Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 51

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 51 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 51); 51 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 10. IVIai 1965 Teil III Nr. 11 Tag Inhalt Seite 15.4.65 Anordnung über die Bildung und Verwendung des Risikofonds der volkseigenen bautechnischen Projektierungsbetriebe 30. 4. 65 Anordnung Nr. 3 über das Zentrale Kontor der Volkseigenen Erfassungs- und Auf- kaufbetriebe für landwirtschaftliche Erzeugnisse 52 Anordnung über die Bildung und Verwendung des Risikofonds der volkseigenen bautechnischen Projektierungsbetriebe. Vom 15. April 1965 Gemäß § 16 Abs. 5 der Investitionsverordnung vom 25. September 1964 (GBl. II S. 785) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Bauwesen folgendes angeordnet: § 1 Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für a) die zentralgeleiteten volkseigenen bautechnischen Projektierungsbetriebe im Bereich des Ministeriums für Bauwesen, b) die den örtlichen Räten unterstellten volkseigenen bautechnischen Projektierungsbetriebe, c) den VEB Typenprojektierung und den VEB Baugrund (nachstehend Projektierungsbetriebe genannt). § 2 Gemäß § 16 Abs. 3 der Investitionsverordnung vom 25. September 1964 ist vertraglich zu vereinbaren, für welche projektierten technischen und ökonomischen Parameter die Projektierungsbetriebe entsprechend § 4 Risiken zu tragen haben. § 3 (1) Die Projektierungsbetriebe planen und bilden zu Lasten ihrer Selbstkosten einen Risikofonds. (2) Die Projektierungsbetriebe haben ein Sonderbankkonto „Risikofonds“ bei ihrer zuständigen Filiale bzw. Zweigstelle der Deutschen Investitionsbank einzurichten. (3) Die Höhe sowie die Bezugsbasis der dem Risikofonds planmäßig zuzuführenden Anteile der Selbstkosten legt der Minister für Bauwesen in Abstimmung mit dem Minister der Finanzen im Plan fest. Abweichend davon kann der Betriebsdirektor bei der Planung eigenverantwortlich eine Unterschreitung der zuzuführenden Anteile der Selbstkosten planen, wenn nach gewissenhafter Einschätzung die Höhe des Risikofonds für die Begleichung von Forderungen gemäß § 4 ausreichend erscheint und der Projektierungsbetricb keine Finanzschulden zu tilgen hat. (4) Der in der Lizenzgebühr für Typenprojekte bzw. in der Anwendungsgebühr für betriebliche Angebotsprojekte enthaltene Anteil des Risikofonds muß in voller Höhe Bestandteil des zu planenden Risjkofonds werden. (5) Die kostenwirksame Gutschrift auf dem Sonderbankkonto „Risikofonds“ erfolgt monatlich. § 4 Aus dem Risikofonds sind zu zahlen: a) Verbindlichkeiten aus den gemäß § 2 vertraglich vereinbarten Risiken, die aus der Einführung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes ohne abgeschlossene Forschungsergebnisse und Erprobung und b) Verbindlichkeiten aus Risiken, die durch die Einbeziehung einer voraussehbaren Weiterentwicklung des wissenschaftlich-technischen Höchststandes entstehen. § 5 Kosten, die nicht im Zusammenhang stehen mit einer Verpflichtung gemäß § 4, wie z. B. a) Vertragsstrafen, Schadenersatz und Garantieleistungen, die sich aus der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen durch den Projektanten ergeben, b) vereinbarte Preisabschläge gemäß § 47 und Preissanktionen gemäß § 53 des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I S. 107), c) Verspätungszinsen, d) Kreditzinsen, dürfen nicht aus dem Risikofonds gezahlt werden. § 6 (1) Reichen die Bestände aus Vorjahren und die im Planjahr vorgesehenen Mittel des Risikofonds zur Zahlung der Beträge gemäß § 4 nicht aus, sind die darüber hinausgehenden Beträge aus Kosten schlechter Leitungstätigkeit zu zahlen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Effektivität vorbeugender Maßnahmen bestimmt. Mur bei strikter Beachtung der im Innern der wirkenden objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und der Klassenkampfbedingungen können Ziele und Wege der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zum Ausdruck. Solche Gesetzmäßigkeiten sind: die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die Zurückdrängung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft weiter zu festigen und ihren zuverlässigen Schutz vor jeglichen Angriffen des Feindes jederzeit sicherzusteilen, Honocker, Bericht des der an den Parteitag der Partei , Berichterstattert Genosse Erich Honecker, Bietz-Verlag Berlin, - Hede des Genossen Erich Hielke zur Eröffnung des Partei lehrJahres und des vom Bericht des Politbüros an das der Tagung des der Partei , Dietz Verlag Berlin Über die Aufgaben der Partei bei der Vorbereitung des Parteitages, Referat auf der Beratung das der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung zu erteilen, die Funktechnik unter Einhaltung der Funkbetriebs Vorschrift Staatssicherheit zu benutzen, gewonnene politisch-operativ bedeutsame Informationen an den Referatsleiter weiterzuleiten.

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