Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 141

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 141 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 141); 141 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 15. Dezember 1965 Teil 111 Nr. 32 Tag Inhalt Seite 29.11. 65 Anordnung über die Bildung und Verwendung eines Verfügungsfonds der Hauptdirektoren der Staatlichen Kontore des Produktionsmittelhandels 141 7.12. 65 Anordnung über die Bildung und Verwendung eines Verfügungsfonds der Generaldirektoren der Vereinigungen Volkseigener Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 142 Anordnung über die Bildung und Verwendung eines Verfügungsfonds der Hauptdirektoren der Staatlichen Kontore des Produktionsmittelhandels. Vom 29. November 1965 Im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für die dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Staatlichen Kontore des Produktionsmittelhandels mit Ausnahme der Staatlichen Kontore, die der Abteilung Lebensmittelindustrie des Volkswirtschaftsrates unterstehen. §2 Bildung des Verfügungsfonds (1) In jedem Staatlichen Kontor wird ein Verfügungsfonds des Hauptdirektors gebildet. (2) Die Höhe des Verfügungsfonds ist in Abhängigkeit von den optimalen wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Zielstellungen sowie ihrem nachgewiesenen Nutzeffekt zu bestimmen. Die Zuführungen zum Verfügungsfonds bzw. seine Höhe sind jährlich durch den Hauptdirektor zu begründen. (3) Die Vorschläge gemäß Abs. 2 sind durch den Leiter der zuständigen Abteilung des Volkswirtschaftsrates zu prüfen und vom Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates gesondert zu bestätigen. (4) Die Bildung des Verfügungsfonds erfolgt aus Mitteln der VVB-Umlage, die die Staatlichen Kontore von den unterstellten Betrieben erhalten. Verwendung des Verfügungsfonds §3 (1) Über die Verwendung des Verfügungsfonds entscheidet der Hauptdirektor in eigener Verantwortung. (2) Die am Jahresende noch vorhandenen Mittel sind bis zu 20% des Jahresplanbetrages auf das kommende Jahr übertragbar. Die darüber hinaus noch vorhandenen Mittel sind am Jahresende dem Gewinn des Staatlichen Kontors zuzuführen. §4 (1) Mittel des Verfügungsfonds dürfen verausgabt werden, wenn mit ihrer Verwendung ein entsprechender ökonomischer Nutzen verbunden ist. Dieser Nutzen ist grundsätzlich kontrollfähig nachzuweisen. (2) Die Mittel des Verfügungsfonds sind in der Hauptsache zielgerichtet für die materielle Stimulierung zur Erreichung einer planmäßigen bedarfsgerechten Versorgung der Volkswirtschaft mit Produktionsmitteln, für den Aufbau eines echten und jederzeit lieferfähigen Sortimentshandels unter Verkürzung der Lieferfristen, für die materielle Stimulierung der im Planteil „Sozialistische Rekonstruktion Und Rationalisierung“ enthaltenen Aufgaben des Lagerumschlages und der Lagertechnik sowie für hervorragende Leistungen bei der Erfüllung perspektivischer Aufgaben im Handelszweig entsprechend dem tatsächlich erreichten und exakt nachgewiesenen volkswirtschaftlichen Nutzen einzusetzen. Bei der Erteilung der Aufgaben sind die Kriterien festzulegen, die zu einer Prämiierung bei der Erfüllung bestimmter Kennziffern führen sollen. Die Zahlung der Prämien aus dem Verfügungsfonds erfolgt, wenn die Ergebnisse entsprechend der Zielstellung termingerecht erreicht sind. Vor dem Abschluß von Prämienvereinbarungen und bei der Festlegung der Prämienhöhe sind zu berücksichtigen: die Funktion der zu Prämiierenden, ob die besonderen Leistungen durch leistungsabhängige Gehälter anerkannt werden, *' ob die Leistungen zu den Planaufgaben ode normalen Arbeitsaufgaben der Kollektive odef Einzelpersonen gehören. (3) Für die Aufholung von Rückständen dürfen nur in Ausnahmefällen Zielprämien gewährt werden. (4) Die Mittel des Verfügungsfonds können zur Prämiierung der Direktoren und Hauptbuchhalter der Betriebe und zur Finanzierung überbetrieblicher Wettbewerbe sowie überbetrieblicher Verbesserungsvorschläge eingesetzt werden. (5) Die Prämiierung von Personen, die nicht zum Bereich des Staatlichen Kontors gehören, ist nur mit Zustimmung des Leiters des Organs oder des Betriebes zulässig, dem der zu Prämiierende untersteht. (6) Die Hauptdirektoren sind berechtigt, im bestätigten Umfang Repräsentationsaufwendungen aus dem Verfügungsfonds zu finanzieren. Bei Ausgaben für Repräsentationen ist strengste Sparsamkeit anzuwenden. Die Höhe der für Repräsentationen zulässigen Verwendung wird durch den Leiter der zuständigen Abteilung des Volkswirtschaftsrates bestimmt. §5 (1) Jede Verwendung der Mittel aus dem Verfügungsfonds, die nicht der im § 4 genannten Zielsetzung entspricht, ist unzulässig. An Mitarbeiter der Zentrale des Staatlichen Kontors dürfen Prämien aus dem Verfügungsfonds nicht gezahlt werden. (2) Die Hauptdirektoren sind dafür verantwortlich, daß jeglicher Mißbrauch von Mitteln des Verfügungsfonds verhindert wird. (3) Die Bildung und Verwendung des Verfügungsfonds unterliegt der Kontrolle der Finanzrevision.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit in ihrer Gesamtheit zu verletzen und zu gefährden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden die imperialistischen Geheimdienste die verschiedenartigsten Mittel und Methoden an, um die innere Sicherheit und Ordnung Üntersuchungshaf tanstalten sowie einer Vieldanl von Erscheinungen von Provokationen In- haftierter aus s-cheinbar nichtigem Anlaß ergeben können. Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung, der Wahrung von Sicherheitserfordernissen, des Schutzes der Person oder aus anderen politisch-operativen Gründen notwendig ist. Insbesondere trifft dies auf Strafgefangene zu, die dem Staatssicherheit oder anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den Rechtspflegeorganen gewährleistet ist. Die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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