Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 52

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 52 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 52); 52 Gesetzblatt Teil III Nr. 5 Ausgabetag: 27. Januar 1964 § 3 (1) Bei der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen ist zu kontrollieren, ob a) die Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auf-gestellt ist und dabei die wirtschaftlichen Vorgänge richtig in einem ordnungsmäßigen Rechnungswesen erfaßt wurden, die Bestände an Grund- und Umlaufmitteln durch Inventuren belegt und nach den gesetzlichen Bestimmungen bewertet sind, die gesetzlichen Bestimmungen zur Abrechnung der Selbstkosten eingehalten wurden, b) die Gewinnverwendung nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen wurde und die Abführungen an den Haushalt, die WB oder das Kombinat vollständig und termingemäß erfolgten. (2) Das Ergebnis der Prüfung und die zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes erforderlichen Revisionsauflagen sind vom Revisor in einem Protokoll zusammenzufassen. ( 3) Das Revisionsprotokoll erhält bei Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung a) der dem Ministerium für Bauwesen unterstehenden WB, Kombinate und VEB der Generaldirektor bzw. Werkdirektor und der zuständige Leiter des Produktionsbereiches des Ministeriums für Bauwesen, b) der den WB unterstehenden VEB und der Betriebsteile der Kombinate der Werkdirektor oder Betriebsdirektor und der Generaldirektor der WB bzw. des Kombinates, c) -der den Bezirks- und Kreisbauämtern unterstehenden VEB der Werkdirektor und der Bezirksbaudirektor oder Kreisbaudirektor. § 4 (1) Die Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist formgebunden zu bestätigen. (2) Der zuständige Leiter des Produktionsbereiches des Ministeriums für Bauwesen bzw. der Generaldirektor der WB oder des Kombinates legen fest, welche Mitarbeiter des Ministeriums für Bauwesen bzw. der WB oder des Kombinates zur Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanzen und Gewinn-und Verlustrechnungen der dem Ministerium für Bauwesen bzw. der WB unterstehenden VEB oder der Betriebsteile des Kombinates berechtigt sind. (3) Der Minister der Finanzen legt fest, welche Mitarbeiter der Finanzrevision des Ministeriums der Finanzen zur Bestätigung der Jahresbilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der dem Ministerium für Bauwesen unterstehenden WB und Kombinate und der den Bezirks- und Kreisbauämtern unterstehenden VEB berechtigt sind. § 5 (1) Die Bestätigung wird a) erteilt, wenn sich im Ergebnis der Prüfung keine Beanstandungen ergaben, b) mit Auflagen erteilt, wenn im Ergebnis der Prüfung Veränderungen einzelner Positionen der Jahresbilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich sind. Der Bestätigungsvermerk ist entsprechend den Anlagen 1 und 2 zur Anordnung vom 11. September 1963 über die Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanzen und -ergebnisrechnungen der dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe (GBl. II S. 663) auszufertigen. (2) Die Bestätigung ist zeitweilig zu versagen, wenn im Ergebnis der Prüfung Beanstandungen getroffen wurden, die zur Veränderung einzelner Positionen der Jahresbilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung führen, deren Umfang während der Revision nicht festgestellt werden konnte. Die Vorlage der berichtigten Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist unter Darlegung der Gründe des zeitweiligen Versagens der Bestätigung vom Werkdirektor des VEB bzw. Betriebsdirektor des Betriebsteiles des Kombinates bzw. Generaldirektor der WB oder des Kombinates innerhalb einer festzusetzenden Frist zu verlangen. (3) Die Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der WB bzw. des Kombinates kann nur bestätigt werden, wenn die Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen aller VEB der WB bzw. Betriebsteile des Kombinates geprüft und bestätigt ist. § 6 (1) Wird die Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des dem Ministerium für Bauwesen bzw. der WB unterstehenden VEB oder des Betriebsteiles des Kombinates mit Auflagen bestätigt oder die Bestätigung zeitweilig versagt, hat der nach § 4 Abs. 2 zur Bestätigung berechtigte Mitarbeiter den zuständigen Leiter des Produktionsbereiches des Ministeriums für Bauwesen bzw. den Generaldirektor der WB oder des Kombinates zu unterrichten. Der Leiter des Produktionsbereiches des Ministeriums für Bauwesen bzw. der Generaldirektor der WB oder des Kombinates ist verpflichtet, die Erfüllung der erteilten Revisionsauflagen zu kontrollieren. (2) Wird die Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der WB bzw. des Kombinates mit Auflagen bestätigt oder die Bestätigung zeitweilig versagt, hat der zuständige Stellvertreter des Ministers der Finanzen den zuständigen Leiter des Produktionsbereiches des Ministeriums für Bauwesen zu unterrichten. Der Leiter des Produktionsbereiches des Ministeriums für Bauwesen ist verpflichtet, die Erfüllung der erteilten Revisionsauflagen zu kontrollieren. (3) Wird die Jahresbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des dem Bezirksbauamt bzw. Kreisbauamt unterstehenden VEB mit Auflagen bestätigt oder die Bestätigung zeitweilig versagt, hat der Leiter der Bezirksinspektion der Abteilung Kontrolle und Revision des Ministeriums der Finanzen den Bezirksbaudirektor;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 52 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 52) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 52 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 52)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei besonders geeignete Potenz erwies sich dabei zunehmend in den letzten Oahren die Anwendung der Bestimmungen des strafprozessualen Prüfungsstadiums und des Gesetzes zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes gemäß Gesetz. Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit die sichere Verwahrung eines Beschuldigten oder Angeklagten in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Sicherheitserfordernissen, sowohl in ihrer Gesamtheit als auch auf die einzelnen Reproduktionsprozesse und die zwischen ihnen bestehenden Zusammenhänge und Wechselbeziehungen bezogen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X