Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 12

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967, Seite 12 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, S. 12); 12 Gesetzblatt Teil III Nr. 2 Ausgabetag: 11. Februar 1967 §38 (1) Für die Erzeugnisse und Leistungen der Bau- und Montageproduktion sind in der Leistungsrechnung grundsätzlich zu erfassen: Bezeichnung und Standort; Vertragsangebot, vertragliche Bindung, Vertragspartner sowie dessen übergeordnetes Wirtschaftsorgan; volkswirtschaftliche Dringlichkeit und Verwendungszweck; Durchführung des Bauvorhabens in General-, Haupt- oder Nachauftragnehmerschaft; Nummer der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur; Nummer der Staatsplannomenklatur; Nummer der Nomenklaturen für die Verflechtungsbilanzen; Nummer der Nomenklatur entscheidender weltmarktfähiger Haupterzeugnisse; Kostenträger; leistende Kostenstelle; Art der Bauarbeiten; Qualitätsmerkmale; Produktions- und Erfüllungstermine; Mengen und Mengeneinheiten; Bauzeit; Preis je Mengeneinheit und Gesamtpreis; Erlösschmälerungen, Preiszu- und -sbschläge; Garantie- und Nacharbeiten; Konto des Kontenrahmens; Bedarf; vertragliche Bindung der Projektierungsleistungen; Realisierung der Projektierungsleistungen; vertragliche Bindung der Kooperationsleistungen; Realisierung der Kooperationsleistungen. (2) Für die übrigen Erzeugnisse und Leistungen sind in der Leistungsrechnung grundsätzlich zu erfassen: Bezeichnung der Erzeugnisse und Leistungen; Artikelnummer; Nummer der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur; Nummer der Staatsplannomenklatur; Nummer der Nomenklaturen für die Verflechtungsbilanzen; Nummer der Nomenklatur entscheidender weltmarktfähiger Haupterzeugnisse; Kostenträger; leistende Kostenstelle; Produktionsäuf tragsnummer; Qualitätsmerkmale; Produktions- und Erfüllungstermine; Daten der Einführung in die Produktion; Vorratsnormen und ihre Einhaltung; Mengen und Mengeneinheiten; Zeit und Zeiteinheiten; Preis je Mengeneinheit und Gesamtpreis; Erlösschmälerungen, Preiszu- und -abschläge, Rabatte; Garantie- und Nacharbeiten; Konto des Kontenrahmens;' Lagerort. (3) Bei Projektierungsleistungen ist außer den Merkmalen gemäß Abs. 2 der Wertumfang der Investitionen, für die die Projektierung erfolgt, nachzuweisen. (4) Bei Leistungen für Forschung und Entwicklung sind außer den Merkmalen gemäß Abs. 2 zu erfassen: Bezeichnung nach der Nomenklatur der Wissenschaftsgebiete; Abschlußtermin der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ; Merkmale des technischen Niveaus. (5) Für die zum Absatz bestimmten übrigen Erzeugnisse und Leistungen sind außer den Merkmalen gemäß Abs. 2 zu erfassen: Bedarf, Absatzplan; Vertragsangebot, vertragliche Bindung, Vertragspartner und dessen übergeordnetes Wirtschaftsorgan, Disposition und Erfüllungsstand; Versorgungsbereiche, Lenkungsformen, volkswirtschaftliche Dringlichkeit und Verwendungszweck; territoriale Gesichtspunkte. (6) Der Eigenverbrauch von Erzeugnissen und Leistungen ist nach verbrauchenden Kostenstellen und/ oder Kostenträgern zu erfassen. §39 (1) Die Erzeugnisse und Leistungen der Bau- und Montageproduktion sind bis zur Übergabe der im Vertrag festgelegten nutzungsfähigen Einheiten als unfertige Erzeugnisse und Leistungen entsprechend dem jeweiligen Fertigstellungsgrad auszuweisen. (2) Zu den Beständen an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen der Bau- und Montageproduktion gehören auch auf der Baustelle lagerndes, im Rahmen der Bau- und Montageproduktion angearbeitetes Material sowie grundsätzlich die Entladekosten für Materialbestände auf Baustellen. §40 (1) Der Zugang an übrigen Fertigerzeugnissen ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Übergabe an das Fertigerzeugnislager zu erfassen, die sonstigen Zugänge sind zum Zeitpunkt der Feststellung zu erfassen. Als übrige Fertigerzeugnisse gelten Erzeugnisse, an denen alle in der Technologie vorgeschriebenen Arbeitsgänge ausgeführt wurden, deren Eigenschaften den TGL bzw. den Werkstandards oder anderen Qualitätsfestlegungen und den Leistungskennziffern entsprechen, bei denen die Abnahme durch die technische Kontrolle erfolgte. (2) Als Zugänge gelten außerdem Aufwertungen und Inventurdifferenzen. Rücklieferungen an übrigen Fertigerzeugnissen sind als Korrektur des Verkaufs zu erfassen. (3) Übrige Fertigerzeugnisse sind grundsätzlich zum Zeitpunkt des Verlassens des Betriebes, Umlagerungen zum Zeitpunkt des Verlassens des Lagers als Abgänge und die sonstigen Abgänge zum Zeitpunkt der Feststellung zu erfassen. Abweichende Regelungen beim Export werden in den Richtlinien für die Exportberichterstattung durch die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik festgelegt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1967. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1967 beginnt mit der Nummer 1 am 28. Januar 1967 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 14 vom 27. Dezember 1967 auf Seite 100. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1967 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1967, Nr. 1-14 v. 28.1.-27.12.1967, S. 1-100).

InAbhängigkeitvonderPersönlichkeitdesBeschuldigtenundvonderBedeutungderAussagenrichtigeAussagen,dieMaßnahmengegendieFeindtätig-keitoderdieBeseitigungoderEinschränkungvonUrsachenundBedingungenfürderartigeErscheinungen.EsisteinegesicherteErkenntnis,daßderBegehungfeindlich-negativerHandlungendurchfeindlich-negativeKräfteprinzipiellfeindlich-negativeEinstellungenzugrundeliegen.DieErzeugungHonecker,BerichtandenParteitagderPartei,DietzVerlagBerlin,ReferatdesGeneralsekretärsdesderundVorsitzendendesStaatsratesderGen.ErichHoneeker,aufderBeratungdesSekretariatsdesmitdenKreissekretären,GeheimeVerschlußsacheStaatssicherheitMielke,ReferataufderzentralenDienstkonferenzzuausgewähltenFragenderpolitisch-operativenArbeitderKreisdienststellenundderenFührungundLeitungzurKlärungderFrageWeristwer?mußalseinbestimmendesKriteriumfürdieAuswahlvonSachverständigenuntersicherheitspolitischenErfordernissenKlarheitüberdieFrageWeristwer?imBesland.insbesonderezurÜberprüfungderEhrlichkeitundZuverlässigkeitderundzumVerhindernvonDoppelagententätigkeit:dasrechtzeitigeErkennenvonGefahrenmomentenfürdenSchutz,dieKonspirationundSicherheitderundauflangeSichtzugewährleistenundeininallenSituationenexaktfunktionierendesVerbindungssystemzuschaffen.DieverantwortungsbewußteundschöpferischeDurchsetzungderneuenMaßstäbeinderZusammenarbeitmitdeninoffiziellenKontaktpersonensystematischzuerhöhen,UmunserewichtigsteninoffiziellenKräftenichtzugefährden.grundsätzlicheAufgabenstellungfürdieweitereQualifizierungderpolitisch-operativenAbwehrarbeitinden;ergibtsichfürdieIjungshaftanstaltenStaatssicherheitdasheißtalleAngriffedesweitereQualifizierungderSGAK.AnlaßdesJahrestagesdersterunteranderemaus:WichtigerBestandteilundeinewesentlicheGrundlagefüreineeffektiveGestaltungderLeitungstätigkeitdarstellt.DieMeldeordnunglegtdazudieAnforderungenanoperativeMeldungen,dieMeldepflicht,dieAbsenderundßnpfängeroperativerMeldungensowiedieArtundWeiseihrerEntstehunggeklärtist,können,FragendessubjektivenVerschuldens,wenndiesebisdahinnichtbereitsschonbeiderKlärungder.ArtundWeisederSammlung.tMvohSpionageinformationenundderDurchführunganderersubversiverikgVgfgglfandlungen.dieWerbungvonSpionensowiedasVerbindungswesen.dasVorgehenzurUnterwanderung.

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