Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 118

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 118 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 118); 118 Gesetzblatt Teil III Nr. 23 Ausgabetag: 10. September 1965 2. Sammelkostenträger bzw. Kostenträgergruppen müssen sich in abrechenbare Einzelaufträge gliedern lassen. 3. Die Auftragsabrechnung muß durch innerbetriebliche Mitteilung über die Zeitpunkte der Eröffnung und der Schließung jedes Auftrages informiert werden. 4. Die Übereinstimmung der noch nicht fertiggestellten Aufträge mit den Unterlagen der Produktionsleitung muß jederzeit nachweisbar sein. 5. Nicht auftragsgebundene Teile müssen Zwischenlagern zugeführt und dort nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Lagerwirtschaft beleg-mäßig verwaltet werden. In Zwischenlagern befindliche Teile der unvollendeten Industrieproduktion sind in jedem Falle körperlich aufzunehmen. (5) Arbeitsgegenstände, die zum Bilanzstichtag noch keiner Bearbeitung unterlagen, sind in die Material-bestänfie zurückzubuchen, sofern ihre Bereitstellung nicht im Rahmen des technologisch bedingten Arbeitsablaufes erfolgte. (6) Unvollendete Industrieproduktion, die sich zum Zeitpunkt der Inventur in Kooperationsbetrieben befindet, ist entweder durch den Kooperationspartner oder durch Beauftragte des Betriebes an Ort und Stelle aufzunehmen. Die ausgefüllten Inventurlisten sind vor Abgabe an den Inventurleiter sorgfältig zu überprüfen und auszuwerten. (7) Für unvollendete Projektierungsleistungen gelten die Festlegungen des Abs. 4 sinngemäß, ohne daß hierfür eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist. §24 Inventur der auf Baustellen befindlichen unvollendeten Produktion (1) Die Inventur der unvollendeten Produktion, einschließlich der Bestände für Erstausstattung, ist mindestens als Stichtagsinventur zum 31. Dezember durchzuführen. (2) Die noch nicht abrechnungsfähige eigene Bau-und Montageproduktion, einschließlich eigener Ausrüstungsmontage, ist auf der Basis der BestandstabeUen nach dem Fertigstellungsgrad zu ermitteln. Liegt eine Gliederung der Objekte entsprechend der Richtlinie vom 1. August 1964 über die Planung, Erfassung und Finanzierung der unvollendeten Produktion (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Bauwesen Nr. 10/1964) nicht vor, so ist die Ermittlung des Bestandes durch Aufmaß vorzunehmen. Dabei ist zu sichern, daß bereits gegenüber dem Auftraggeber abgerechnete Teilabschnitte nicht mehr als unvollendete Produktion erfaßt werden. (3) Auf der Baustelle lagerndes, dort vorgebogenes Eisen sowie vorgefertigte Betonschalungen sind körperlich aufzunehmen. (4) Die Aufnahme der nicht abrechenbaren Entladeleistungen erfolgt anhand der auf der Baustelle aufgenommenen Materialbestände. (5) Die unvollendete Produktion auf Nachauftragnehmer-Leistungen ist anhand der vorliegenden Rechnungen aufzunehmen. (6) Die Bewertung der unvollendeten Produktion hat zu Planselbstkosten zu erfolgen. Die Nachauftragnehmer-Leistungen gehen mit ihren Preisen in die Planselbstkosten ein. §25 Inventur der Fertigerzeugnisse (1) Die körperliche Aufnahme der Fertigerzeugnisse hat grundsätzlich durch Stichtagsinventur zu erfolgen. Bei umfangreichem Sortiment, z. B. Ersatzteillager, kann der Leiter des übergeordneten Organs die permanente Inventur genehmigen. (2) Bei der Inventur der Fertigerzeugnisse ist besonders zu beachten, daß die Voraussetzungen erfüllt sind, die zum Ausweis als Fertigerzeugnis berechtigen, z. B. Vorliegen des Abnahmeprotokolls der Technischen Kontrollorganisation, Beleg der Übernahme durch Fertigwarenlager usw. §26 Inventur der Verbindlichkeiten (1) Zum 31. Dezember sind die unbezahlten Posten mindestens durch Additionsstreifen, unter Angabe der Rechnungsnummer und des Rechnungsbetrages, nachzuweisen. Voraussetzung für diesen vereinfachten Nachweis ist, daß die bezahlten Rechnungen numerisch geordnet aufbewahrt werden. Fehlt diese Voraussetzung, so sind die Verbindlichkeiten in Listen zu erfassen, die mindestens Rechnungseingangsnummer, Rechnungsdatum, Rechnungsaussteller und Rechnungsbetrag enthalten müssen. (2) Überfällige Verbindlichkeiten sind in einem besonderen Nachweis zu erfass.en, der neben den im Abs. 1, letzter Satz, geforderten Angaben den Fälligkeitstag und Erläuterungen über die Gründe der Nichtbezahlung enthalten muß. (3) Die zum 31. Dezember im Kontokorrent der Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen sich ergebenden Forderungen (debitorische Kreditoren) sind für den Bilanzausweis auf das Konto „Sonstige Forderungen“ zu übertragen. (4) Verbindlichkeiten in unbestimmter Höhe sind nach Wareneingängen ohne Rechnung unter Angabe der Wareneingangsnummern und nach Leistungen ohne Rechnung zu gliedern. (5) Andere Verbindlichkeiten sind zum 31. Dezember nach Arten, entsprechend dem Kontenrahmen, getrennt in Saldenlisten aufzunehmen. Die Endsummen der Saldenlisten müssen mit den Salden der Sachkonten übereinstimmen. (6) Für die Höhe folgender Verbindlichkeiten sind Bestätigungen einzuholen: Verbindlichkeiten gegenüber der WB, Verbindlichkeiten der wirtschaftlich selbständigen Betriebsteile gegenüber der Kombinatsleitung, Verbindlichkeiten der wirtschaftlich selbständigen Betriebsteile gegenüber anderen Betriebsteilen des Kombinates, Verbindlichkeiten gegenüber dem Staatshaushalt. § 27 Inventur der Abrechnungskonten Die Abrechnungskonten sind zum 31. Dezember in Inventurlisten, getrennt nach aktiven und passiven Salden, auszuweisen. Sofern auf einem Abrechnungs-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage einer qualifizierten Auftragserteiluagi In-struierung personen- und sachbezogen erfolgt, die tatsächlichen Gründe für die Beendigung der Zusammej, mit und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen für diipiSivierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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