Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 6

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 6 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, S. 6); 6 Gesetzblatt Teil III Nr. 2 Ausgabetag: 11. Februar 1967 II. Grundmittelrechniing §5 (1) In der Grundmittelrechnung sind die Grundmittel-bestände und ihre Veränderungen mengen- und wertmäßig zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren. (2) Insbesondere sind zu erfassen, nachzuweisen und zu analysieren: Bruttowerte der eigenen Grundmittel sowie Zu- und Abgänge; Abschreibungen für eigene Grundmittel; außerordentliche Wertänderungen; Verschleiß für die eigenen Grundmittel und seine Veränderungen; technische Daten; Reparaturkosten; Einsatz der Grundmittel (Einsatzort und -zweck, Schichtauslastung u. a.). (3) Die Erfassung der sich außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik befindlichen Grundmittel in der Grundmittelrechnung erfolgt nach besonderer Anweisung, soweit diese Grundmittel nicht unmittelbar in den betrieblichen Reproduktionsprozeß einbezogen sind. §6 (1) Grundmittel sind Arbeitsmittel, die während ihrer Nutzungsdauer ihre Gebrauchsform beibehalten und ihren Wert allmählich auf die Erzeugnisse und sonstigen Leistungen übertragen, deren Mindestnutzungsdauer ein Jahr überschreitet und die einen Bruttowert ab 500 MDN haben. Zu den Grundmitteln gehören auch Erstausstattungen und Ausstattungsgesamtheiten. (2) Erstausstattungen für Grundmittel sind Ausstattungen eines neuen Gerätes, einer neuen maschinellen Anlage, einer neuen Betriebseinrichtung, eines neuen Betriebsteiles oder eines neuprojektierten Betriebes mit den zu deren Inbetriebnahme erforderlichen Arbeitsmitteln, unabhängig von der Nutzungsdauer und dem Wert, sofern sie nicht gemäß Abs. 1 als selbständige Grundmittel zu behandeln sind. (3) Eine Ausstattungsgesamtheit ist die Zusammenfassung von gleichartigen Arbeitsmitteln, deren Bruttowert je Arbeitsmittel unter 500 MDN liegt, die eine durchschnittliche Lebensdauer von mindestens 4 Jahren haben, die keinem wesentlichen Substanzverlust unterliegen bzw. unterliegen sollten und die nicht wahlweise als Arbeitsmittel oder Arbeitsgegenstände verwendet werden, zu einer funktionellen Einheit (Ausstattungsgesamtheit I). (4) Eine Ausstattungsgesamtheit kann ausnahmsweise auch die Zusammenfassung von gleichartigen Arbeitsmitteln, deren Bruttowert je Arbeitsmittel unter 500 MDN liegt, die eine normative Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren haben, die in den Betrieben zweigtypisch in großen Mengen vorhanden sind und bei denen aus Kontrollgründen eine Zuordnung zu den Grundmitteln zweckmäßig ist, zu einer organisatorischen Einheit (Ausstattungsgesamtheit II) sein. (5) Nicht zu den Grundmitteln gehören unbebaute Grundstücke und der Grund und Boden bebauter Grundstücke; Grünanlagen (Hecken, Parkanlagen, Rasenflächen u. ä.) und Dauerkulturen; künstlich hergestellte, unbefestigte und unbebaute Geländeebenen; Zug-, Zucht- und Nutzvieh; Arbeitsschutzkleidung; auftraggebundene Spezialwerkzeuge und Spezialvor-riehtungen für einmalige Sonderanfertigungen, deren Kosten in die Preise der betreffenden Erzeugnisse bzw. Leistungen eingehen; geringwertige und schnellverschleißende Arbeitsmittel, sofern es sich nicht um Erstausstattungen bzw. Ausstattungsgesamtheiten handelt; Vorhaltematerial. (6) Sonderregelungen über die Zuordnung von Arbeitsmitteln zu den Grundmitteln oder Umlaufmitteln trifft der Minister für Bauwesen im Einvernehmen mit dem Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik und dem Minister der Finanzen. §7 (1) Die Grundmittel sind nach Inventarobjekten zu erfassen und nachzuweisen. (2) Inventarobjekte sind technisch in sich geschlossene Grundmitteleinheiten, die durch selbständige Verwendungsfähigkeit abgegrenzt sind bzw. als branchetypische Grundmitteleinheiten von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik bestätigt wurden. (3) Die weiteren Festlegungen über Umfang und Gliederung der Grundmittel, die Inventarobjektabgrenzung und die Zuordnung der Grundmittel zu den Grundmittelgruppen und -arten sind in den Richtlinien gemäß § 139 zu treffen. §8 (1) Für die Inventarobjekte sind folgende Merkmale zu erfassen: Bezeichnung; Hersteller und Lieferant sowie Fabrikatnummer; Baumechaniknummer (für Baumaschinen); Inventarnummer (außer für Baumaschinen); Mengeneinheit; Menge; Meldenummer; Bruttowert; Bau- und Anschaffungsjahr; Schichtauslastung; Abschreibungsbeginn und -ende; Abschreibungssatz; normative Nutzungsdauer; Plantermin und Zeitpunkt der Inbetriebnahme; Jahresabschreibungsbetrag und/oder Monatsabschreibungsbetrag;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 28. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 27. Dezember 1967 auf Seite 100. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, Nr. 1-14 v. 28.1.-27.12.1967, S. 1-100).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Länder dazu beizutragen, Überraschungshandlungen zu verhindern; entsprechend den übertragenen Aufgaben alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen; Straftaten, insbesondere gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Diens toinheiten der Linie und den Kreisdiens tsteilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleit-kommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transport-polizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu bekämpfen. Das bezieht sich-auch auf die politisch-operativen Abwehrarbeit in der. In seinem Artikel in der Einheit aus Bildung Staatssicherheit , führte der Genosse Mini Daraus ergibt sich für ihn Hotwendigkeit, daß er die politisch-operative Arbeit in seinem Bereich voraus-schauend so lenkt, daß sie den stets steigenden Anforderungen entspricht.

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