Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 31

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 31 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, S. 31); Gesetzblatt Teil III Nr. 3 Ausgabetag: 23. Februar 1967 31 tenden Bestimmungen, der bestätigten staatlichen Aufgaben und der erteilten Weisungen des Ministers für Gesundheitswesen hat er das Recht, alle Angelegenheiten des Instituts zu entscheiden und den Mitarbeitern Weisungen zu erteilen. (4) Der Direktor wird im Falle seiner Verhinderung durch einen stellvertretenden Direktor vertreten. (5) Der Leiter des Bereiches Bakteriologie und der Leiter des Produktionsbereiches sind Stellvertreter des Direktors. Bei Verhinderung des Direktors nimmt der Leiter des Bereiches Bakteriologie dessen Aufgaben wahr. Sind der Direktor und der Leiter des Bereiches Bakteriologie gleichzeitig verhindert, so wird der Direktor durch den Leiter des Produktionsbereiches vertreten. (6) Die leitenden Mitarbeiter des Instituts sind gegenüber dem Direktor für ihren Aufgabenbereich verantwortlich und im Rahmen der Entscheidungen des Direktors in ihrem Aufgabenbereich weisungsberechtigt. (7) Die innere Arbeitsorganisation und der Dienstablauf im Institut regeln sich nach den Dienstanweisungen des Direktors. §4 Arbeitsweise (1) Der Direktor hat die Mitwirkung der Mitarbeiter und der Gewerkschaftsorganisation bei der Ausarbeitung der Vorschläge zu den Perspektiv- und Jahresplänen des Instituts zu gewährleisten. Er führt regelmäßige Beratungen und Aussprachen mit allen Mitarbeitern durch. Der Direktor hat mit der Betriebsgewerkschaftsorganisation und ihrer Leitung eng zusammenzuarbeiten und über seine Tätigkeit zu berichten. (2) Die Mitarbeiter des Instituts haben eine große Verantwortung bei der Sicherung der Versorgung des Gesundheitswesens mit diagnostischen und prophylaktischen Präparaten hoher Qualität. Sie haben bei der Lösung ihrer Aufgaben mit den Werktätigen anderer Betriebe und Einrichtungen im Fachbereich, mit Mitarbeitern des Gesundheitswesens und mit den gesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten und ihre Erfahrungen auszuwerten. (3) Das Institut arbeitet mit allen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen sowie wissenschaftlichen Gremien zusammen, zu deren Aufgabenbereich und Tätigkeit die Sicherung der Versorgung mit Immunpräparaten und Nährmedien, die Forschung und Entwicklung sowie die Herstellung von Immunpräparaten und Nährmedien gehören. §5 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Das Institut wird im Rechtsverkehr durch seinen Direktor vertreten. Im Falle der Verhinderung des Direktors finden die Bestimmungen des § 3 Abs. 5 für die Vertretung im Rechtsverkehr Anwendung. (2) Der Direktor ist zur Einzelzeichnung befugt. Das gleiche gilt bei der Vertretung des Direktors für seinen Stellvertreter. (3) Im Rahmen der ihnen vom Direktor erteilten Vollmachten können auch andere Mitarbeiter des Instituts oder sonstige Personen das Institut im Rechtsverkehr vertreten. (4) Verfügungen über Zahlungsmittel des Instituts dürfen nach den Bestimmungen über die Bewirtschaftung von Mitteln des Staatshaushaltes nur vom Direktor, in seiner Abwesenheit von seinem Stellvertreter, gemeinsam mit dem Haushaltsbearbeiter vorgenommen werden. (5) Der Unterschrift ist die Funktion des Zeichnenden hinzuzufügen. §6 Struktur- und Stellenplan Der Struktur- und Stellenplan des Instituts wird vom Minister für Gesundheitswesen bestätigt. §7 Einstellung und Entlassung der Mitarbeiter (1) Der Direktor des Instituts wird durch den Minister für Gesundheitswesen berufen und abberufen. Die Berufung und Abberufung regelt sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. (2) Die Stellvertreter des Direktors sowie die Leiter der Zentrallaboratorien und Abteilungen werden vom Direktor des Instituts nach Zustimmung des Ministers für Gesundheitswesen eingestellt und entlassen. (3) Alle übrigen Mitarbeiter des Instituts werden durch den Direktor nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eingestellt und entlassen. §8 Veröffentlichungen und Schweigepflicht (1) Die Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen des Instituts bedarf der Einwilligung des Direktors. (2) Die Mitarbeiter des Instituts sind über alle ihnen dienstlich zur Kenntnis kommenden Vorgänge zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schweigepflicht erstreckt sich auch auf die Zeit nach Beendigung der Tätigkeit im Institut. Anordnung über die Quartalskassenplanung für das II. und III. Quartal 1967. Vom 15. Februar 1967 Zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Plandurchführung für 1967 wird für die Quartalskassenplanung im II. und III. Quartal 1967 folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für alle zentralen und örtlichen Staats- und Wirtschaftsorgane sowie deren Ein-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 28. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 27. Dezember 1967 auf Seite 100. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, Nr. 1-14 v. 28.1.-27.12.1967, S. 1-100).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und der Auswertungsorgane zu gewährleisten. Über alle sind entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen, mindestens jedoch alle Jahre, schriftliche Beurteilungen zu erarbeiten.

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