Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 48

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 48 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 48); 48 Gesetzblatt Teil III Nr. 10 Ausgabetag: 6. Mai 1965 Wenn die Erfüllung des Jahrcsplanes nicht gesichert ist, haben die Direktoren des Bereiches bezirksgeleitete Industrie der Bezirksdirektionen der Deutschen Notenbank die Bestätigung der Quartalskassenpläne v'on der Einleitung von Maßnahmen zur Sicherung der im Jahresplan testgeleglen Entwicklung durch die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke abhängig zu machen. (2) Die Bereiche bezirksgeleitete Industrie der Bezirksdirektionen der Deutschen Notenbank übergeben 2 Ausfertigungen der bestätigten Quartalskassenpläne an die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke und eine Ausfertigung an die Zentrale der Deutschen Notenbank. Zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion durch den Volkswirtschaftsrat ist von den Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke eine Ausfertigung der bestätigten Quartalskassenpläne dem Volkswirtschaftsrat zu übergeben. Eine Ausfertigung verbleibt bei den Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke. (3) Sichern die Quartalskassenpläne der Wirtschaftsräte der Bezirke auch nach Abstimmung mit den Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke nicht die Erfüllung des Jahresplanes, dürfen die Direktoren des Bereiches bezirksgeleitete Industrie der Bezirksdirektionen der Deutschen Notenbank den Quartalskassenplan nicht bestätigen. (4) Die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke haben die nach Abs. 3 nicht bestätigten Quartalskassenpläne mit der Stellungnahme der Direktoren der Bereiche bezirksgeleitete Industrie der Bezirksdirektionen der Deutschen Notenbank dem Leiter der Abteilung Wirtschaftsräte der Bezirke des Volkswirtschaftsrates vorzulegen. Die Bestätigung der Quartalskassenpläne der Wirtschaftsräte der Bezirke hat in diesem Fall durch den Leiter der Abteilung Wirtschaftsräte der Bezirke des Volkswirtschaftsrates innerhalb einer Woche zu erfolgen. Der bestätigte Quartalskassenplan ist zu übergeben: 1 Ausfertigung an die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke, 1 Ausfertigung an die Direktoren des Bereiches bezirksgeleitete Industrie der Bezirksdirektionen der Deutschen Notenbank, 1 Ausfertigung an die Zentrale der Deutschen Notenbank, 1 Ausfertigung verbleibt beim Volkswirtschaftsrat. (5) Nach der Bestätigung der Quartalskassenpläne der Wirtschaftsräte der Bezirke entsprechend Abs. 1 haben die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke bis spätestens letzten Werktag des Monats vor Beginn eines jeden Quartals die Quartalskassenpläne der VEB und staatlichen Einrichtungen zu bestätigen sowie die entsprechenden Limite auf den Haushaltsnebenkonten der staatlichen Einrichtungen und Sonderbankkonten der Betriebe bereitzustellen. Erfolgen Bestätigungen gemäß Abs. 4, so sind die Quartalskassenpläne der VEB und staatlichen Einrichtungen bis zum 3. Werktag im ersten Monat der geplanten Quartale durch die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke zu bestätigen. Die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke übergeben ein Exemplar der von ihnen bestätigten Quartalskassenpläne der VEB und nachgeord-neten Einrichtungen an den Bereich bezirksgeieiteie Industrie der Deutschen Notenbank. (6) Die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke vereinbaren mit den Direktoren der kontoführenden Filialen der Deutschen Notenbank für die Wirtschaftsräte der Bezirke die Übergabe der Quartalskassenpläne nach Industrieabteilungen und Wirtschaftszweigen. § 4 Durchführung der Kontrolle der Quartalskassenpläne (1) Die Werkleiter der VEB, die Leiter der staatlichen Einrichtungen, die Leiter der Industrieableilun-gen und die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke sind verantwortlich für die Einhaltung des Quartalskassenplanes. (2) Veränderungen des bestätigten Quartalskassen-planes des Wirtschaftsrates des Bezirkes sind zulässig: a) wenn die dem Quartalskassenplan zugrunde liegenden materiellen Ziele übererfüllt wurden, b) wenn durch Beschlüsse des Ministerrates bzw. Volkswirtschaftsrates die materiellen Aufgaben des Jahresplanes geändert werden und sich dadurch die Quartalsziele verändern. Die Bestätigung der Veränderungen hat entsprechend § 3 zu erfolgen. (3) Die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke haben das Recht, Quartalskassenpläne einzelner Betriebe oder staatlicher Einrichtungen zu verändern, wenn dabei das bestätigte Gesamtvolumen innerhalb der Quartalskassenpläne eingehalten wird. (4) Die Werkleiter der VEB, die Leiter der staatlichen Einrichtungen, die Leiter der Industrieabteilungen und die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke haben die Erfüllung der Quartalskassenpläne monatlich zu analysieren. (5) Die Direktoren der Bereiche bezirksgeleitete Industrie der Bezirksdirektionen der Deutschen Notenbank sind verpflichtet, die Erfüllung der in den Quartalskassenplänen der Wirtschaftsräte der Bezirke festgelegten Zielstellungen zu kontrollieren. Werden von den Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke keine oder nur ungenügende Anstrengungen zur Erfüllung der Quartalskassenpläne übernommen, so sind die Direktoren der Bereiche bezirksgeleitete Industrie der Bezirksdirektionen der Deutschen Notenbank verpflichtet, Maßnahmen zur Erreichung der Zielstellung zu fordern. § 5 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1965 in Kraft. (2) Die Wirtschaftsräte der Bezirke, VEB und staatlichen Einrichtungen gemäß § 1 haben die Verordnung vom 23. August 1962 über die Quartalskassenplanung (GBl. II S. 639) und die dazu gehörenden Bestimmungen der Ersten Durchführungsbestimmung vom 10. September 1962 (GBl. II S. 644) und der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 10. September 1962 (GBl. II S. 646) zu vorgenannter Verordnung nur insoweit noch anzuwenden, als diese Anordnung keine anderweitigen Festlegungen enthält. Berlin, den 20. April 1965 Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Krack Stellvertreter des Vorsitzenden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen. Unter den spezifischen politisch-operativen Bedingungen von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten zum Einsatz gelangenden Kräfte Anforderungen an die Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen unter Beachtung spezifischer Erfordernisse Zusammenwirkens mit der Aufgaben und Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, wobei ihre individuelle staatsfeindliche Einstellung nach ihrem ideologischen Gehalt, ihrem Umfang und dem Grad ihrer Verfestigung differenziert werden muß.

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