Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 43

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 43 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 43); 43 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 6. Mai 1965 Teil IH Nr. 10 Tag Inhalt Seite 20. 4. 65 Anordnung über die Bildung und Verwendung des Fonds Technik in den Wirtschaftsräten der Bezix'ke 43 20. 4. 65 Anordnung über die Bildung und Verwendung des Verfügungsfonds der Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke 45 20. 4. 65 Anordnung über die Bildung und Verwendung der Kreditreserve der Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke 40 20. 4. 65 Anordnung über die Quartalskassenplanung in den Wirtschaftsräten der Bezirke, deren volkseigenen Betriebe und staatlichen Einrichtungen 47 20. 4. 65 Anordnung über die Quartalskreditplanung in den Wirtschaftsräten der Bezirke und deren volkseigenen Betriebe 49 Anordnung über die Bildung und Verwendung des Fonds Technik in den Wirtschaftsräten der Bezirke. Vom 20. April 1965 Auf Grund der Verordnung vom 4. Januar 1964 über finanzrechtliche Bestimmungen (GBl. II S. 31) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für die Wirtschaftsräte der Bezirke und die ihnen unterstellten volkseigenen Betriebe (VEB). §2 Verantwortlichkeit (1) Jeder Wirtschaftsrat des Bezirkes ist für die Lösung der technisch-wissenschaftlichen Aufgaben seines Bereiches verantwortlich. Alle Forschungs-, Entwick-lungs- und Standardisierungsaufgaben sind aus dem Fonds desjenigen Wirtschaftsrates des Bezirkes zu finanzieren, der für die Herstellung und den technischen Stand des Produktes verantwortlich ist. Dieser Grundsatz gilt auch für Betriebe, die Zulieferteile für ein im Verantwortungsbereich eines anderen Wirtschaftsrates des Bezirkes und einer anderen Vereinigung Volkseigener Betriebe erzeugtes Finalprodukt herstellen. (2) Zur Koordinierung aller wissenschaftlich-technischen Aufgaben der Zulieferindustrien mit denen der Finalproduzenten sind zu den Gremien, vor denen die Beratung und Bestätigung der wissenschaftlich-technischen Aufgaben der Zulieferindustrie stattfindet, Vertreter der Finalproduzenten hinzuzuziehen. Im Zusam- menhang hiermit schließt die Zulieferindustrie mit den Finalproduzenten langfristige Wirtschaftsverträge ab, die sicherstellen, daß das zu entwickelnde Erzeugnis sofern es den im Vertrag festgelegten Bedingungen und technischen Parametern entspricht vom Finalproduzenten später auch abgenommen wird. (3) Aus dem Fonds Technik des Wirtschaftsrates des Bezirkes dürfen nur solche Forschungs-, Entwicklungsund Standardisierungsaufgaben finanziert werden, die vor sachkundigen Gremien verteidigt worden sind. Bildung des Fonds Technik §3 (1) Die Höhe des für das Planjahr zu bildenden Fonds Technik wird bestimmt durch die im Plan Neue Technik festgelegten wissenschaftlich-technischen Aufgaben und die dafür erforderlichen Mittel. (2) Die Höhe des zu bildenden Fonds Technik ist zum Zeitpunkt der Planausarbeitung weitgehend durch Vorhaben nachzuweisen. (3) Der Fonds Technik bei den Wirtschaftsräten der Bezirke wird gebildet aus: a) einer von den VEB zu Lasten der Kosten erhobenen Umlage. Die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke legen die Basis fest, nach der die Umlage in die Kosten der herzustellenden Erzeugnisse zu übernehmen ist. Sie sind berechtigt, einheitliche oder differenzierte Sätze je Erzeugnis oder Erzeugnisgruppe festzulegen. Bei Auftragsfertigung ist die Zurechnung auf das einzelne Erzeugnis vorzunehmen, soweit die Forschungs- und Entwicklungskosten vom Abnehmer nicht übernommen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der konkreten,tf-tischon Situation fehrung derartiocr in der Beschuldintenvernehmunq oif Schlußfolgerungen Beschuldigter brjrb-icht werden, können sich dann Einschätzungen crgeben, daß eine gesicherte Eoweislaoe beim Untersuchumg Gegeben ist.

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