Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 106

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 106 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 106); 106 Gesetzblatt Teil III Nr. 20 Ausgabetag: 5. August 1965 Generaldirektors bzw. des Vorsitzenden des Wirtschaftsrates des Bezirkes gebildet. (2) Die Zuführungen zum Verfügungsfonds bzw. seine Höhe sind jährlich durch den Generaldirektor bzw. den Vorsitzenden des Wirtschaftsrates des Bezirkes zu begründen. /' (3) Für die Aufholung von Rückständen dürfen nur /in Ausnahmefällen Zielprämien gewährt werden. i, (4) Die Mittel des Verfügungsfonds können zur Prä-/ miierung der Werkdirektoren und zur Finanzierung überbetrieblicher Wettbewerbe sowie überbetrieblicher VerbesserungsVorschläge eingesetzt werden. (3) Die Vorschläge gemäß Abs. 2 sind für die Wirtschaftsräte der Bezirke durch den Volkswirtschaftsrat. für die WB und BMK des Ministeriums für Bauwesen durch den zuständigen Stellvertreter des Ministers für Bauwesen, für die WB des Volkswirtschaftsrates durch den Leiter der zuständigen Industrieabteilung zu prüfen und vom Vorsitzenden des Volkswirtschafts-rates bzw'. vom Minister für Bauwesen gesondert zu bestätigen. (4) Die Höhe des Verfügungsfonds ist in Abhängigkeit von den optimalen wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Zielstellungen sowie ihrem nach-gewiesenen Nutzeffekt zu bestimmen. . (5) Die Verfügungsfonds werden gebildet a) für die Generaldirektoren aus Mitteln, die die WB bzw. die BMK durch die Erhebung der VVB-Umlage von den Betrieben erhalten. b) für die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke aus Mitteln des Haushalts der Republik. Verwendung der Verfiigungsfonds S 3 (1) Uber die Verwendung der Verfügungsfonds entscheidet der Geiieraldirektor bzw. der Vorsitzende des Wirtschaftsrates des Bezirkes in eigener Verantwortung. (2) Die am Jahresende noch vorhandenen Mittel sind bis zu 20 % des Jahresplanbetrages auf das kommende Jahr übertragbar. In den WB und BMK sind die darüber hinaus noch vorhandenen Mittel am Jahresende dem Gewinn der WB bzw. des BMK zuzuführen. (5) Die Prämiierung von Personen, die nicht zum Bereich der eigenen WB. der BMK bzw. des Wirtschaftsrates des Bezirkes gehören, ist nur mit Zustimmung des Leiters des Organs oder des Betriebes zulässig, dem der zu Prämiierende untersteht. (6) Die Generaldirektoren bzw. die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke sind berechtigt, in bestätigtem Umfang Repräsenfationsaufwendungen aus dem Verfügungsfonds zu finanzieren. Bei Ausgaben für Repräsentationen ist strengste Sparsamkeit anzuwenden. Die Höhe der für Repräsentationen zulässigen Verwendung wird für die Wirtschaftsräte der Bezirke durch den zuständigen Stellvertreter des Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates. für die WB und BMK des Ministeriums für Bauwesen durch den zuständigen Stellvertreter des Ministers für Bauwesen. für die WB des Volkswirtschaftsrates durch den Leiter der zuständigen Industrieabteilung bestimmt. §5 (1) Jede Verwendung der Mittel aus dem Verfügungsfonds, die nicht der im § 4 genannten Zielsetzung entspricht, ist unzulässig. An Mitarbeiter der VVB-Zen-trale, BMK-Zentrale bzw. der Wirtschaftsräte der Bezirke dürfen Prämien aus dem Verfügungsfonds nicht gezahlt werden. (2) Die Generaldirektoren bzw. die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke sind dafür verantwortlich, daß jeglicher Mißbrauch von Mitteln der Verfügungs-fonds verhindert wird. , § 4 /(l) Mittel des Verfügungsfonds dürfen verausgabt werden, wenn mit ihrer Verwendung ein entsprechender ökonomischer Nutzen verbunden ist. Dieser Nutzen ist grundsätzlich kontrollfähig nachzuweisen. (2) Die Mittel des Verfügungsfonds sind in der Hauptsache zielgerichtet für die materielle Stimulie-rung der imStaaIsplail~Neue. TgehnLk. festgeleaten wis-ssehaftlich-tehnischen Aufgahen-imd-deren terrpit1-und qualitätsgerechte ErfüLlung-zur. Lösung wichtiger perspektivischer Aufgaben. des Industriezweiges sowie für hervorragende Leistungenhei der Erfüllung der Exportaufgaben enteprechend jem exajrtnachgwjese-nen und tatsächlich erreichten volkswirtschaftlichen Nutzen einzusetzen-- Bei der Erteilung der Aufgaben sind die Kriterien festzulegen, die zu einer Prämiierung bei der Erfüllung bestimmter Kennziffern fuliTen sollen. Die Zahlung der Prämien aus dem Verfügungsfonds erfolgt, w'enn die Ergebnisse entsprechend der Zielsetzung erreicht sind. Vor dem Abschluß von Prämienvereinbarungen und bei der Festlegung der Prämienhöhe sind zu berücksichtigen die Funktion der zu Prämiierenden, ob die besonderen Leistungen durch leistungsab-hängige Gehälter anerkannt werden, ob die Leistungen zu den Planaufgaben oder normalen Arbeitsaufgaben der Kollektive oder Einzelpersonen gehören. , (3) Die Bildung und Verwendung des Verfügungsfonds unterliegt der Kontrolle der Finanzrevision. §6 Schlußbestinimungen (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1965 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Anordnung vom 18. September 1963 über die vorläufige Regelung der Bildung und Verwendung des Verfügungsfonds des Generaldirektors in den dem Volkswirtschaftsral unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe (GBl. II S. 688) und § 1 Ziff. 4 der Anordnung vom 15. Januar 1964 über die vorläufige Regelung der operativen Quartalskreditplanung, der Quartalskassenplanung, der VVB-Umlage, der Bildung und Verwendung von Fonds in den dem Ministerium für Bauwesen unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe (GBl, III S. 83) sowie die Anordnung vom 20. April 1965 über die Bildung und Verwendung des Verfügungsfonds der Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke (GBl. III S. 45). Berlin, den 21. Juli 1965 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Erster Stellvertreter des Ministers Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin. Klosterstraße 47. Telefon: 209 36 22 - Für den Inhall und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung die die UntetZeichnung vornehmen - Ag 134/65/DDR - Verlag: (610/12) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1.20 MDN, Teil 11 1.80 MDN und Teil III 1,80 MDN - Einzelausgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0.15 MDN. bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Post-sehließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, 102 Berlin, Roßstraße 6, Telefon 51 05 21 - Druck: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik Index 31 818;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit und die Voraussetzungen ihrer Anwendung bei der Lösung vielfältiger politisch-operativer Aufgaben Lektion, Naundorf, Die Erhöhung des operativen Nutzeffektes bei der Entwicklung und Zusammenarbeit mit leistungsfähigen zur Aufdeckung und Bekämpfung des Feindes. Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen Breiten Raum auf dem Führungsseminar nahm die weitere Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung der als ein entscheidender Hebel zur Erhöhung des Niveaus der Zusammenarbeit mit ihnen sein muß. Das muß auch heute, wenn wir über das Erreichen höherer Maßstäbe in der Arbeit mit sprechen, unterstrichen werden. Den Aufgaben und Maßnahmen der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglicht. die Vornahme von Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung sowie von erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind im strafprozessualen Prüfungsstadium zulässig, wenn sie zur Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden.

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