Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 106

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 106 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 106); 106 Gesetzblatt Teil III Nr. 20 Ausgabetag: 5. August 1965 Generaldirektors bzw. des Vorsitzenden des Wirtschaftsrates des Bezirkes gebildet. (2) Die Zuführungen zum Verfügungsfonds bzw. seine Höhe sind jährlich durch den Generaldirektor bzw. den Vorsitzenden des Wirtschaftsrates des Bezirkes zu begründen. /' (3) Für die Aufholung von Rückständen dürfen nur /in Ausnahmefällen Zielprämien gewährt werden. i, (4) Die Mittel des Verfügungsfonds können zur Prä-/ miierung der Werkdirektoren und zur Finanzierung überbetrieblicher Wettbewerbe sowie überbetrieblicher VerbesserungsVorschläge eingesetzt werden. (3) Die Vorschläge gemäß Abs. 2 sind für die Wirtschaftsräte der Bezirke durch den Volkswirtschaftsrat. für die WB und BMK des Ministeriums für Bauwesen durch den zuständigen Stellvertreter des Ministers für Bauwesen, für die WB des Volkswirtschaftsrates durch den Leiter der zuständigen Industrieabteilung zu prüfen und vom Vorsitzenden des Volkswirtschafts-rates bzw'. vom Minister für Bauwesen gesondert zu bestätigen. (4) Die Höhe des Verfügungsfonds ist in Abhängigkeit von den optimalen wissenschaftlich-technischen und ökonomischen Zielstellungen sowie ihrem nach-gewiesenen Nutzeffekt zu bestimmen. . (5) Die Verfügungsfonds werden gebildet a) für die Generaldirektoren aus Mitteln, die die WB bzw. die BMK durch die Erhebung der VVB-Umlage von den Betrieben erhalten. b) für die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke aus Mitteln des Haushalts der Republik. Verwendung der Verfiigungsfonds S 3 (1) Uber die Verwendung der Verfügungsfonds entscheidet der Geiieraldirektor bzw. der Vorsitzende des Wirtschaftsrates des Bezirkes in eigener Verantwortung. (2) Die am Jahresende noch vorhandenen Mittel sind bis zu 20 % des Jahresplanbetrages auf das kommende Jahr übertragbar. In den WB und BMK sind die darüber hinaus noch vorhandenen Mittel am Jahresende dem Gewinn der WB bzw. des BMK zuzuführen. (5) Die Prämiierung von Personen, die nicht zum Bereich der eigenen WB. der BMK bzw. des Wirtschaftsrates des Bezirkes gehören, ist nur mit Zustimmung des Leiters des Organs oder des Betriebes zulässig, dem der zu Prämiierende untersteht. (6) Die Generaldirektoren bzw. die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke sind berechtigt, in bestätigtem Umfang Repräsenfationsaufwendungen aus dem Verfügungsfonds zu finanzieren. Bei Ausgaben für Repräsentationen ist strengste Sparsamkeit anzuwenden. Die Höhe der für Repräsentationen zulässigen Verwendung wird für die Wirtschaftsräte der Bezirke durch den zuständigen Stellvertreter des Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates. für die WB und BMK des Ministeriums für Bauwesen durch den zuständigen Stellvertreter des Ministers für Bauwesen. für die WB des Volkswirtschaftsrates durch den Leiter der zuständigen Industrieabteilung bestimmt. §5 (1) Jede Verwendung der Mittel aus dem Verfügungsfonds, die nicht der im § 4 genannten Zielsetzung entspricht, ist unzulässig. An Mitarbeiter der VVB-Zen-trale, BMK-Zentrale bzw. der Wirtschaftsräte der Bezirke dürfen Prämien aus dem Verfügungsfonds nicht gezahlt werden. (2) Die Generaldirektoren bzw. die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke sind dafür verantwortlich, daß jeglicher Mißbrauch von Mitteln der Verfügungs-fonds verhindert wird. , § 4 /(l) Mittel des Verfügungsfonds dürfen verausgabt werden, wenn mit ihrer Verwendung ein entsprechender ökonomischer Nutzen verbunden ist. Dieser Nutzen ist grundsätzlich kontrollfähig nachzuweisen. (2) Die Mittel des Verfügungsfonds sind in der Hauptsache zielgerichtet für die materielle Stimulie-rung der imStaaIsplail~Neue. TgehnLk. festgeleaten wis-ssehaftlich-tehnischen Aufgahen-imd-deren terrpit1-und qualitätsgerechte ErfüLlung-zur. Lösung wichtiger perspektivischer Aufgaben. des Industriezweiges sowie für hervorragende Leistungenhei der Erfüllung der Exportaufgaben enteprechend jem exajrtnachgwjese-nen und tatsächlich erreichten volkswirtschaftlichen Nutzen einzusetzen-- Bei der Erteilung der Aufgaben sind die Kriterien festzulegen, die zu einer Prämiierung bei der Erfüllung bestimmter Kennziffern fuliTen sollen. Die Zahlung der Prämien aus dem Verfügungsfonds erfolgt, w'enn die Ergebnisse entsprechend der Zielsetzung erreicht sind. Vor dem Abschluß von Prämienvereinbarungen und bei der Festlegung der Prämienhöhe sind zu berücksichtigen die Funktion der zu Prämiierenden, ob die besonderen Leistungen durch leistungsab-hängige Gehälter anerkannt werden, ob die Leistungen zu den Planaufgaben oder normalen Arbeitsaufgaben der Kollektive oder Einzelpersonen gehören. , (3) Die Bildung und Verwendung des Verfügungsfonds unterliegt der Kontrolle der Finanzrevision. §6 Schlußbestinimungen (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1965 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Anordnung vom 18. September 1963 über die vorläufige Regelung der Bildung und Verwendung des Verfügungsfonds des Generaldirektors in den dem Volkswirtschaftsral unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe (GBl. II S. 688) und § 1 Ziff. 4 der Anordnung vom 15. Januar 1964 über die vorläufige Regelung der operativen Quartalskreditplanung, der Quartalskassenplanung, der VVB-Umlage, der Bildung und Verwendung von Fonds in den dem Ministerium für Bauwesen unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe (GBl, III S. 83) sowie die Anordnung vom 20. April 1965 über die Bildung und Verwendung des Verfügungsfonds der Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke (GBl. III S. 45). Berlin, den 21. Juli 1965 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Erster Stellvertreter des Ministers Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Klosterstraße 47 - Redaktion: 102 Berlin. Klosterstraße 47. Telefon: 209 36 22 - Für den Inhall und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung die die UntetZeichnung vornehmen - Ag 134/65/DDR - Verlag: (610/12) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin, Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1.20 MDN, Teil 11 1.80 MDN und Teil III 1,80 MDN - Einzelausgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0.15 MDN. bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 MDN, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 MDN mehr - Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Post-sehließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, 102 Berlin, Roßstraße 6, Telefon 51 05 21 - Druck: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik Index 31 818;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsortinunq in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der neuen Lage und Aufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Schwerpunkte bereits zu berücksichtigen. Unter diesem Gesichtspunkt haben die Leiter durch zielgerichtete Planaufgaben höhere Anforderungen an die Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit sind ausgehend von der Aufgabe und Bedeutung des Schlußberichtes für den weiteren Gang des Strafverfahrens insbesondere folgende Grundsätze bei seiner Erarbeitung durchzusetzen: unter Berücksichtigung der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich sowie der Möglichkeiten und Fähigkeiten der und festzulegen, in welchen konkreten Einsatzrichtungen der jeweilige einzusetzen ist. Die Intensivierung des Einsatzes der und insbesondere durch die Anwendung von operativen Legenden und Kombinationen sowie anderer operativer Mittel und Methoden; die Ausnutzung und Erweiterung der spezifischen Möglichkeiten der Sicherheitsbeauftragten, Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer? erfordert auch die systematische Erhöhung der Qualität der Planung des Klärungsprozesses auf allen Leitungsebenen und durch jeden operativen Mitarbeiter.

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