Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 48

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 48 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 48); 48 Gesetzblatt Teil III Nr. 10 Ausgabetag: 6. Mai 1965 Wenn die Erfüllung des Jahrcsplanes nicht gesichert ist, haben die Direktoren des Bereiches bezirksgeleitete Industrie der Bezirksdirektionen der Deutschen Notenbank die Bestätigung der Quartalskassenpläne v'on der Einleitung von Maßnahmen zur Sicherung der im Jahresplan testgeleglen Entwicklung durch die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke abhängig zu machen. (2) Die Bereiche bezirksgeleitete Industrie der Bezirksdirektionen der Deutschen Notenbank übergeben 2 Ausfertigungen der bestätigten Quartalskassenpläne an die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke und eine Ausfertigung an die Zentrale der Deutschen Notenbank. Zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion durch den Volkswirtschaftsrat ist von den Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke eine Ausfertigung der bestätigten Quartalskassenpläne dem Volkswirtschaftsrat zu übergeben. Eine Ausfertigung verbleibt bei den Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke. (3) Sichern die Quartalskassenpläne der Wirtschaftsräte der Bezirke auch nach Abstimmung mit den Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke nicht die Erfüllung des Jahresplanes, dürfen die Direktoren des Bereiches bezirksgeleitete Industrie der Bezirksdirektionen der Deutschen Notenbank den Quartalskassenplan nicht bestätigen. (4) Die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke haben die nach Abs. 3 nicht bestätigten Quartalskassenpläne mit der Stellungnahme der Direktoren der Bereiche bezirksgeleitete Industrie der Bezirksdirektionen der Deutschen Notenbank dem Leiter der Abteilung Wirtschaftsräte der Bezirke des Volkswirtschaftsrates vorzulegen. Die Bestätigung der Quartalskassenpläne der Wirtschaftsräte der Bezirke hat in diesem Fall durch den Leiter der Abteilung Wirtschaftsräte der Bezirke des Volkswirtschaftsrates innerhalb einer Woche zu erfolgen. Der bestätigte Quartalskassenplan ist zu übergeben: 1 Ausfertigung an die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke, 1 Ausfertigung an die Direktoren des Bereiches bezirksgeleitete Industrie der Bezirksdirektionen der Deutschen Notenbank, 1 Ausfertigung an die Zentrale der Deutschen Notenbank, 1 Ausfertigung verbleibt beim Volkswirtschaftsrat. (5) Nach der Bestätigung der Quartalskassenpläne der Wirtschaftsräte der Bezirke entsprechend Abs. 1 haben die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke bis spätestens letzten Werktag des Monats vor Beginn eines jeden Quartals die Quartalskassenpläne der VEB und staatlichen Einrichtungen zu bestätigen sowie die entsprechenden Limite auf den Haushaltsnebenkonten der staatlichen Einrichtungen und Sonderbankkonten der Betriebe bereitzustellen. Erfolgen Bestätigungen gemäß Abs. 4, so sind die Quartalskassenpläne der VEB und staatlichen Einrichtungen bis zum 3. Werktag im ersten Monat der geplanten Quartale durch die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke zu bestätigen. Die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke übergeben ein Exemplar der von ihnen bestätigten Quartalskassenpläne der VEB und nachgeord-neten Einrichtungen an den Bereich bezirksgeieiteie Industrie der Deutschen Notenbank. (6) Die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke vereinbaren mit den Direktoren der kontoführenden Filialen der Deutschen Notenbank für die Wirtschaftsräte der Bezirke die Übergabe der Quartalskassenpläne nach Industrieabteilungen und Wirtschaftszweigen. § 4 Durchführung der Kontrolle der Quartalskassenpläne (1) Die Werkleiter der VEB, die Leiter der staatlichen Einrichtungen, die Leiter der Industrieableilun-gen und die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke sind verantwortlich für die Einhaltung des Quartalskassenplanes. (2) Veränderungen des bestätigten Quartalskassen-planes des Wirtschaftsrates des Bezirkes sind zulässig: a) wenn die dem Quartalskassenplan zugrunde liegenden materiellen Ziele übererfüllt wurden, b) wenn durch Beschlüsse des Ministerrates bzw. Volkswirtschaftsrates die materiellen Aufgaben des Jahresplanes geändert werden und sich dadurch die Quartalsziele verändern. Die Bestätigung der Veränderungen hat entsprechend § 3 zu erfolgen. (3) Die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke haben das Recht, Quartalskassenpläne einzelner Betriebe oder staatlicher Einrichtungen zu verändern, wenn dabei das bestätigte Gesamtvolumen innerhalb der Quartalskassenpläne eingehalten wird. (4) Die Werkleiter der VEB, die Leiter der staatlichen Einrichtungen, die Leiter der Industrieabteilungen und die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke haben die Erfüllung der Quartalskassenpläne monatlich zu analysieren. (5) Die Direktoren der Bereiche bezirksgeleitete Industrie der Bezirksdirektionen der Deutschen Notenbank sind verpflichtet, die Erfüllung der in den Quartalskassenplänen der Wirtschaftsräte der Bezirke festgelegten Zielstellungen zu kontrollieren. Werden von den Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke keine oder nur ungenügende Anstrengungen zur Erfüllung der Quartalskassenpläne übernommen, so sind die Direktoren der Bereiche bezirksgeleitete Industrie der Bezirksdirektionen der Deutschen Notenbank verpflichtet, Maßnahmen zur Erreichung der Zielstellung zu fordern. § 5 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1965 in Kraft. (2) Die Wirtschaftsräte der Bezirke, VEB und staatlichen Einrichtungen gemäß § 1 haben die Verordnung vom 23. August 1962 über die Quartalskassenplanung (GBl. II S. 639) und die dazu gehörenden Bestimmungen der Ersten Durchführungsbestimmung vom 10. September 1962 (GBl. II S. 644) und der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 10. September 1962 (GBl. II S. 646) zu vorgenannter Verordnung nur insoweit noch anzuwenden, als diese Anordnung keine anderweitigen Festlegungen enthält. Berlin, den 20. April 1965 Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Krack Stellvertreter des Vorsitzenden;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 48 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 48) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 48 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 48)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Diensteinheiten, die und Operativvorgänge bearbeiten, haben bei der Planung von Maßnahmen zur Verhinderung des ungesetzlichen Ver-lassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels grundsätzlich davon auszugehen, daß, alle Angriffe auf die Staatsgrenze insgesamt Antei., Straftaten, die in Zusammenhang mit der politischen Unter grundtätigkeit von Bedeutung sind - Anteil. Im Berichtszeitraum, konnte die positive Entwicklung der letzter Jahre auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen :die Staatsgrenze. Yon den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden im Jahre gegen insgesamt Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenzen der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um: einen stellvertretenden Kombinatsdirektor und einen Betriebsleiter aus dem Bereich Peinkeramik; einen Betriebsleiter und einen Abteilungsleiter aus dem Bereich der Möbelindustrie; einen Produktionsabschnittsleiter aus dem Bereich der Zollverwaltung teil. Im Mittelpunkt des Erfahrungsaustausches standen: der erreichte Stand und die weitere Durchsetzung der vom Genossen Minister gestellten Aufgaben im Zusammenwirken, die weitere Qualifizierung der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X