Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 121

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 121 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 121); 121 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 5. Oktober 1965 Teil III Nr. 24 Tag , 20. 9. 65 Inhalt Anordnung iiher Renaraturfonds. Bereich Deutsche Post Seite 121 Anordnung über Reparaturfonds. Bereich Deutsche Post Vom 20. September 1965 Auf Grund der §§ 30 und 38 der Investitionsverordnung vom 25. September 1964 (GBl. II S. 785) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Post- und Fernmeldewesen folgendes angeordnet: § 1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für alle Ämter und sonstigen finanzgeplanten Einrichtungen der Deutschen Post. § 2 Bildung und Verwendung des Reparaturfonds (1) Die Ämter und sonstigen finanzgeplanten Einrichtungen der Deutschen Post bilden einen Reparaturfonds. (2) Die Bildung des Reparaturfonds erfolgt: a) zu Lasten der Selbstkosten der Ämter und sonstigen finanzgeplanten Einrichtungen für die Durchführung von Reparaturen an Grundmitteln, die den Verkehrs-, Produktions- und Dienstleistungsaufgaben sowie der Handels- und Versorgungstätigkeit dienen; b) zu Lasten der Kosten der betrieblichen Betreuung der Ämter und sonstigen finanzgeplanten Einrichtungen für die Durchführung von Reparaturen an Grundmitteln der betrieblichen Versorgungsund Betreuungseinrichtungen gemäß § 6 Abs. 1 Ziffi. 8 Buchst, a der Anordnung vom 23. Dezember 1964 über die vorläufige Regelung der Finanzierung der betrieblichen Einrichtungen und Maßnahmen für die Arbeiterversorgung und die Betreuung der Werktätigen in der volkseigenen Wirtschaft Finanzierung der betrieblichen Betreuung - (GBl. II S. 1051); c) zu Lasten der Selbstkosten bzw. der Kosten der betrieblichen Betreuung gemäß Buchstaben a und b für die vom Minister für Post- und Fernmeldewesen in einer Durchführungsanweisung festzulegenden Arbeitsmittel; d) aus Versicherungsleistungen, soweit solche zur Behebung von Schäden an Grundmitteln durch Reparaturen gezahlt werden. (3) Alle Reparaturen an Grund- und Arbeitsmitteln gemäß Abs. 2 sind aus Mitteln des Reparaturfonds zu finanzieren. § 3 Abgrenzung (1) Als Reparaturen gelten alle Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit eines Grund- bzw. Arbeitsmittels erhalten bzw. wiederherstellen. (2) Als Reparaturen im Sinne dieser Anordnung gelten nicht die Wartung, Pflege und Reinigung der Grund- und Arbeitsmittel. (3) Sofern Reparaturen mit Wartungs-, Pflege- und Reinigungsarbeiten verbunden sind und ein getrennter Nachweis nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen erbracht werden kann, gilt die überwiegende Leistungsart als Maßstab der Abgrenzung. (4) Soweit Inventarobjekte gebildet wurden, die aus mehreren selbständigen funktionsfähige:} Grundmitteln bestehen, gilt der Ersatz eines solchen Grundmittels nicht als Reparatur, sondern als Ersatzinvestition, die Bestandteil des Investitionsplanes ist. §4 Bewertung (1) Die zu Lasten des Reparaturfonds finanzierten Reparaturen sind, soweit es sich um den Verbrauch eigener, auftragsmäßig abzurechnender Leistungen handelt, zu kalkulieren und nach den geltenden Preisbestimmungen zu Industrieabgabepreisen zu bewerten. (2) Eigenleistungen, die nach Festlegung des Ministers für Post- und Fernmeldewesen nicht auftragsmäßig abgerechnet werden, sind wie bisher in der Kostenrechnung zu erfassen. (3) Reparaturleistungen, die von anderen Ämtern und Dienststellen der Deutschen Post ausgeführt werden, sind nicht als Eigenleistungen abzurechnen. Sie sind wie Leistungen anderer Betriebe (Fremdleistungen) zu behandeln. §5 Planung des Reparaturfonds (1) Die Bildung und die Verwendung des Reparaturfonds sind zu planen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft einerseits und für die Verurteilung durch das Gericht andererseits aufgrund des objektiv bedingten unterschiedlichen Erkenntnisstandes unterschiedlich sind. Während die Anordnung der Untersuchungshaft gebietet es, die Haftgründe nicht nur nach formellen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen, sondern stets auch vom materiellen Gehalt der Straftat und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß scheinbar nicht gegeben sind, haben die Untersuchungsorgane Staatssicherheit unter sorgfältiger Abwägung aller festgestellten Umstände insbesondere gegenüber Jugendlichen verantwortungsbewußt zu prüfen, ob die vorbereitend feetgelegten Maßnahmen verwirklicht werden. Anschließend sind alle sich bietenden Möglichkeiten zur Schaffung eines Überblicks über das objektive Geschehen sowie zur Sicherung von Beweismitteln zu nutzen.

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