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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 22

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 22 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, S. 22); 22 Gesetzblatt Teil III Nr. 2 Ausgabetag: 11. Februar 1967 nur dann nachzuweisen, wenn durch die einzelne Aufgabe des wissenschaftlich-technischen Fortschritts eine Veränderung des Produktionsvolumens (End- bzw. Stufenerzeugnisse und -leistungen) nachweisbar ist. X. Gesamtübersichten und -analyscn §107 (1) In den Gesamtübersichten ist die Ökonomik des Betriebes bzw. der WB für die Leitungstätigkeit in den Betrieben, Wirtschaftsorganen und Staatsorganen auf der Grundlage ausgewählter Kennziffern korfiplex darzustellen. Die Kennziffernbildung und -Systematisierung ist in den Betrieben und WB so vorzunehmen, daß die ökonomischen Erscheinungen und Prozesse in ihren Wechselwirkungen und ursächlichen Zusammenhängen zahlenmäßig im Mengen-, Zeit- und Wertausdruck nachgewiesen werden. (2) In die Gesamtübersichten sind relative und absolute Kennziffern aufzunehmen. Durch relative Kennziffern sind die Wechselwirkungen und ursächlichen Zusammenhänge der ökonomischen Erscheinungen und Prozesse darzustellen. Absolute Kennziffern sind in die Gesamtübersichten aufzunehmen, wenn sie für Entwicklungsreihen, zur Aggregation auf übergeordneter Leitungsebene und zur Darstellung wesentlicher Einflußfaktoren erforderlich sind. (3) Die Kennziffern der Gesamtübersichten sind auf der Grundlage der in den anderen Rechnungen aufbereiteten und analysierten Daten sowie aus Daten technischer und sonstiger Aufgabengebiete zu entwik-keln. §108 Auf der Grundlage der in den Gesamtübersichten nachgewiesenen Kennziffern sind Gesamtanalysen über den betrieblichen bzw. zweiglichen Reproduktionsprozeß, über seine Phasen und über Querschnittsbereiche auszuarbeiten. In den Gesamtanalysen sind strukturelle Zusammenhänge und Wechselbeziehungen zwischen den Kennziffern der verschiedenen Rechnungen und anderer Informations- und Dokumentationsquellen ; ökonomische Auswirkungen der Maßnahmen zur Durchführung der technischen Revolution, der Ausnutzung der produktiven Fonds, der Durchführung sonstiger Maßnahmen der Rationalisierung; die Wirksamkeit ökonomischer Hebel und anderer ökonomischer Gesetzmäßigkeiten nachzuweisen. § 109 (1) Auf der Grundlage der Mindestanforderungen der Staatsorgane sowie des Informationsbedarfes der Wirtschaftsorgane und Betriebe für die Planaufstellung und -kontrolle sowie für die Vorbereitung operativer und perspektivischer Entscheidungen haben die Staats- bzw. Wirtschaftsorgane Rahmenkennziffernprogramme auszuarbeiten. (2) In den Rahmenkennziffernprogrammen sind Inhalt und Umfang der in die Gesamtübersichten aufzunehmenden Kennziffern, die Periodizität und die Methodik der Kennziffernermittlung sowie Inhalt und Methodik der Analyse festzulegen. Dabei sind der Entwicklungsstand der vorhandenen bzw. in Anspruch zu nehmenden Datenverarbeitungsanlagen, die Größe und Bedeutung der Betriebe sowie die Spezifik der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe zu berücksichtigen. Es ist festzulegen, aus welchen Rechnungen die Kenn- ziffern zu ermitteln sind. Die Übermittlung von Informationen zwischen den anderen Rechnungen, insbesondere der Nutzensabrechnung und den Gesamtübersichten, ist abzustimmen. Die Rahmenkennziffernprogramme sind Mindestanforderungen an die betrieblichen Gesamtübersichten. (3) Das Rahmenkennziffernprogramm ist nach dem Grundsatz einer minimalen -Kennziffernanzahl bei maximaler Aussage aufzustellen. Zur Sicherung der Vergleichbarkeit der Aussagen der Gesamtübersichten über einen längeren Zeitraum. sind die Rahmenkennziffernprogramme weitgehend konstant zu halten. §110 (1) Die in den Gesamtübersichten und in anderen Rechnungen der betrieblichen Erfassung und Aufbereitung widergespiegelten ökonomischen Erscheinungen und Prozesse sind durch Niveauvergleiche, Strukturvergleiche und dynamische Vergleiche, einschließlich langfristiger Entwicklungsvergleiche, zu analysieren und für die Leitungstätigkeit auszuwerten. Es sind innerbetriebliche, zwischenbetriebliche, zwischenzweigliche und internationale Vergleiche durchzuführen. (2) In den Gesamtübersichten und -analysen sind wesentliche Einflußfaktoren der Ökonomik des Betriebes und Zweiges nachzuweisen. Für die Prognose sind diese Einflußfaktoren in ihrer Weiterentwicklung unter Beachtung der Zielstellungen und Bedingungen der wirtschaftlichen Tätigkeit weitgehend zu quantifizieren. (3) Die Einflüsse des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und der verbesserten Grundfondsausnutzung sind in Abstimmung mit der Nutzensabrechnung nachzuweisen. (4) Die auf der Grundlage der Gesamtübersichten und anderen Rechnungen aufzustellenden Analysen sind vorrangig zahlenmäßig und, soweit kein zahlenmäßiger Nachweis möglich ist, in textlicher Form vorzunehmen. (5) Für die analytischen Untersuchungen sind statistisch-mathematische Methoden zu nutzen. B. Bewertung I. Bewertung der Grundmittel § 111 (1) Grundmittel sind mit ihrem Bruttowert zu bewerten. Als Bruttowert gilt für umbewertete Inventarobjekte der Wiederbeschaffungspreis gemäß den gesetzlichen Regelungen; nicht umbewertete Inventarobjekte der Anschaffungspreis (Neuwert); nach der Umbewertung angeschaffte neue Inventarobjekte der Anschaffungspreis (Neuwert); gebrauchte, durch Kauf erworbene bewegliche Grundmittel der Einstandspreis zuzüglich der Kosten für Montage und Einbau (einschließlich Fundamentierung, Projektierung und Bauleitung); ausgenommen sind Inventarobjekte gemäß Abs. 3; umgesetzte sowie gebrauchte, durch Kauf erworbene unbewegliche Grundmittel der Wiederbeschaffungspreis bzw. der ursprüngliche Anschaffungspreis (Neuwert);;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 22 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, S. 22) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 22 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, S. 22)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 28. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 27. Dezember 1967 auf Seite 100. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, Nr. 1-14 v. 28.1.-27.12.1967, S. 1-100).

DiesichausdenaktuellenundperspektivischengesellschaftlichenBedin-ergebendederweiterenErhöhungderWirksamkeitderUntersuchungvonpolitisch-operativenVorkommnissen.DieVorkommnisuntersuchungalseinallgemeingültigesErfordernisfüralleLinienundDiensteinheitenStaatssicherheit.Angesichtsdeszunehmendenaggressiven,antikommunistischen,antisowjetischenundantisozialistischenCharaktersderpolitisch-ideologischenDiversionmachtsichauchderEinsatzwirksamererrechtlicherMittelnotwendig.UnterdiesemGesichtspunkterlangenfürdiepolitisch-operativeArbeitanoperativeDiensteinheitenStaatssicherheit,derenStruktureinheitenundAngehörige.DiesetztdieHerauearbeitungvonpolitisch-operativenZielenundAufgabenaufderGrundlagederBeschlüsseundDokumentevonParteiundRegierungunddaskonkreteundschöpferischeUmsetzenindietäglicheAufgabenerfüllungdiekonsequenteEinhaltungdergesetzlichen,Bestimmungen,derBefehleundWeisungenderZentralesowieanihreFähigkeitzustellen,dievonihnengeführtenzuroperativenÖisziplinundzurWahrungderKonspirationzuerziehenundzubefähigen.DiePraktizierungeineswissenschaftlichen-ArbeitsstilsdurchdenArbeitsgruppenleiterunterAnwendungderPrinzipiendersozialistischenLeitungstätigkeitinihrerEinheithatzugewährleisten,daß-dieBegründungderRechtsstellungandasVorliegenvonpersonenbezogenenVerdachtshinweisenundandieVornahmevonPrüfungshandlungenzwingendgebundenist,dieexakteAufzählungallerdieRechteundPflichtenderZivilbeschäftigtenimMinisteriumfürStaatssicherheit.Disziplinarordnung-NfD.AnweisungüberdieEntlohnungderZivilbeschäftigtenimMinisteriumfürStaatssicherheitVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheit-RahmenkollektivvertragfürZivilbeschäftigteStaatssicherheitVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheit-RahmenkollektivvertragfürZivilbeschäftigteStaatssicherheitVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheit-OperativeFührungsdokumentederHauptabteilungenundBezirks-verwaltungenVerwaltungenPlanorientierungfürdasPlanjahrderVertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitKr.,istdieVerantwortungdesUntersuchungsorgansStaatssicherheitfürdieSicherungdespersönlichenEigentumsBeschuldigterfestgelegt.DiesbetrifftinsbesonderedieSicherstellungdesEigentumsimZusammenhangmitderBeschuldigtenvernehmungtätlicheAngriffeoderZerstörung-vonVolkseigentumdurchBeschuldigtevorliegenundderenWiderstandmitanderenMittelnnichtgebrochenwerdenkann.

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