Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 446

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 446 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 446); 146 Gesetzblatt Teil III Nr. 49 Ausgabetag: 29. September 1964 (3) Grundmittel sind abzuschreiben, bis die Höhe des Verschleißes den Bruttowert je Inventarobjekt erreicht. (4) Restbuchwerte * a) von Grundmitteln, die durch Verkauf, Verschrottung, Abbruch, Umsetzung, Schadensfälle oder Verlust ausscheiden, b) die infolge vorzeitiger Kündigung bzw. Aufhebung der Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträge bzw. Vereinbarungen über Fremdanlagenerweiterungen entstehen, sind zu Lasten der Selbstkosten zu buchen. Abweichende Regelungen werden auf Antrag des Ministers für Verkehrswesen vom Vorsitzenden der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel bestätigt. §6 (1) Die auf Sammelkonten als Grundmittel erfaßten Werte für Arbeitsmittel mit einem Bruttowert bis zu 500 MDN und die überhöhten Aufwendungen für Generalreparaturen sind im Jahre 1964 mit den bis zum 31. Dezember 1963 angewandten Abschreibungssätzen abzuschreiben. (2) Die auf Sammelkonten als Grundmittel erfaßten Werte für Arbeitsmittel mit einem Bruttoeinzelwert bis zu 500 MDN sind ab 1. Januar 1965 mit jährlich 20 % des Bruttowertes abzuschreiben, bis die Höhe des Verschleißes den Bruttowert erreicht. Nach der vollständigen Abschreibung sind die Werte aus dem Grundmittelbereich auszubuchen. (3) Der Vorsitzende der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel kann auf Antrag des Ministers für Verkehrswesen von dem im Abs. 2 genannten Abschreibungssatz abweichende Abschreibungssätze bestätigen. III. Generalreparaturen § 7 (1) Aufwendungen für Generalreparaturen und für kleine Modernisierung im Zusammenhang mit Generalreparaturen nach dem Stichtag der Generalinventur das ist in der Regel der 30. Juni 1963 verändern nicht den ausgewiesenen Verschleiß der Grundmittel. Sie sind gemäß gesonderter Buchungsanweisung ab 1. Januar 1964 auf einem Verrechnungskonto zu erfassen. (i) Aufwendungen für Generalreparaturen sind von den Betrieben und Einrichtungen des Ve'rteKrsweseiii statistisch zu erfassen. (3) In den Fällen, in denen nach dem Stichtag der Generalinventur durch Maßnahmen der kleinen Modernisierung im Zusammenhang mit Generalreparaturen der Wert eines Grundmittels wesentlich erhöht wird, ist der Bruttowert entsprechend zu erhöhen. IV. Übergangsbestimmungen § 8 (1) Die gemäß §§ 2 bis 6 zu ermittelnden und in der Grundmittelrechnung zu buchenden Abschreibungen werden bis zu einer Regelung gemäß § 9 nicht in voller Höhe in die Selbstkosten verrechnet. (2) Bis zu einer Regelung gemäß § 9 sind die Abschreibungen grundsätzlich in der Höhe in die Selbstkosten zu verrechnen, in der sie geplant sind. Falls durch Zu- oder Abgänge von Grundmitteln im materiellen Grundmittelbestand außerhalb des Planes wesentliche Veränderungen eintreten, können die zu verrechnenden Abschreibungen korrigiert werden. Die bisher für 1964 geplanten Abschreibungen und der Investitionsfinanzierungsplan werden für den Geltungsbereich gemäß § 1, soweit keine Regelung gemäß § 9 erfolgt, wegen der Umbewertung der Grundmittel und der Neufestsetzung der Abschreibungssätze nicht verändert. (3) Die Differenz zwischen den gemäß Abs. 2 selbstkostenwirksam zu verrechnenden Abschreibungen und den Abschreibungen, die sich gemäß §§ 2 bis 6 ergeben, ist gemäß gesonderter Buchungsanweisung auf einem Verrechnungskonto zu erfassen. (4) Auf den Konten „Grundmittelfonds“ und „Verschleiß der Grundmittel“ sind ab 1. Januar 1964 die gesamten Abschreibungen gemäß §§ 2 bis 6 zu buchen. § 9 Der Vorsitzende der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel bestimmt für den Geltungsbereich gemäß § 1 den Zeitpunkt, von dem ab die Abschreibungen gemäß §§ 2 bis 6 in voller Höhe in die Selbstkosten zu verrechnen sind. V. Schlußbestimmungen § 10 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Ab dem gleichen Zeitpunkt sind entsprechend § 11 Abs. 2 der Verordnung vom 30. Januar 1964 über die Abschreibungen für Grundmittel und die Bildung des Fonds für Generalreparaturen (GBl. II S. 120) im Geltungsbereich dieser Anordnung nicht mehr anzuwenden: a) Neunzehnte Durchführungsbestimmung vom 15. Januar 1951 zur Verordnung über die Finanz-Wimehalt dgjf volkseigenen Betriebe Vorschriften über das Rechnungswesen de? t'ölifseTgen ’* Wirtschaft - (GBl. S. 32), b) Ziff. 1 des Beschlusses des Ministerrates vom 26. Januar 1956 über die Verwaltungsvereinfachung auf dem Gebiet des Rechnungswesens der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I S. 129)*;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit vom und der Vereinbarung über die Aufnahme einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit vom durch den Genossen heimhaltung aller im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gerichtet. Durch die Verwahrung einer Sache soll die von dieser ausgehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit abgewehrt werden.

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