Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 61

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 61 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 61); Gesetzblatt Teil III Nr. 6 Ausgabetag: 27. Januar 1964 61 Anordnung über die Kontoführung und Abrechnung der dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Wirtschaftsräte der Bezirke, deren volkseigene Betriebe und staatliche Einrichtungen. Vom 4. Januar 1964 Auf Grund des § 21 Abs. 1 der Anordnung vom 4. Januar 1964 über die Finanzierung der dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Wirtschaftsräte der Bezirke und deren volkseigene Betriebe sowie staatliche Einrichtungen (GBl. Ill S. 55) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates folgendes angeordnet: § 1 Geltungsbereich Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für die dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Wirtschaftsräte der Bezirke, deren volkseigene Betriebe (VEB) und staatliche Einrichtungen. Kontoführung der volkseigenen Betriebe § 2 (1) Die VEB führen bei der zuständigen Filiale der Deutschen Notenbank Darlehnskonten, Verrechnungskonten und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Sonderbankkonten. Die Sonderbankkonten nach Abs. 2 sind als Kreditkonten (debitorisch) zu führen. (2) Die auf den Sonderbankkonten der VEB „Investitionen“, „Projektierung“, „Fonds technischer Fortschritt“ am drittletzten Werktag des Monats ausgewiesenen Salden sind soweit die Finanzierung der Ausgaben aus dem Staatshaushalt bzw. aus Amortisationsteilen des Wirtschaftsrates des Bezirkes erfolgt' zu Lasten des Kontos 11 690. ,/0 mit der Kontobezeichnung Wirtschaftsrat des Bezirkes Ausgaben bei der zuständigen kontoführenden Filiale der Deutschen Notenbank für den Wirtschaftsrat des Bezirkes auszugleichen. Soweit die Finanzierung der betrieblichen Investitions- und Projektierungspläne aus Zuführungen von Amortisationsteilen der Wirtschaftsräte der Bezirke erfolgt, haben die Wirtschaftsräte der Bezirke die entsprechenden Beträge vom Konto „Umverteilung Amortisationen“ auf das vorgenannte Ausgabekonto am letzten Werktag des Monats umzubuchen. § 3 (1) Die VEB haben bei der letzten Überweisung der Gewinne im Monat an den Wirtschaftsrat des Bezirkes auf dem Gutschriftträger die seit der letzten Abführung im Vormonat durch Überweisung auf die entsprechenden Konten vorgenommene Gewinnverwendung für Investitionen, Projektierung und Umlaufmittelerhöhung nachzuweisen. Sofern VEB keine Gewinne an die Wirtschaftsräte der Bezirke abzuführen haben, weil sie die erwirtschafteten Gewinne in voller Höhe für die Finanzierung planmäßiger Aufgaben im Betrieb einsetzen, sichern die Wirtschaftsräte der Bezirke, daß ihnen von diesen VEB die geforderten Angaben zum gleichen Zeitpunkt zur Verfügung stehen. (2) Die VEB haben bei der Überweisung der Produktions- und anderen Abgaben an den Wirtschaftsrat des Bezirkes auf dem Gutschriftträger neben der Angabe der Abgabenart die Höhe der gekürzten Produktionsabgabe für Exporte nachzuweisen. Kontoführung der Wirtschaftsräte der Bezirke und Abwicklung der finanziellen Beziehungen mit dem Haushalt der Republik § 4 (1) Für die Wirtschaftsräte der Bezirke sind bei der zuständigen kontoführenden Filiale der Deutschen Notenbank für den Wirtschaftsrat des Bezirkes folgende Konten einzurichten und zu führen: a) Haushaltskonten „Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsrates des Bezirkes“, b) Hauehaltskonten „Gewinne und andere Abführungen der VEB an den Haushalt und Zuführungen an die VEB aus dem Haushalt“, c) Haushaltskonto „Produktions- und andere Abgaben“, d) Saldenkonto „Umverteilung Amortisationen“, e) Sonderverwahrkonto für durchlaufende Posten und Fremdgelder. (2) Die Haushaltskonten nach Abs. 1 Buchstaben a und b sind getrennt als Einnahmekonto und Ausgabekonto zu führen. Für das Haushaltskonto nach Abs. 1 Buchst, c ist nur ein Einnahmekonto einzurichten. (3) Die Haushaltsausgabekonten nach Abs. 1 Buchstaben a und b sind debitorisch zu führen. Die Haushaltseinnahmekonten nach Abs. 1 Buchstaben a bis c und die Konten nach‘Abs. 1 Buchtaben d und e sind , als Guthabenkonten (kreditorisch) zu führen. (4) Die im Abs. 1 genannten Konten sind 10 Tage vor der Bildung der Wirtschaftsräte der Bezirke einzurichten. Die Vorsitzenden der Wirtschaftsräte der Bezirke haben die Zeichnungsberechtigten für die einzelnen Konten zu bestimmen und für die Einrichtung der Konten die erforderlichen Kontoeröffnungsanträge der kontoführenden Filiale der Deutschen Notenbank für den Wirtschaftsrat des Bezirkes bis zu diesem Zeitpunkt zu übergeben. § 5 (1) Die Haushaltskonten „Einnahmen bzw. Ausgaben der Wirtschaftsräte der Bezirke“ sind unter der Kontonummer 11 690 /0 mit der Kontobezeichnung Wirtschaftsrat des Bezirkes Einnahmen bzw. Ausgaben zu führen. (2) Uber das Haushaltskonto „Einnahmen des Wirtschaftsrates des Bezirkes“ sind alle Einnahmen des Wirtschaftsrates des Bezirkes und über das Haushaltskonto;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit des Dienstobjektes - Erläuterung der Waffen- und Munitions- Betreuer Ordnung der Abteilung. Die Aufgabenstellung der Sicherungstä- Betreuer tigkeit im Torbereich, Zur Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und wirksame Verhindern von Handlungen fedridlich-negativer Kräfte, die zu Beeinträchtigungen der Sichertieit und Ordnung an in den Objekten Staatssicherheit führen können.

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