Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 451

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 451 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 451); Gesetzblatt Teil III Nr. 49 Ausgabetag: 29. September 1964 451 §8 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Ab dem gleichen Zeitpunkt sind entsprechend § 7 Abs. 2 der Verordnung vom 30. Januar 1964 über die Umbewertung der Grundmittel im Geltungsbereich dieser Anordnung der, § 94 Abs. 3, § 95, § 98 Absätze 1 und 2 und § 99 der Verordnung vom 29. September 1955 über die Buchführung und die buchhalterische Berichterstattung der volkseigenen Industriebetriebe (GBl. I S. 713) nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 24. September 1964 Der Vorsitzende der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel Rumpf Minister der Finanzen Anordnung Nr. 7* über die Verrechnung der Abschreibungen in die Selbstkosten und die Bildung des Fonds für Generalreparaturen. Abschreibungen für Grundmittel in der örtlichgeleiteten volkseigenen Industrie und sonstigen Bereichen der zentral- und örtlichgeleiteten volkseigenen Wirtschaft Vom 24. September 1964 Auf Grund des § 10 Abs. 1 der Verordnung vom 30. Januar 1964 über die Abschreibungen für Grundmittel und die Bildung des Fonds für Generalreparaturen (GBl. II S. 120) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: I. Geltungsbereich §1 Diese Anordnung gilt für: a) die den Wirtschaftsräten der Bezirke unterstehenden volkseigenen Betriebe (VEB) der Industrie, b) die den Räten der Bezirke, der Kreise, der Städte und der Gemeinden unterstehenden finanzgeplanten kommunalwirtschaftlichen Betriebe (im folgenden VEB genannt) und VEB der Versorgungswirtschaft, c) die den Räten der Bezirke bzw. der Kreise unterstehenden VEB Büro für Wirtschaftsprüfung und Stgnerberatung, d) die den Räten der Bezirke unterstehenden volkseigenen Lichtspielbetriebe (B) und VEB Konzert-und Gastspieldirektionen, * Anordnung Nr. 6 (GBl. m Nr. 49 S. 448) e) die der WB Wasserversorgung und Abwasserbehandlung unterstehenden VEB und die den Räten der Bezirke, der Kreise und Städte unterstehenden VEB der Wasserwirtschaft, f) die nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden Betriebe und Einrichtungen (im folgenden VEB genannt) ausgenommen die Handelsbetriebe und -einrichtun-gen , die dem Büro des Ministerrates, dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium für Kultur, dem Ministerium für Volksbildung, der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik bzw. der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin unterstellt sind. / II. Abschreibungen §2 (1) Die Abschreibungen der Grundmittel für ihren wertmäßigen Ersatz erfolgen nach den im „Verzeichnis der Abschreibungssätze für Grundmittel“ (Sonderdruck Nr. 491 des Gesetzblattes) festgelegten Abschreibungssätzen für die einzelnen Inventarobjekte und entsprechend der Tatsächlichen Schichtauslastung bzw. schichtunabhängig. (2) Ergänzungen bzw. Änderungen des „Verzeichnisses der Abschreibungssätze für Grundmittel“ erfolgen durch den Vorsitzenden der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel auf Antrag der für die VEB zuständigen zentralen Staatsorgane. Den Anträgen sind Gutachten der Hersteller der Grundmittel bzw. der für ihren Import zuständigen Organe über die normative Nutzungsdauer beizufügen. §3 (1) Der Vorsitzende der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel bestätigt auf Antrag der für die VEB zuständigen zentralen Staatsorgane Sonderabschreibungen für bestimmte Grundmittel oder für Grundmittel in bestimmten Bereichen, deren Einsatz oder Nutzung unter außergewöhnlichen Verschleißbedingungen wie die Einwirkung aggressiver Dämpfe und Flüssigkeiten, Abgase, hoher relativer Luftfeuchtigkeit, Wasser und anderen erfolgt, soweit diese nicht bereits in den Abschreibungssätzen gemäß § 2 Abs. I berücksichtigt worden sind. (2) Der Vorsitzende der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel bestätigt im Einvernehmen mit den zuständigen zentralen Staatsorganen für bestimmte Grundmittel eine leistungsabhängige Abschreibung. (3) Anträge gemäß Absätzen 1 und 2 sind bis zum 30. April des laufenden Jahres der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel einzureichen und von ihr bis zum 30. Juni des laufenden Jahres für das folgende Jahr zu entscheiden. §4 Fremdanlagenerweiterungen sind von den Betrieben innerhalb der Laufzeit der abgeschlossenen Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträge bzw. der Vereinbarungen über die Fremdanlagenerweiterungen abzuschrei-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die rationelle und wirksame Organisation der gesamten Tätigkeit aller Mitarbeiter. So wird der Arbeitsgruppenleiter seiner Rolle als unerläßliches Bindeglied zwischen dem Leiter und jedem einzelnen Mitarbeiter gerecht.

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