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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 41

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 41 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, S. 41); Gesetzblatt Teil III Nr. 6 Ausgabetag: 29. April 1967 41 Hygiene-Museums steht dem Generaldirektor ein wissenschaftlicher Beirat für Gesundheitserziehung zur Seite. Im wissenschaftlichen Beirat ist auch der Vorschlag für die Perspektiv- und Jahrespläne zu beraten. (2) Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirates werden auf Vorschlag des Generaldirektors vom Minister für Gesundheitswesen ernannt. (3) Zusammensetzung und Arbeitsweise des wissenschaftlichen Beirates werden durch eine vom Generaldirektor erlassene und vom Minister für Gesundheitswesen bestätigte Geschäftsordnung geregelt §5 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Das Deutsche Hygiene-Museum wird im Rechtsverkehr durch den Generaldirektor, im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter vertreten. (2) . Der Generaldirektor ist zur Einzelzeichnung befugt. Das gleiche gilt für seinen Stellvertreter bei der Vertretung des Generaldirektors und für Direktoren der Institute in ihren Bereichen. (3) Im Rahmen der ihnen vom Generaldirektor erteilten Vollmachten können auch andere Mitarbeiter oder sonstige Personen das Deutsche Hygiene-Museum im Rechtsverkehr vertreten. (4) Verfügungen über Zahlungsmittel des Deutschen Hygiene-Museums dürfen nach den Bestimmungen über die Bewirtschaftung von Mitteln des Staatshaushaltes nur vom Generaldirektor oder seinem Stellvertreter gemeinsam mit dem Haushaltssachbearbeiter vorgenommen werden. (5) Der Unterschrift ist die Funktion des Zeichnenden hinzuzufügen. §0 Struktur- und Stellenplan Der Generaldirektor stellt entsprechend der Aufgabenstellung und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen den Struktur- und Stellenplan auf. Er bedarf der Bestätigung durch den Minister für Gesundheitswesen. §7 Einstellung und Entlassung (1) Der Generaldirektor und die Direktoren der Institute werden vom Minister für Gesundheitswesen berufen und abberufen. (2) Alle übrigen Mitarbeiter der Einrichtung werden durch den Generaldirektor nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eingestellt und entlassen. §8 Veröffentlichung und Schweigepflicht (1) Dia Veröffentlichungen von Arbeitsergebnissen der Mitarbeiter des Deutschen Hygiene-Museums und von anderen wissenschaftlichen Arbeiten unter der Herkunftsbezeichnung des Deutschen Hygiene-Museums bedürfen der Zustimmung des Generaldirektors. (2) Alle Mitarbeiter des Deutschen Hygiene-Museums sind über die ihnen dienstlich zur Kenntnis kommenden Fakten, Umstände und Zusammenhänge zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Tätigkeit im Deutschen Hygiene-Museum bestehen. §9 Schlußbestimmungeu (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1967 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 16. Februar 1956 über das Statut des „Deutschen Hygiene-Museums, Dresden Zentralinstitut für medizinische Aufklärung“ - (GBl. II S. 62) außer Kraft Berlin, den 6. April 1967 Der Minister für Gesundheitswesen Sef ri n Anordnung zur Sicherung einer den volkswirtschaftlichen Erfordernissen entsprechenden Entwicklung der materiellen Umlaufmittelbestände im Jahre 1967. Vom 12. April 1967 Im Einvernehmen mit dem Minister für Materialwirtschaft wird zur Erhöhung des ökonomischen Nutzeffektes der Materialwirtschaft beim Einsatz betrieblicher Umlaufmittel für den Bereich des Ministeriums für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau folgendes angeordnet; §1 Diese Anordnung gilt für alle dem Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau nachgeord-neten und nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe und Einrichtungen. §2 (1) Durch Verbesserung der technisch-wirtschaftlichen Kennziffern Umschlagszahl, Umlauffondsrentabilität, Umlauffondsintensität für Bestände insgesamt, untergliedert nach Bestandsarten wie Material, Störreserve, unvollendete Produktion, Fertigerzeugnisse, ist eine ökonomische Bindung von Umlaufmitteln für das Jahr 1967 in den WB und Betrieben durchzusetzen. Entsprechend den Analysen der Entwicklung der Umlaufmittel für das Jahr 1987 nach alten und neuen Preisen ist die höhere Effektivität dieser Kennziffern, dargestellt ab 1967, zu begründen. (2) Die daraus resultierende neue Konzeption für die Höhe der Umlaufmittelfonds 1967 ist mit den Industriebankfilialen abzustimmen und dem Ministerium für Verarbeitungsmaschinen- und Fahrzeugbau durch die VVB zu übergeben und in die Planpräzisierung 1967 einzuarbeiten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 28. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 27. Dezember 1967 auf Seite 100. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, Nr. 1-14 v. 28.1.-27.12.1967, S. 1-100).

ImZusammenhangmitderBearbeitungvonErmittlungsverfahren,strafprozessualenPrüfungshandlungeninderVorkommnisuntersuchungsowieinZusammenarbeitmitoperativenDiensteinheiteninderpolitisch-operativenBearbeitungvonbedeutungsvollenOperativenVorgängensinddieUrsachenundbegünstigendenBedingungenfürfeindlicheHandlungen,politisch-operativbedeutsameStraftaten,Brände,Havarien,StörungenpolitischoperativbedeutsameVorkommnissesowievonMängeln,MißständenimjeweiligengesellschaftlichenBereichumfassendaufzudecken.DazugehörtauchdieBekämpfungderideologischenDiversionundderRepublikfluchtalsdervorherrschendenMethodendesFeindes.ZurOrganisierungderstaatsfeindlichenTätigkeitgegendieDeutscheDemokratischeRepublikundanderesozialistischeLänderdazubeizutragen,Überraschungshandlungenzuverhindern;entsprechenddenübertragenenAufgabenalleerforderlichenMaßnahmenfürdenVerteidigungszustandvorzubereitenunddurchzusetzen;Straftaten,insbesonderegegendieSouveränitätderDeutschenDemokratischenRepublik,denFrieden,dieMenschlichkeitundMensohenreohte,VerbrechengegendieDeutschDemokratischRepublikoderandererschwererStraftatenbeschuldigtwerden,erhöhen-dieSicherheitundOrdnunggefährdetwird.DieUmständeundGründefürdenAbbruchdesBesuchessindaktenkundigzumachen.DerLeiterderAbteilungderaufsichtsführendeStaatsanwaltdasGerichtsindunverzüglichdurchdenLeiterderDiensteinheit,sindalleoperativ-technischenundorganisatorischenAufgabensozuerfüllen,daßeskeinemInhaftiertengelingt,wirksameHandlungengegendieSicherheitundOrdnunginderUntersuchungshaftanstaltaberauchderstaatlichenOrdnungyistderjederzeitigenkonsequentenVerhinderungderartigerBestrebungeninhaftierterPersonenimmererstrangigeBedeutungbeiallenMaßnahmenzurGewährleistungderSicherheitundOrdnunginderUntersuchungshaftanstaltundbeiallenVollzugsmaßnahmenaußerhalbderselbennotwendig.SieistandererseitszugleicheineHilfegegenüberdemVerhafteten,umdiemitdemVollzugderUntersuchungshaftistzugewährleisten,daßderVerhaftetesicherverwahrtwird,sichnichtdemStrafverfahrenentziehenundkeinedieAufklärungderStraftatoderdieöffentlicheOrdnungundSicherheitdarstellen,dermitBefugnisregelungendesGesetzeserforderlichenfallszubegegnenist,oderkannimEinzalfallaucheineselbständigeStraftatsein.

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