Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 29

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 29 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 29); 29 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 29. März 1965 Teil III Nr. 7 Tag Inhalt Seite 22. 2. 65 Anordnung über die Verwendung einheitlicher Quittungsstempel in den Sparbüchern der Kreditinstitute : 29 12. 3. 65 Anordnung über die Gewährung kurzfristiger Kredite für den Umlaufmittelbereich des volkseigenen Produktionsmittelhandels, Kreditanordnung (Produktionsmittelhandel) 30 Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 35 Anordnung über die Verwendung einheitlicher Quittungsstempel in den Sparbüchern der Kreditinstitute. Vom 22; Februar 1965 Im Interesse einer einheitlichen Quittungserteilung in den Sparbüchern wird folgendes angeordnet: §1 Die am Freizügigkeitsverkehr der Kreditinstitute beteiligten Sparkassen Reichsbahnsparkassen Banken für Handwerk und Gewerbe Bäuerlichen Handelsgenossenschaften und die J Deutsche Bauern-Bank haben bei Quittungserteilung in Sparbüchern Stempel mit einheitlichem Symbol und der Bezeichnung des Kreditinstituts zu verwenden. §2 (1) Zur Anwendung von Quittungsstempeln mit nachstehend abgebftdetem Symbol * sind nur die im § 1 genannten Kreditinstitute berechtigt. (2) Die Bezeichnung der Kreditinstitute kann in Kurzform erfolgen. (3) Sofern die Quittungserteilung nur durch einen Bevollmächtigten des Kreditinstituts erfolgt, muß der Quittungsstempel zusätzlich mit dem Buchstaben „E“ gekennzeichnet sein. §3 (I) Die Herstellung der einheitlichen Quittungsstern-pel erfolgt zentral. (2) Die Quittungsstempel sind anzufordern von den Sparkassen von den Reichsbahnsparkassen von den Banken für Handwerk und Gewerbe von den Bäuerlichen Handelsgenossenschaften von den Kreisstellen der Deutschen Bauern-Bank bei dem Ministerium der Finanzen, Sektor Sparkassen bei der Zentrale der Reichsbahnspar- kassen bei dem Deutschen Genossenschaftsverband der Banken für Handwerk und Gewerbe bei dem Zenlralvorstand der VdgB (BHG) bei der Zentrale der Deutschen Bauern-Bank. (3) Die Kosten für die Quittungsstempel sind von den Kreditinstituten zu tragen. §4 (1) Die Quittungsstempel sind so aufzubewahren und zu verwalten, daß Zugriff durch Unbefugte und mißbräuchliche Benutzung ausgeschlossen sind. (2) Jeder zeitweilige oder dauernde Verlust eines Quittungsstempels ist unverzüglich dem zuständigen Aufsichtsorgan zu melden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer. Bestandteil der Grundaufgabe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Persönlichkeit, Schuldfähigkeit und Erziehungsverhältnisse müesen unterschiedlich bewertet werden. Als Trend läßt ich verallgemeinern, daß die Anstrengungen und Ergebnisse auf diesem Gebiet in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

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