Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 94

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 94 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 94); 94 Gesetzblatt Teil III Nr. 18 Ausgabetag: 29. Juli 1965 die Kosten zu buchen sind und für die der mengenmäßige Nachweis angewiesen wurde (z. B. Büromaterial). (7) Zu §26 der Anordnung vom 27. Oktober 1964: Die Inventur der Verbindlichkeiten kann auch zum 30. November erfolgen. Urlaubslohnabgrenzungen entfallen. (8) Zu § 29 Abs. 5 der Anordnung vom 27. Oktober 1964: Der Ausweis der Bestandsdifferenzen erfolgt im Komplex der nichtplanbaren Kosten und Erlöse. § 4 Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1965 in Kraft. Berlin, den 30. Juni 1965 Der Minister der Finanzen I. V.: K a m i n s k y Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung über die Aufstellung von Eröffnungsbilanzen zum 1. Juli 1965 sowie yon Jahresabschlüssen für die dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Staatlichen Kontore des Produktionsmittelhandels. Vom 28. Juni 1965 Auf Grund der Anordnung vom 20. April 1965 zur Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Staatlichen Kontoren des Produktionsmittelhandels (GBl. III S. 53) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 Aufstellung von Eröffnungsbilanzen zum 1. Juli 1965 (1) Das Staatliche Versorgungskontor für Leder und das Staatliche Vermittlungskontor für Maschinen- und Materialreserven haben bis zum 31. Oktober 1965 eine Eröffnungsbilanz der Staatlichen Kontore (Zentrale) zum 1. Juli 1965 aufzustellen. Die Zweigkontore des Staatlichen Vermittlungskontors für Maschinen- und Materialreserven haben bis zum gleichen Termin ebenfalls Eröffnungsbilanzen zum 1. Juli 1965 aufzustellen. (2) Die Eröffnungsbilanzen der Staatlichen Kontore (Zentrale) umfassen ihre materiellen und finanziellen Mittel (Aktiva und Passiva). (3) Die am 1. Juli 1965 vorhandenen Aktiva und Passiva sind gemäß den §§ 62 und 88 der Anordnung vom 23. Oktober 1956 über .die Buchführung und die buchhalterische Berichterstattung der volkseigenen Handelsbetriebe (GBl. I S. 1227) und gemäß den §§ 14 bis 18 der Anordnung Nr. 2 vom 30. März 1960 über die Buchführung und die buchhalterische Berichterstattung der volkseigenen Handelsbetriebe (GBl. I S. 233) zu erfassen und zu bewerten. (4) Die Erfassung und Bewertung der Grundmittel erfolgt nach den Grundsätzen der Verordnung vom 30. Januar 1964 über die Umbewertung der Grund- mittel (GBl. II S. 118). Grundmittel mit einem Bruttowert bis 500 MDN sind vom Staatlichen Versorgungskontor für Leder nicht in die Eröffnungsbilanz aufzunehmen. (5) Die am 1. Juli 1965 vorhandenen eigenen Fonds und die entsprechenden Sonderbankkonten der Staatlichen Kontore (Zentrale) haben die Staatlichen Kontore in der Eröffnungsbilanz gesondert auszuweisen. § 2 Jahresabschluß (1) Die im § 1 und im § 2 Abs. 3 der Anordnung vom 20. April 1965 zur Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Staatlichen Kontoren des Produktionsmittelhandels (GBl. III S. 53) genannten Staatlichen Kontore haben einen Jahresabschluß aufzustellen, der folgende Teile umfaßt: a) die Jahresbilanz, b) die Gewinn- und Verlustrechnung, c) ergänzende Formblätter zur Jahresbilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung, d) den Jahresbericht des Hauptdirektors des Staatlichen Kontors. (2) Die Jahresbilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen sind für die im § 1 der Anordnung vom 20. April 1965 genannten Staatlichen Kontore erstmalig zum 31. Dezember 1965 aufzustellen. § 3 Berichtigung der Bilanzen und Jahresabschlüsse (1) Wird bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Staatlichen Kontore durch die Finanzrevision festgestellt, daß Aktiva und Passiva nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfaßt und bewertet sind, ist die Eröffnungsbilanz entsprechend den erteilten Auflagen zu berichtigen. (2) Änderungen, die bei der Prüfung des Jahresabschlusses der Staatlichen Kontore durch das übergeordnete Organ oder die Finanzrevision beauflagt werden, sind in alter Rechnung durchzuführen. In diesen Fällen ist eine berichtigte Bilanz und eine berichtigte Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. § 4 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1965 in Kraft. (2) Im Rahmen dieser Anordnung sind die Bestimmungen der Anordnung vom 8. Januar 1957 über die Erfassung und Sicherung des staatlichen Eigentums im Bereich der Organe der staatlichen Verwaltung und staatlichen Einrichtungen (GBl. I S. 149) nicht mehr an-zuwenden. Berlin, den 28. Juni 1965 Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Marko witsch Minister und Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Verölfentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Ag 134/65/DDR: Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 MDN, Teil II 1.80 MDN und Teil III 1,80 MDN Einzelausgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0.15 MDN. bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr Bestellungen beim Zentralversand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, 102 Berlin, Roßstr. 6, Telefon: 5105 21 - Druck: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik Index 31 818;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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