §85 Durch Prüfung festgestellte Unrichtigkeiten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung sind, soweit die staatliche Finanzrevision keine anderen Auflagen erteilt, grundsätzlich in alter Rechnung zu berichtigen. 2. Kontokorrent §86 (1) Im Rahmen der Finanzrechnung sind im Kontokorrent die Bestände an Forderungen und Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Leistungen sowie deren Veränderungen zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren. (2) Insbesondere sind zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren: Ausgleich und Termineinhaltung Mahnungsvollzug Verspätungszinsen. § 87 (1) Der Einzelnachweis von Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik hat grundsätzlich kontenlos zu erfolgen. Der Einzelnachweis von Forderungen und Verbindlichkeiten außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik ist in der Richtlinie gemäß § 140 zu regeln. (2) Forderungen und Verbindlichkeiten müssen nach Schuldnern bzw. Gläubigern, aufgliederungsfähig: sein. § 88 (1) Forderungen sind zu gruppieren nach Art ihrer Entstehung- Fälligkeit Forderungen, deren Zahlungsfrist abgelaufen ist zweifelhaften Forderungen strittigen Forderungen uneinbringlichen Forderungen ausgebuchten, nicht verjährten Forderungen Konten des Kontenrahmens. (2) Verbindlichkeiten sind zu gruppieren nach Art ihrer Entstehung: Fälligkeit Verbindlichkeiten, deren Zahlungsfrist abgelaufen ist zweifelhaften Verbindlichkeiten strittigen Verbindlichkeiten verjährten Verbindlichkeiten Konten des Kontenrahmens. § 89 (1) Die Gruppierung, der Förderungen und Verbindlichkeiten nach der Art ihrer Entstehung wird durch den Kontenrahmen bestimmt. (2) Eine Forderung oder Verbindlichkeit innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik wird mit Ablauf der gesetzlich festgelegten oder auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist fällig. (3) Eine Forderung außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik wird mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist unter Berücksichtigung der von der Deutschen Außenhandelsbank AG festgelegten Verrechnungsfristen fällig. Eine Verbindlichkeit außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik wird mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist fällig. (4) Eine Forderung oder Verbindlichkeit ist zweifelhaft, wenn die Bedingungen gemäß § 122 Absätzen 2 bis 4 eingetreten sind. (5) Eine Forderung oder Verbindlichkeit ist strittig, wenn die Bedingungen gemäß § 122 Abs. 8 eingetreten sind. (6) Eine Forderung ist uneinbringlich, wenn die Bedingungen gemäß § 123 Abs. 2 eingetreten sind. (7) Verbindlichkeiten sind verjährt, wenn feststeht, daß durch den Gläubiger seine Forderungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr geltend gemacht werden können.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 28. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 27. Dezember 1967 auf Seite 100. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, Nr. 1-14 v. 28.1.-27.12.1967, S. 1-100).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

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