Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 43

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 43 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 43); 43 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 6. Mai 1965 Teil IH Nr. 10 Tag Inhalt Seite 20. 4. 65 Anordnung über die Bildung und Verwendung des Fonds Technik in den Wirtschaftsräten der Bezix'ke 43 20. 4. 65 Anordnung über die Bildung und Verwendung des Verfügungsfonds der Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke 45 20. 4. 65 Anordnung über die Bildung und Verwendung der Kreditreserve der Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke 40 20. 4. 65 Anordnung über die Quartalskassenplanung in den Wirtschaftsräten der Bezirke, deren volkseigenen Betriebe und staatlichen Einrichtungen 47 20. 4. 65 Anordnung über die Quartalskreditplanung in den Wirtschaftsräten der Bezirke und deren volkseigenen Betriebe 49 Anordnung über die Bildung und Verwendung des Fonds Technik in den Wirtschaftsräten der Bezirke. Vom 20. April 1965 Auf Grund der Verordnung vom 4. Januar 1964 über finanzrechtliche Bestimmungen (GBl. II S. 31) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für die Wirtschaftsräte der Bezirke und die ihnen unterstellten volkseigenen Betriebe (VEB). §2 Verantwortlichkeit (1) Jeder Wirtschaftsrat des Bezirkes ist für die Lösung der technisch-wissenschaftlichen Aufgaben seines Bereiches verantwortlich. Alle Forschungs-, Entwick-lungs- und Standardisierungsaufgaben sind aus dem Fonds desjenigen Wirtschaftsrates des Bezirkes zu finanzieren, der für die Herstellung und den technischen Stand des Produktes verantwortlich ist. Dieser Grundsatz gilt auch für Betriebe, die Zulieferteile für ein im Verantwortungsbereich eines anderen Wirtschaftsrates des Bezirkes und einer anderen Vereinigung Volkseigener Betriebe erzeugtes Finalprodukt herstellen. (2) Zur Koordinierung aller wissenschaftlich-technischen Aufgaben der Zulieferindustrien mit denen der Finalproduzenten sind zu den Gremien, vor denen die Beratung und Bestätigung der wissenschaftlich-technischen Aufgaben der Zulieferindustrie stattfindet, Vertreter der Finalproduzenten hinzuzuziehen. Im Zusam- menhang hiermit schließt die Zulieferindustrie mit den Finalproduzenten langfristige Wirtschaftsverträge ab, die sicherstellen, daß das zu entwickelnde Erzeugnis sofern es den im Vertrag festgelegten Bedingungen und technischen Parametern entspricht vom Finalproduzenten später auch abgenommen wird. (3) Aus dem Fonds Technik des Wirtschaftsrates des Bezirkes dürfen nur solche Forschungs-, Entwicklungsund Standardisierungsaufgaben finanziert werden, die vor sachkundigen Gremien verteidigt worden sind. Bildung des Fonds Technik §3 (1) Die Höhe des für das Planjahr zu bildenden Fonds Technik wird bestimmt durch die im Plan Neue Technik festgelegten wissenschaftlich-technischen Aufgaben und die dafür erforderlichen Mittel. (2) Die Höhe des zu bildenden Fonds Technik ist zum Zeitpunkt der Planausarbeitung weitgehend durch Vorhaben nachzuweisen. (3) Der Fonds Technik bei den Wirtschaftsräten der Bezirke wird gebildet aus: a) einer von den VEB zu Lasten der Kosten erhobenen Umlage. Die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke legen die Basis fest, nach der die Umlage in die Kosten der herzustellenden Erzeugnisse zu übernehmen ist. Sie sind berechtigt, einheitliche oder differenzierte Sätze je Erzeugnis oder Erzeugnisgruppe festzulegen. Bei Auftragsfertigung ist die Zurechnung auf das einzelne Erzeugnis vorzunehmen, soweit die Forschungs- und Entwicklungskosten vom Abnehmer nicht übernommen werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das erfordert insbesondere die vorbeugende Verhinderung - - von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen.

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