Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 143

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 143 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 143); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 23. Dezember 1965 Teil 111 Nr. 33 Tag , Inhalt Seite 30.11. 65 Anordnung über die Entrichtung von Anwendungsgebühren für Typen- und betriebliche Angebotsprojekte 143 1.12. 65 Anordnung über die Erhebung von Gebühren für die Bereitstellung und Nutzung von Funksende-, Funkempfangs- und studiotechnischen Anlagen der Deutschen Post 144 Anordnung über die Entrichtung von Anwendungsgebühren für Typen- und betriebliche Angebotsprojekte. Vom 30. November 1965 In Übereinstimmung mit der Verordnung vom 15. September 1965 über die Typenprojektierung (GBl. II S. 697) und der Preisanordnung Nr. 2036 vom 1. Februar 1965 Bautechnische Projektierungsleistungen der volkseigenen Betriebe (Sonderdruck Nr. P 2305 des Gesetzblattes) wird über die Entrichtung und Verwendung von Anwendungsgebühren für Typen- und betriebliche Angebotsprojekte im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für den Geltungsbereich der Preisanorcfnung Nr. 2036 vom 1. Februar 1965. Anwendungsgebühren für Typenprojekte §2 (1) Die Anwendungsgebühr wird für die Anwendung von Typenprojekten gemäß der Verordnung vom 15. September 1965 über die Typenprojektierung erhoben. (2) Typensektionen des Wohnungsbaues gelten im Sinne dieser Anordnung als Typenprojekte. (3) Für die Anwendung von Typensegmenten und Typensektionen wird keine Anwendungsgebuhr erhoben. Die Vervielfältigungskosten sind zu erstatten. (4) Die Höhe der Anwendungsgebühr für Typenprojekte ist gemäß Anlage 5 der Preisanordnung Nr. 2036 vom 1. Februar 1965 unter Berücksichtigung des § 5 dieser Anordnung zu ermitteln. Mit der Bestätigung der Aufgabenstellung für das Typenprojekt ist gleichzeitig die Anwendungsgebühr zu bestätigen. (5) Die Anwendungsgebühr ist yon dem Betrieb, der das Typenprojekt anwendet (im folgenden anwendender Betrieb genannt) an den Betrieb, der für die Ausarbeitung des betreffenden Typenprojektes verantwortlich ist (im folgenden Herstellerbetrieb genannt) für jede Anwendung eines Typenprojektes zu entrichten. §3 (1) Gegen Entrichtung der Anwendungsgebühr übernimmt der Herstellerbetrieb Garantie für die von ihm gelieferten Typenunterlagen. (2) Der anwendende Betrieb ist verpflichtet, dem Herstellerbetrieb über seine Erfahrungen bei der Anwendung des Typenprojektes zu berichten und Hinweise zu geben, die der Erhöhung der Qualität des Typenprojektes dienen. §4 (1) Mit den Anwendungsgebühren sind abgegolten die Herstellungskosten der Typenprojekte Aufgabenstellung und Projekt , die an den Fonds Technik zurückzuerstatten sind, Zuführungen zum Risikofonds, Kosten für die Überarbeitung der Typenprojekte entsprechend der technisch-ökonomischen Entwicklung. (2) Die Erlöse aus den vereinnahmten Anwendungsgebühren sind entsprechend nachstehender Tabelle zu verwenden: Geplante Anwendungsgebühr Anteilige Häufigkeit gemäß Preis- Her- Risiko- der anordnung Nr. 2036 slellungs- fonds Anwendung vom 1. Februar 1965 kosten bis zu 20 25% 16,0 % 2% 21 - 30 20% 12,0 % 2% 31 - 40 15% 8,0 % 2% 41 - 50 12 % 6,0% 2% 51 - 60 10% 5,0% 2% 61 - 70 9% 4,0 % 2% 71 - 80 8% 3,5% 2% 81 - 100 7% 3,0% 2% 101 - 150 6% 2,0% 2% 151 - 200 5% 1,5 % 2% 201 - 500 4% 1,0% 2% über 500 3% 0,4 % 2% (3) Der verbleibende Anteil steht dem Hersteller- betrieb i zur Verfügung und ist insbesondere für die Überarbeitung und Verbesserung der Typenprojekte zu verwenden. 55 (1) Die gemäß vorstehender Tabelle zu planende Häufigkeit der Anwendung wird auf Grund der vorgenommenen Bedarfsermittlung vom Direktor des Herstellerbetriebes vorgeschlagen und ist im Rahmen des Planes Neue Technik durch den Leiter des übergeordneten Organs zu bestätigen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister wurden aus den in der Hauptabteilung vorhandenen Archivdokumenten bisher über antifaschistische Widerstandskämpfer erfaßt, davon etwa über Personen eindeutig identifiziert und in der Abteilung Staatssicherheit Berlin er faßt ist. Ausgenommen sind hiervon Verlegungen in das jfaft-kankenhaus des Aii Staatssicherheit , Vorführungen zu Verhandlungen, Begutachtungen oder Besuchen der Strafgefangenen. Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unter-rich ten. Weitere Aufklärunqspflichten.

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