Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 138

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 138 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 138); 138 Gesetzblatt Teil III Nr. 31 Ausgabetag: 14. Dezember 1965 b) die Abrechnung des Investitionsfinanzierungs-planes, c) die Abrechnung der Verwendung von Mehreinnahmen und Einsparungen sowie die Abrechnung der Zuführungen zu den Fonds entsprechend den Beschlüssen, d) die Abrechnung über den außerplanmäßigen Haushaltsausgleich und die Auftragszahlungen, e) die Abrechnung der Verwendung des Rücklagenfonds der örtlichen Volksvertretung entsprechend den Beschlüssen, f) die Abrechnung über das Aufkommen an NAW-Mitteln sowie deren Verwendung entsprechend den Beschlüssen, g) die Abrechnung über die Zuführungen zu anderen Fonds (z. B. Wohnungsfonds, Amortisationsfonds) und deren Verwendung entsprechend den Beschlüssen, h) die Abrechnung der Verwendung der Haushaltsreserve entsprechend den Beschlüssen, 1) die Abrechnung der Sonderkonten und Verwahrkonten, k) der Nachweis über die ausgereichten Liquiditätshilfen an untere Räte bzw. über die Abdeckung erhaltener Liquiditätshilfen, l) der Nachweis über die ordnungsgemäße Erfassung und Verwaltung des staatlichen Vermögens anhand der durchgeführten stückzahlmäßigen Kontrollen, m) der Nachweis über die aufgenommenen Kredite und deren Rückzahlung entsprechend den Beschlüssen der Volksvertretung, n) der Nachweis der Forderungen und Verbindlichkeiten. (2) Grundlage für die Aufstellung der Jahreshaushaltsrechnung sind: a) Dokument über den von der Volksvertretung beschlossenen Haushaltsplan des Rates; im Bezirk und Kreis zusätzlich das Dokument über den Haushaltsplan des Bezirkes bzw. des Kreises, b) abgeschlossene Einnahme- und Ausgabesachkonten der Haushaltsbuchführung, c) abgeschlossene Sonder- und Verwahrgeldkonten, d) Journale bzw. Maschinenmitlaufbogen (bei Gemeinden das Hauptbuch), e) Bankabrechnungs- bzw. Tagesabschlußbuch, Kontenauszüge der Bank, f) Abrechnung des Haushalts nach Aufgabenbereichen und Kapiteln auf der Grundlage der vom Ministerium der Finanzen herausgegebenen Anweisung zur 'Abrechnung über die Erfüllung der örtlichen Haushalte, g) Nachweis über die Bereitstellung und zweckentsprechende Verwendung der Mittel des außerplanmäßigen Haushaltsausgleichs und der Auftrags-zahlungen, h) Aufstellung über die Einnahmerückstände und Guthaben, 1) Übersicht über nicht abgerechnete Vorschuß- und Abschlagszahlungen. Prüfung und Bestätigung der Jahreshaushaltsrechnung §4 (1) Die Ordnungsmäßigkeit der Jahreshaushaltsrechnung der zentralen Staatsorgane und der örtlichen Räte ist durch die Finanzrevision des Ministers der Finanzen jährlich zu prüfen. Diese Prüfung dient dem Schutze des Volkseigentums und der Kontrolle der Abrechnung der Haushaltseinnahmen und -ausgaben. Sie bildet die Grundlage für die Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Jahreshaushaltsrechnung durch die Finanzrevision des Ministers der Finanzen. (2) Die Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Jahreshaushaltsrechnung des örtlichen Rates ist eine Voraussetzung für die Rechenschaftslegung des Rates nach Abschluß des Haushaltsjahres vor der Volksvertretung. (3) Die Finanzrevision unterstützt mit dieser Prüfung die Arbeit der Abgeordneten und ständigen Kommissionen und trägt somit zur sachkundigen Beratung und Beschlußfassung durch die zuständige Volksvertretung über die Entlastung des Rates bei. (4) Zur Durchführung der Revision der Ordnungsmäßigkeit der Jahreshaushaltsrechnung der örtlichen Räte wird die Finanzrevision des Ministers der Finanzen durch qualifizierte Mitarbeiter der Abteilungen Finanzen, Gemeindebuchhalter und Haushaltsbearbeiter sowie durch die Mitarbeit sachkundiger Bürger unterstützt. Der zeitweilige Einsatz der Mitarbeiter der Abteilungen Finanzen, der Gemeindebuchhalter und der Haushaltsbearbeiter erfolgt auf der Grundlage gemeinsamer Vereinbarungen zwischen der Finanzrevision des Ministers der Finanzen und dem Leiter der Abteilung Finanzen des örtlichen Rates. Der Einsatz dieser Mitarbeiter darf nicht in den Organen erfolgen, mit denen ein Arbeitsrechtsverhältnis besteht. §5 (1) Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Jahreshaushaltsrechnung ist insbesondere zu kontrollieren, ob a) die Jahreshaushaltsrechnung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufgestellt ist und dabei- die Haushaltseinnahmen erfaßt und nach den gesetzlichen Bestimmungen eingezogen wurden, die Haushaltsausgaben unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen geleistet wurden, die -Bildung und Verwendung der Fonds den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, b) die Bereitstellung, Verwendung und Abrechnung der Mittel des außerplanmäßigen Haushaltsausgleichs und der Auftragszahlungen ordnungsgemäß erfolgte, c) die ordnungsgemäße Erfassung und Verwaltung des staatlichen Vermögens gewährleistet ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung , die Änderung zur Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvollzugsordnung - vom Streit. Der Minister für. Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Oustiz-organen. Die strikte Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

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