Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 122

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 122 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 122); 122 Gesetzblatt Teil III Nr. 24 Ausgabetag: 5. Oktober 1965 (2) Die Planung hat auf der Grundlage der im Planjahr durchzuführenden Reparaturen zu erfolgen. (3) Für die Ansammlung finanzieller Mittel zur Durchführung größerer Reparaturen können Zuführungen zum Reparaturfonds über den Bedarf des Planjahres hinaus geplant werden. Das ist nur in dem Umfang zulässig, in dem in den folgenden Jahrten die materielle Möglichkeit und die Notwendigkeit zur Durchführung von Reparaturen besteht. (4) Nicht verbrauchte Mittel des Reparaturfonds werden in das folgende Planjahr übertragen. Werden diese Mittel unter Berücksichtigung des Abs. 3 nicht benötigt, sind sie in den folgenden Planjahren durch verringerte planmäßige Zuführungen zum Reparaturfonds auszugleichen. (5) Die Verwendung des Reparaturfonds ist mindestens zu planen für a) planmäßige Reparaturen im laufenden Planjahr, unterteilt nach 1. Reparaturen durch Baumaßnahmen, 2. sonstige Reparaturen; - b) in Folgejahren zu verbrauchende Mittel gemäß Abs. 3. §6 Zuführungen zum Reparaturfonds Die Ämter und sonstigen finanzgeplanten Einrichtungen führen dem Reparaturfonds und gleichzeitig dem Sonderbankkonto Reparaturfonds monatlich ein Zwölftel der für das Planjahr geplanten Zuführungen zu Lasten der Selbstkosten zu. Der Leiter des zuständigen übergeordneten Organs ist berechtigt, in begründeten Ausnahmefällen unterschiedlich hohe monatliche Raten für die Zuführung festzulegen. Der Minister für Post- und Fernmeldewesen bestimmt in Brancherichtlinien die Zuführungstermine. §7 Kredite (1) Reichen die angesammelten planmäßigen finanziellen Mittel zur Durchführung von Reparaturen nicht aus, können beim zuständigen Kreditinstitut Zwischenkredite beantragt werden. Die Rückzahlung dieser Kredite erfolgt aus dem Reparaturfonds nach Ansammlung der planmäßigen Mittel. (2) In Ausnahmefällen können Kredite über das Planjahr hinaus beantragt werden. Die Rückzahlung dieser Kredite erfolgt aus dem planmäßig im Folgejahr zu bildenden Reparaturfonds. §8 Reparaturnormen (1) Der Bildung des Reparaturfonds sind künftig Reparaturnormen zugrunde zu legen. (2) Die Reparaturnormen sind vom Ministerium für Post- und Fernmeldewesen für posttypische Grundmittel schrittweise zu ermitteln. Für die übrigen Grundmittel sind sie den für gleichartige Grundmittel der Industrie und des Verkehrswesens entwickelten Reparaturnormen anzupassen. (3) Die Mittel für Reparaturen an Grund- und Arbeitsmitteln, für die keine Reparaturnormen bestehen, sind auf der Grundlage der im Planjahr durchzuführenden Reparaturen zu planen. §9 Übergangsbestimmungen (1) Für das Jahr 1965 erfolgt die Bildung des Reparaturfonds gemäß §2 Abs. 2 Buchstaben a bis c in Höhe der geplanten Mittel für Generalreparaturen und laufende Reparaturen. (2) Die bis zum 30. Juni 1965 nicht verbrauchten Mittel der Generalreparaturfonds sind auf die Reparaturfonds zu übertragen. Berichterstattung §10 Der Leiter der Staatlichen Zenlralverwaltung für Statistik regelt nach Abstimmung mit dem Minister für Post- und Fernmeldewesen die Berichterstattung für die Bildung und Verwendung der Reparaturfonds. §11 Der Minister für Post- und Fernmeldewesen bestimmt in Dienstanweisungen, welche aus den Reparaturfonds finanzierten Reparaturaufwendungen auf den Grundmittel- bzw. Arbeitsmittelkarten statistisch zu erfassen sind. §12 Schlußbestimmung Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1965 in Kraft. Berlin, den 20. September 1965 Der Minister der Finanzen Rumpf Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 209 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Ag 134/65/DDR Verlag: 610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik. 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1,20 MDN, Teil II 1.80 MDN und Teil III 1,80 MDN - Einzelausgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seilen 0,40 MDN, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt. Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, 102 Berlin, Roßstr. 6, Telefon: 51 05 21 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rotationsdruck) Index 31 818;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Oustiz-organen. Die strikte Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie in der Persönlichkeit liegenden Bedingungen beim Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen und. ihres Umschlagens in lieh-ne Handlungen. Für die Vorbeugung und Bekämpfung von feindlich-negativen Handlungen ist die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit ist nach der Einleituna des Ermittlunqsverfahrens auch lutch die Unter-suchungsabteilung umfassend zu gewährleisten. Das Herauslösen der im Operativen Vorgang eingeys irrten ist fortzuführen.

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