Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 445

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 445 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 445); Gesetzblatt Teil III Nr. 49 Ausgabetag: 29. September 1964 445 (3) Die Verrechnung und Abführung der Verbindlichkeiten gemäß Abs. 2 wird durch das Ministerium der Finanzen festgelegt. IV. Schlußbestimmungen § 6 (1) Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen haben zu sichern, daß vor der Übernahme der neuen Werte in die Buchführung die Richtigkeit der Werte überprüft wird. (2) In den Rechenschaftslegungen sind die Ursachen für das Abhandenkommen und für die bisherige Nichterfassung der Grundmittel darzulegen. Die Leiter der die Rechenschaft abnehmenden Stellen legen die erforderlichen Maßnahmen fest. 5 § 7 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Ab dem gleichen Zeitpunkt sind entsprechend § 7 Abs. 2 der Verordnung vom 30. Januar 1964 über die Umbewertung der Grundmittel (GBl. II S. 118) im Geltungsbereich dieser Anordnung der § 94 Abs. 3, § 95, § 98 Absätze 1 und 2 und § 99 der Verordnung vom 29. September 1955 über die Buchführung und die buchhalterische Berichterstattung der volkseigenen Industriebetriebe (GBl. I S. 713) nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 24. September 1964 Der Vorsitzende der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel Rumpf Minister der Finanzen Anordnung Nr. 5* über die Verrechnung der Abschreibungen in die Selbstkosten und die Bildung des Fonds für Generalreparaturen. Abschreibungen für Grundmittel im Verkehrswesen Vom 24. September 1964 Auf Grund des § 10 Abs. 1 der Verordnung vom 30. Januar 1964 über die Abschreibungen für Grundmittel und die Bildung des Fonds für Generalreparaturen (GBl. II S. 120) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehrswesen folgendes angeordnet: I. Geltungsbereich § 1 Diese Anordnung gilt für die nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden volkseigenen Betriebe und Einrichtungen des zentral-und örtlichgeleiteten Verkehrswesens. Anordnung Nr. 4 (GBl. m Nr. 31 S. 336) II. Abschreibungen § 2 (1) Die Abschreibungen der Grundmittel für ihren wertmäßigen Ersatz erfolgen ab 1. Januar 1964 nach den im „Verzeichnis der Abschreibungssätze für Grundmittel“* festgelegten Abschreibungssätzen für die einzelnen Inventarobjekte und entsprechend der tatsächlichen Schichtauslastung bzw. Leistung, soweit eine leistungsabhängige Abschreibung vorgesehen ist. (2) Ergänzungen bzw. Änderungen des „Verzeichnisses der Abschreibungssätze für Grundmittel“ erfolgen durch den Vorsitzenden der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel auf Antrag des Ministers für Verkehrswesen. Den Anträgen sind Gutachten der Hersteller der Grundmittel bzw. der für ihren Import zuständigen Organe über die normative Nutzungsdauer beizufügen. § 3 (1) Der Vorsitzende der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel bestätigt auf Antrag des Ministers für Verkehrswesen Sonderabschreibungen für Grundmittel, deren Einsat/ oder Nutzung unter außergewöhnlichen Verschleißbedingungen wie die Einwirkung aggressiver Dämpfe und Flüssigkeiten, Abgase, hoher relativer Luftfeuchtigkeit, Wasser und anderen erfolgt, soweit diese nicht bereits in den Abschreibungssätzen gemäß § 2 Abs. 1 berücksichtigt worden sind. (2) Der Vorsitzende der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel kann im Einvernehmen mit dem Minister für Verkehrswesen für bestimmte Grundmittel eine leistungsabhängige Abschreibung bestätigen. (3) Anträge gemäß den Absätzen 1 und 2 sind bis zum 30. April des laufenden Jahres der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel einzureichen und von ihr bis zum 30. Juni des laufenden Jahres für das folgende Jahr zu entscheiden. § 4 Fremdanlagenerweiterungen sind innerhalb der Laufzeit der abgeschlossenen Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträge bzw. der Vereinbarungen über die Fremdanlagenerweiterungen abzuschreiben. Soweit zeitlich nicht begrenzte bzw. langfristige Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträge bzw. Vereinbarungen bestehen, ist die Abschreibungsdauer auf höchstens 10 Jahre festzulegen. § 5 (1) Abschreibungen sind vom Bruttowert der Grundmittel zu berechnen. (2) Reservegrundmittel, vermietete und verpachtete Grundmittel sowie stillgelegte Grundmittel sind gemäß Abs. 1 mit den Abschreibungssätzen gemäß § 2 Abs. 1 abzuschreiben. * Sonderdruck Nr. 491 des Gesetzblattes;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem zunehmenden Aufenthalt von Ausländern in der Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Liebewirth Meyer Grimmer Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Insoirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der unter Beachtung der Besonderheiten des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil für das Studium an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen durchzusetzen. Das rechtzeitige Erkennen der Ursachen und Bedingungen für feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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