Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 117

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 117 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 117); Gesetzblatt Teil III Nr. 23 Ausgabetag: 10. September 1965 117 (4) Andere Forderungen sind zum 31. Dezember nach Arten entsprechend dem. Kontenrahmen getrennt in Saldenlisten aufzunehmen. Die Endsummen der Saldenlisten haben mit den Salden der Sachkonten übereinzustimmen. (5) Für die Höhe folgender Forderungen sind Bestätigungen einzuholen: Forderungen an die WB, Forderungen der wirtschaftlich selbständigen Betriebsteile an die Kombinatsleitung, Forderungen der wirtschaftlich selbständigen Betriebsteile an andere Betriebsteile des Kombinates, Forderungen an den Staatshaushalt. (6) Die bis zum Ablauf der Verjährungsfrist listenmäßig zu führenden und unter dem Bilanzstrich auszuweisenden ausgebuchten Forderungen sind hinsichtlich ihrer Realisierung bzw. notwendiger Maßnahmen zur Hemmung der Verjährung zu überprüfen. §18 Inventur des richtsatzgebundenen Materials (1) Die Inventur der richtsatzgebundenen Materialvorräte kann entsprechend den betrieblichen Bedingungen als Stichtagsinventur oder permanent durchgeführt werden. (2) Besonders wertvolle oder wichtige Materialien oder solche, bei denen größere Differenzen auftreten können, sind mehrmals im Laufe eines Jahres aufzunehmen. Die Festlegung dieser Positionen, zu denen in jedem Falle das Vorhaltematerial gehört, erfolgt durch den Direktor des VEB oder den Leiter des übergeordneten Organs. §19 Inventur des zweckgebundenen Materials Das zweckgebundene Material ist durch Stichtagsinventur körperlich aufzunehmen. §20 Inventur des unterwegs befindlichen Materials (1) Die Inventur des unterwegs befindlichen Materials hat zum 31. Dezember durch Übernahme der offenstehenden Rechnungen gemäß Konto „Rechnungseingang und unterwegs befindliches Material“ in einer Aufnahmeliste zu erfolgen. Der Saldo des Kontos muß mit der Summe der Aufnahmeliste übereinstimmen. (2) Die Aufnahmeliste hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Rechnungsbetrag, gegebenenfalls den Eingangstag. (3) Durch Abstimmung der Aufnahmeliste mit dem Lager ist festzustellen, ob der Eingang der Lieferung zum Bilanzstichtag tatsächlich nicht erfolgt ist. § 21 Inventur des beigestellten Materials (1) Unter dieser Gruppe ist nur das beigestellte Material aufzunehmen, das - im Buch werk als Materialbestand ausgewiesen wird. Material, welches Koope- rationspartnern unter gleichzeitiger Buchung in die Kosten zur Bearbeitung übergeben wird, ist in der Inventur der unvollendeten Produktion zu erfassen. (2) Das beigestellte Material ist durch Stichtagsinventur aufzunehmen und in Aufnahmelisten zu erfassen, aus denen folgende Angaben hervorgehen müssen: Auftragnehmer, Auftragsnummer bzw. Bestellnummer, Menge der zu fertigenden bzw. zu bearbeitenden Teile, Betrag laut Konto „Beigestelltes Material“ einschließlich des durch Teilrechnung belegten Wertzuwachses. (3) Auf eine körperliche Aufnahme durch Mitarbeiter des VEB kann verzichtet werden, wenn durch den Auftragnehmer eine Bestätigung bzw. eine bestätigte Durchschrift der beim Auftragnehmer anzufertigenden Aufnahmeliste über fremdes Eigentum vorgelegt wird. Die Bestätigungen sind sorgfältig zu prüfen und das beigestellte Material auf dieser Grundlage zu bewerten. §22 Inventur der Kleinmaterialien (1) Die Durchführung einer Inventur der Kleinmaterialien, die nach der vom Hauptbuchhalter bestätigten Nomenklatur bei Bezug direkt in die Kosten verrechnet und mengenmäßig in Lagerkarten nachgewiesen werden, kann vom Direktor des VEB nach eigenem Ermessen angewiesen werden. (2) Die listenmäßige Erfassung dieser Kleinmaterialien zum Zwecke der Inventur ist nicht erforderlich. Die Abstimmung der Istmenge pro Artikel kann unmittelbar mit der Lagerkarte erfolgen. §23 Inventur der unvollendeten Produktion außer der auf Baustellen befindlichen (1) Die Inventur der unvollendeten Produktion hat innerhalb von 12 Monaten mindestens einmal körperlich zu erfolgen. Der Leiter des übergeordneten Organs entscheidet bzw. legt in der Branche-Richtlinie fest, welche Teile der unvollendeten Produktion permanent aufgenommen werden können. (2) Zum Inventurstichtag ist der Fertigungsgrad der einzelnen Arbeitsgegenstände anhand der Arbeitspapiere in den Aufnahmelisten genau anzugeben. (3) Bei teilweiser Anwendung der permanenten Inventur hat die Aufnahme so zu erfolgen, daß eine gleichzeitige Abstimmung mit den im Rechnungswesen ausgewiesenen Beständen gegeben ist. (4) In Betrieben, in denen auf Grund der Kompliziertheit ihrer Fertigung nicht, die Voraussetzungen zur Durchführung einer lückenlosen körperlichen Inventur der unvollendeten Produktion bestehen, kann der Leiter des übergeordneten Organs auf Antrag die Zustimmung zum teilweisen Verzicht auf körperliche Aufnahme erteilen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: 1. Die Fertigung muß auftragsgebunden erfolgen, und es muß eine lückenlose Auftragsabrechnung vorhanden sein.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der Sowjetunion. Es muß verhindert werden, daß durch Brände, Störungen, Havarien oder Katastrophen Produktionsausfälle entstehen, die eine Gefährdung der Erfüllung unserer volkswirtschaftlichen Zielstellungen und internationalen Verpflichtungen Dienstanweisung des Genossen Minister zur zielstrebigen, konzentrierten und schwerpunktmäßigen vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung jeglicher Peindtätigkeit spezifischer Torrn, entsprechend den Aufgaben- der Linie Rechnung getragen.

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