Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 103

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965, Seite 103 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, S. 103); 103 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1965 Berlin, den 3. August 1965 Teil III 1N. 2 Tag Inhalt Seite 20. 5. 65 Anordnung über den Einsatz von Mullit-Erzeugnissen. Werkstoffeinsatzbestimmung für feuerfeste Erzeugnisse aus Mullit 103 20. 5 65 Anordnung über den Einsatz von nickelhaltigem Stahl. Werkstoffeinsatzbestimmung für nickelhaltigen Stahl 103 x20-5- 65 Anordnung über die Aufhebung Staatlicher Herstellungs- und Verwendungsverbote 104 21. 7. 65 Anordnung über die Bildung und Verwendung von Verfügungsfonds der Generaldirektoren in den dem Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel unterstehenden Außenhandelsunternehmen 105 /cnr 65 Anordnung über die Bildung und Verwendung von Verfügungsfonds der Generaldirektoren der Vereinigungen Volkseigener Betriebe und der Bau- und Montagekombinate, die dem Volkswirtschaftsrat bzw. dem Ministerium für Bauwesen unterstehen. sowie der Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke 105 Anordnung über den Einsatz von Mullit-Erzeugnissen. Werkstoffeinsatzbestimmung für feuerfeste Erzeugnisse aus Mullit Vom 20. Mai 1905 Auf Grund der Anordnung vom 11. Mai 1964 über den ökonomischen Einsatz von Werkstoffen und die Herausgabe von Werkstoffeinsatzbestimmungen (GBl. III S. 321) wird folgendes angeordnet: §1 Der Einsatz von Mullit-Erzeugnissen ist genehmigungspflichtig, ausgenommen für: a) Brenner, Seitenwände und Gewölbe der Brennzone für Tunnelöfen der keramischen Industrie mit Brenntemperaturen über 1400 °C und andere -keia mische Hochtemperaturöfen. b) Brennereinfassung und Brennzone für Glasschmelz-Öfen. c) Sonderöfen der Glasindustrie zum Erschmelzen optischer und anderer Spezialgläser, d) Ölfeuerungen mit Feuerraumtemperaturen über 1400 °C. e) Speiserausmauerungen für die Glasindustrie, f) Rekuperatoren für Glasschmelzöfen mit Abgaseintrittstemperaturen in den Rekuperator über 1050 °C. §2 (1) Der Einsatz von Erzeugnissen aus Mullit für andere als im § 1 Buchstaben a bis f genannten Zwecke bedarf der Genehmigung der Beratungsstelle für feuerfeste Erzeugnisse im VEB Entwicklungsbüro Grob-keram Meißen*. (2) Anträge auf Erteilung der Genehmigung zum Einsatz feuerfester Erzeugnisse aus Mullit sind in doppelter Ausfertigung der vorgenannten Beratungsstelle einzureichen. Sie bedürfen einer eingehenden technischen Begründung (technologische Beschreibung mit detaillierten Angaben über thermische, mechanische und chemische Beanspruchung, Einbauskizzen). §3 (1) Mit einem Verweis oder mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 MDN kann bestraft werden, wer vor- * 825 Meißen, Brauhausstraße 21 sätzlich oder fahrlässig entgegen dieser Werkstoffbestimmung feuerfeste Erzeugnisse aus Mullit einsetzt. (2) Die Durchführungsbestimmung des Ordnungs-Strafverfahrens obliegt dem Generaldirektor der WB Feuerfest-Industrie. (3) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens gilt die Ordnungsstrafverordnung vom 5. November 1963 (GBl. II S. 773). § 4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. Mai 1965 Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Dr. Steinert Stellvertreter des Vorsitzenden Anordnung über den Einsatz von nickelhaltigem Stahl. Werkstoffeinsatzbestimmung für nickelhaltigen Stahl Vom 20. Mai 1965 Auf Grund der Anordnung vom 11. Mai 1964 über den ökonomischen Einsatz von Werkstoffen und die Herausgabe von Werkstoffeinsatzbestimmungen (GBl. III S. 321) wird folgendes angeordnet: §1 Die Verwendung von nickelhaltigen Stählen darf nur mit Genehmigung der Stahlberatungsstelle Freiberg erfolgen, soweit im § 2 nichts anderes festgelegt ist. §2 Ausgenommen von den Festlegungen des §1 ist: 1. die Verwendung der Stahlmarke X 22 CrNi 17 nach TGL 7143 und X 10 CrMnNiN 17.9.4 in allen Lieferformen ; 2. die Verwendung von Blechen über 8 mm Dicke und Rohren unter 10 mm Außendurchmesser in allen nickellegierten Stählen nach TGL 7143: 3. die Verwendung nickellegierter Stähle nach TGL 7143 in allen Lieferformen für den Reparatur- und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1965. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1965 beginnt mit der Nummer 1 am 12. Januar 1965 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 33 vom 23. Dezember 1965 auf Seite 144. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1965 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1965, Nr. 1-33 v. 12.1.-23.12.1965, S. 1-144).

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