Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 84

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 84 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 84); 84 Gesetzblatt Teil III Nr. 17 Ausgabetag: 24. Juli 1965 die gleichzeitig als stehende Mönche dienen können. Liegende Mönche dürfen nur an Kon-trollschächten angeschlossen werden. Sie sind von hier aus rechtzeitig vor Überschreitung der zulässigen Auflast mittels Pfropfen so abzudichten, daß bei etwaigem Zubruchgehen keine Schlämme ausfließen können. 3.1.4.1.2 Abführen des Klarwassers durch Pumpstationen oder Heber. Anlagen dieser Art können periodisch versetzbar oder auch im Klarwasserbereich schwimmend eingerichtet werden. Die wasserseitige Dammböschung und die Krone des Dammes dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden. Die Abflußleitungen sind so zu verlegen, daß bei etwaigen Brüchen oder Instandsetzungsarbeiten keine Schäden an dem Abschlußbauwerk eintreten können. Wenn Rohrüberführungen über den Damm, wie z. B. bei ringförmigen Dämmen, nicht vermeidbar sind, sind besondere Sicherungsmaßnahmen u treffen. 3.1.4.2 Wenn die Möglichkeit einer Hochwasserentlastung gemäß Ziff. 3.1.3 nicht gegeben ist, so sind die Entnahmeeinrichtungen so zu bemessen, daß sie neben der Ableitung des geklärten Transportwassers auch in der Lage sind, die dem Becken zufließenden Hochwässer gefahrlos abzuführen. Die Größe des Hochwasserschutzraumes, der zulässige Freibord oder die Mindestbreite des Spülstrandes werden von der zuständigen Wasserwirtschaftsdirektion festgelegt. 3.1.5 Schutz des Grund- und Oberflächenwassers Ist eine schädliche Beeinflussung von Grund-und Oberflächenwasser zu erwarten, so sind geeignete Abdichtungsmaßnahmen vorzusehen. Die Sickerwassermengen aus dem Staudamm, den Sohldränagen und Entlastungsbrunnen sind zurückzuführen bzw. entsprechend den Einleitungsbedingungen weiter zu behandeln. 3.1.6 Bauwerkskontrolle 3.1.6.1 Mit der Inbetriebnahme der Anlage hat der Rechtsträger im regelmäßigen Turnus die Bauwerkskontrolle durchzuführen und entsprechende Aufzeichnungen hierüber zu machen. Täglich sind die Sickerwassermengen zu messen und auf etwaigen Feststoffgehalt zu beobachten, der Beckenwasserstand aufzuzeichnen und der Niederschlag zu messen. 3.1.6.2 Die Sickerlinie im Staudamm ist in einem Turnus zu kontrollieren, der in Abhängigkeit von der Anstiegsgeschwindigkeit des Beckenspiegels im Abnahmeprotokoll festgelegt wird. 3.1.6.3 Kronenvisuren, Nivellements und weitere Kon-trollmaßnahmen werden im Abnahmeprotokoll festgelegt. 3.2 Spülbecken 3.2.1 Standort und Begrenzung des Beckens Spülbecken können wie Sammelbecken analog Ziff. 3.1.1 in Tälern, auf Geländehängen oder in ebenem bzw. auf wenig geneigtem Gelände angelegt werden. Das wasserdurchlässige Abschlußbauwerk hat infolge der weitgehenden Konsolidierung der in seinem Bereich durch vorschriftsmäßiges Verspülen abgesetzten wasserdurchlässigen Rückstände die Funktion eines Filterdammes. 3.2.2 Aufbau des Dammes, Spülsystem und Dränage 3.2.2.1 Das Abschlußbauwerk kann errichtet werden: 3.2.2.1.1 als Filterdamm bis zur endgültigen Kronenhöhe aus wasserdurchlässigen Erdstoffen oder örtlich zur Verfügung stehenden Schüttstoffen; 3.2.2.1.2 als Filterdamm durch laufendes oder periodisches Aufschütten oder Aufsetzen von wasserdurchlässigen Schüttstoffen während des Betriebes gemäß Ziff. 3.2.2.1.1. Hierbei ist ein planmäßiger Vorlauf einzuhalten, um stets ausreichenden Spülraum zu gewährleisten; 3.2.2.1.3 als Filterdamm durch Aufspülen von wasserdurchlässigem Fremdmaterial oder betriebseigenen Rückständen. Das Aufspülen erfolgt analog Ziff. 3.1.2.1.2. 3.2.2.2 Das Verspülen der Rückstände muß als Längseinspülung und zwar so erfolgen, daß dabei keine Erosion des Dammes eintreten kann. Bei gegen den Damm gerichteten Einzelströmen der Trübe ist derselbe gegebenenfalls durch laufendes Anbauen einer 0,5 bis 1,0 m mächtigen Schürze aus ausgeschlagenen Rückständen bis zu einer Höhe von etwa 1,0 m über dem jeweiligen Spülstrand zu schützen. 3.2.2.3 Der Damm ist gleitsicher zu gründen. Die Konsolidierung der eingespülten Rückstände muß durch geregeltes Ableiten der Sickerwässer gewährleistet sein. Gegebenenfalls ist der Untergrund des Spülbeckens und des Dammes zu dränieren und, wenn erforderlich, mit Filterschichten zu versehen. Das in den Damm eingetretene Wasser muß völlig entspannt sein. Das Wasser auf der Gründungsfläche des Dammes ist zu fassen und geregelt abzuführen. 3.2.2.4 Bei stark wechselndem Körnungsaufbau des Dammes z. B. Entmischung am Dammfuß , der die Standsicherheit gefährdende Ausspülung durch Sickerwässer erwarten läßt, muß wasserseitig eine Filterschürze angeordnet werden. Stärke und Kornverteilung müssen den Filtergesetzen entsprechen. Diese Maßnahme kann sich auf den unteren Bereich des Dammes beschränken. Oberhalb reicht die in Ziff. 3.2.2.2 beschriebene Schürze aus. 3.2.2.5 Der Filterdamm ist durch geeignete Maßnahmen, wie ingenieur-biologischer Verbau, vor Wind- und Wassererosionen zu schützen. 3.2.2.6 Die Standsicherheit des Filterdammes ist sinngemäß Ziff. 3.1.2.2 nachzuweisen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 84 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 84) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 84 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 84)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programms der Partei , der Beschlüsse der Parteitage der Partei , der Beschlüsse des und seines Sekretariats sowie des Politbüros des der Partei , Andropow, Rede zum Geburtstag von Dzierzynski, Ausgewählte Reden und Schriften, Staatssicherheit Potsdam, Honecker, Bericht des der an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag Berlin. Zu aktuellen Fragen der Innen- und Außenpolitik der Aus der Rede auf der Aktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res in ra, Neues Deutschland. Bericht des der an den Parteitag der Partei , Berichterstattert Genosse Erich Honecker, Bietz-Verlag Berlin, - Hede des Genossen Erich Hielke zur Eröffnung des Partei lehrJahres und des vom Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Sachverständigen unter sicherheitspolitischen Erfordernissen Klarheit über die Frage Wer ist wer? im Besland. insbesondere zur Überprüfung der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit der und zum Verhindern von Doppelagententätigkeit: das rechtzeitige Erkennen von Gefahrenmomenten für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X