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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 38

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 38 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, S. 38); 38 Gesetzblatt Teil III Nr. 5 Ausgabetag: 29. März 1967 (2) Die Zielstellungen zum Abbau der Überplanbestände sind in einem Abbauplan nach Terminen und getrennt nach den einzelnen Bestandsarten kontroll-iähig nachzuweisen. §6 Organisation der Materialwirtschaft (1) Zur Durchsetzung einer straffen Ordnung in der betrieblichen Material- und Lagerwirtschaft haben die Generaldirektoren der WB eine systematische Anleitung und Kontrolle über die Durchsetzung der sozialistischen Rationalisierung auf dem Gebiet der Materialwirtschaft zu sichern. (2) Die Direktoren der Betriebe haben eine straffe Ordnung in der betrieblichen Materialwirtschaft zu gewährleisten. Die in den Betrieben bestehenden Lager-ordnungen sind zu überarbeiten und zu vervollkommnen. (3) Die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe und Einrichtungen haben zuverlässige Garantien zu schaffen, die gewährleisten, daß die mit der körperlich ;n Generalinventur geschaffene Ordnung in der täglichen Arbeit weiter eingehalten wird. Materialverschwendung, leichtfertige Importanforderungen, vorsätzlich vom Bedarf abweichende und überhöhte Bestellungen sowie Bildung illegaler Reserven sind zu unterbinden. (4) Die Direktoren der Betriebe haben zu gewährleisten, daß Normen und Kennziffern der Materialwirtschaft auf Grund veränderter technischer und technologischer Bedingungen der Produktionsprozesse und der Zirkulationsbedingungen korrigiert werden. §7 Sozialistischer Wettbewerb auf dem Gebiet der Materialwirtschaft Die Leiter der wirtschaftsleitenden Organe haben die Direktoren der Betriebe zu verpflichten, darauf Einfluß zu nehmen, daß bei der Organisation des sozialistischen Wettbewerbs bessere Voraussetzungen geschaffen werden, um für die materielle Interessiertheit der Belegschaften kontrollfähige Aufgaben unter Ausnutzung des Haushaltsbuches zur Erhöhung der Ökonomie der Materialwirtschaft und der Optimierung der Umlaufmittel festlegen zu können. Hervorragende Ergebnisse der Wettbewerbe sind im zwischenbetrieblichen Erfahrungsaustausch auszuwerten. §3 Kontrolltätigkcit (1) Die wirtschaftsleitenden Organe sind verpflichtet, die Durchsetzung der Bestimmungen dieser Anordnung in ihrem Verantwortungsbereich anzuleiten und zu kontrollieren. (2) Die Bilanz- und Lenkungsorgane haben das Recht, bei den wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen, welche für die Lagerung, die Produktion und den Verbrauch der von ihnen bilanzierten und gelenkten Materialarten, Halb- und Fertigerzeugnisse verantwortlich sind, Kontrollen über die Einhaltung dieser Anordnung durchzuführen. (3) In die Jahresgeschäftsberichte sind aufzunehmen: Nachweis über die Beschleunigung der Umschlagszahlen Nachweis über die Einhaltung des Richtsatzplanes Nachweis über die Inanspruchnahme von Richtsatz-plan und außerplanmäßigen Krediten Nachweis über die Höhe und Auswirkungen der Zinsbelastung Ausweis der außerplanmäßigen Zinsen für Überplanbestände Ausweis der überfälligen Verbindlichkeiten bei zahlungsunfähigen Betrieben bzw. der überfälligen Forderungen durchgeführte Verschrottung und Wertminderung risikobehafteter Bestände und Ausweis der Auswirkungen auf das Betriebsergebnis. §9 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Mit Verweis oder Ordnungsstrafe von 10 bis 500 MDN kann bestraft werden, wer als Leiter oder leitender Mitarbeiter eines wirtschaftsleitenden Organs, Betriebes oder einer Einrichtung vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen dieser Anordnung verstößt, sofern sich nicht ein Disziplinarverfahren als geeigneter erweist. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrer.s obliegt dem Minister für Elektrotechnik und Elektronik gegenüber den Leitern der unterstellten wirtschaftsleitenden Organe und Einrichtungen den Leitern der wirtschaftsleitenden Organe gegenüber den Mitarbeitern des wirtschaftsleitenden Organs und den unterstellten Betrieben und Einrichtungen. (3) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt die Ordnungsstrafverordnung vom 5. November 1963 (GBl. II S. 773). §10 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. April 1907 in Kraft. Berlin, den 27. Februar 1967 Der Minister für Elektrotechnik und Elektronik Steger Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin. Klosterstraße 47. Telefon: 209 30 22 - Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 1538 - Verlag (610/G2) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: Vierteljährlich Tel! I 1,20 MDN. Teil II 1.80 MDN und Teil UI 1,80 MDN - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0.15 MDN. bis zum Umfang von 16 Selten 0,25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN !e Exemplar. 1e weitere itt Seiten 0 15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt. 501 Erfurt, Postschließfach 096. sowie Bezug gegen Barzahlung ln der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 102 Berlin, Roßstraße 6. Telefon: 51 05 21 - Gesamtherstellung: Slaatsdruckerel der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenrotallons-Hochdruck) Index 31818;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 28. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 27. Dezember 1967 auf Seite 100. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, Nr. 1-14 v. 28.1.-27.12.1967, S. 1-100).

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