Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 70

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 70 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 70); 70 Gesetzblatt Teil III Nr. 15 Ausgabetag: 30. Juni 1965 ner Verhinderung durch einen durch den Direktor schriftlich benannten Direktor der Aufgabenbereiche vertreten. (2) Der Direktor ist zur Einzelzeichnung befugt. Das gleiche gilt auch für seinen Vertreter gemäß Abs. 1. (3) Im Rahmen der ihnen erteilten schriftlichen Vollmachten können auch andere Mitarbeiter den Betrieb im Rechtsverkehr vertreten. (4) Verfügungen über Zahlungsmittel des Betriebes bedürfen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen der Gegenzeichnung des Hauptbuchhalters oder seines Stellvertreters. §5 Begründung und Beendigung von Arbeitsreehts-verhältnissen (1) Der Direktor, Technische Direktor, Produktionsdirektor. ökonomische Direktor und Hauptbuchhalter werden durch den Leiter des Amtes für Wasserwirtschaft berufen und abberufen. (2) Die übrigen Mitarbeiter des Betriebes werden durch den Direktor eingestellt und entlassen. §6 Struktur Der Struktur- und Stellenplan wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufgestellt und unterliegt der Bestätigung des Amtes für Wasserwirtschaft. §7 Regelung des Arbeitsablaufes (1) Der Arbeitsablauf sowie die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter werden in einer Rahmenarbeitsordnung geregelt, die durch den Direktor im Einvernehmen mit der Betriebsgewerkschaftsleitung erlassen wird. (2) Die Arbeitsordnung der Außenstellen bedarf der Genehmigung des Direktors. §8 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1965 in Kraft. Berlin, den 21. Juni 1965 Scholz Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung Nr. 2* über die Errichtung des Instituts für Silikon- und Fluorkarbon-Chemie. Vom 1. Juni 1965 §1 (1) Die Absätze 2 und 3 des § 1 der Anordnung vom 17. August 1954 über die Errichlung des Instituts für Silikon- und Fluorkarbon-Chemie (ZBI. S. 420) erhallen folgende Fassung: Anordnung (Nr. 1) (ZBI. 1854 Nr. 34 S. 420) „(2) Das Institut ist juristische Person, Rechtsträger des ihm übertragenen Volkseigentums und arbeitet nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung. (3) Das Institut untersteht der WB Elektrochemie und Plaste.“ (2) § 2 der Anordnung erhält folgende Fassung: „Der Generaldirektor der WB Elektrochemie und Plaste erläßt das Statut des Instituts.“ (3) § 4 der Anordnung erhält folgende Fassung: „Der Strukturplan und der Stellenplan des Instituts sind gemäß den Bestimmungen der Stellenplanverordnung vom 20. November 1964 (GBl. II S. 1027) aufzustellen und zu bestätigen.“ §2 Die §§ 3 und 5 der Anordnung sowie das Statut des Instituts für Silikon- und Fluorkarbon-Chemie vom 17. August 1954 (ZBI. S. 420) werden aufgehoben. §3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. Juni 1965 Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Dr. S t e i n e r t Stellvertreter des Vorsitzenden Anordnung Nr. 6* über die Lieferung und den Bezug von Erzen und metallurgischen Erzeugnissen. Vom 22. Juni 1965 Die besonders im Jahr 1965 bei dem Import von Walzstahi und Erzeugnissen der II. Verarbeitungsstufe vor allem auf Grund der Entwicklung der Lieferzeiten gewonnenen Erfahrungen verlangen zur Sicherung eines reibungslosen Plananlaufes durch Bereitstellung ausreichender Mengen im I. Quartal 1966 eine frühzeitigere Aufgabe der Bestellung für die durchzuführenden Walzstahlimporte. Zur Verbesserung der Versorgung mit Walzstahl und Erzeugnissen der II. Verarbeitungsstufe aus Importen wird deshalb folgendes angeordnet: §1 (1) Die Verbraucher haben ihren Bedarf an spezifischem Importmaterial für das I. und II. Quartal 1966 bis zum 9. Juli 1965 bei der übergeordneten WB bzw. die Verbraucher der bezirksgeleileten Industrie beim zuständigen Wirtschaftsrat des Bezirkes aufzugeben (Vordruck MK 31). (2) Die WB und Wirtschaftsräte der Bezirke übergeben im Rahmen der auf der Grundlage der Orientierungsziffern aufgegebenen vorläufigen Fonds des Anordnung Nr. 5 (GBl. II 1963 Nr. 72 S. 570);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit sind jegliche Untersuchungshandlungen auszurichten. Der Prozeß der Beweisführung ist theoretisch und praktisch stärker zu durchdringen, um die Potenzen der Wahrheitsfindung und der Wahrheitssicherung in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der und der nachfolgenden Tagungen des der orientieren vor allem auf die weitere Herausbildung und Festigung sozialistischen Rechtsbewußtsein, auf die Wahrung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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