Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 36

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 36 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 36); 36 Gesetzblatt Teil III Nr. 4 - Ausgabetag: 27. Januar 1964 (2) Ab 1. Januar 1964 sind im Geltungsbereich dieser Anordnung gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung vom 4. Januar 1964 über finanzrechtliche Bestimmungen (GBl. II S. 31) die in der Anlage genannten gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 4. Januar 1964 Der Vorsitzende les Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister Anlage zu vorstehender Anordnung Gemäß § 28 Abs. 2 sind folgende gesetzliche Bestimmungen nicht mehr anzuwenden: 1. die a) in den §§ 8 und 11 der Verordnung vom 6. Januar 1955 über die Produktionsabgabe und Diensl-leistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO) in der neuen Fassung der Verordnung vom 8. Februar 1957 (GBl. I S. 138), b) im § 17 der Achten Durchführungsbestimmung vom 8. Februar 1957 zur Verordnung über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie, der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (8. PDADB) (GBl. I S. 141), c) in den §§ 6, 7 und 9 der Verordnung vom 24. Januar 1957 über die Handelsabgabe des volkseigenen Handels (HAVO) (GBl. I S. 91), d) in den §§ 16 und 33 der Verordnung vom 14. Oktober 1955 über die Erhebung der Verbrauchsabgaben (VAVO) (GBl. I S. 769), e) in dem § 4 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 13. September 1962 zur Verordnung über die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Investitionen Investitionsfinanzierung - (GBl. II S. 609) festgelegte Verpflichtung zur Abführung und Abrechnung der Produktions- und Dienstleistungsabgabe, der Handelsabgabe, der Verbrauchsabgaben und Amortisationen an die Abteilungen Finanzen der Räte der Kreise und Stadtkreise; 2. der § 2 der Verordnung vom 6. November 1952 über die Finanzrevision in den staatlichen Verwaltungen und Einrichtungen und in den Betrieben und Verwaltungen der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 1192); 3. die im § 3 Abs. 1 Buchst, a bzw. im § 6 Abs. 3 ,der Verordnung vom 23. August 1962 über die Quartalskassenplanung (GBl. II S. 639) festgelegte Verpflichtung zur Einreichung der Quartalskassenpläne an den Minister der Finanzen bzw. zur Erteilung von Ermächtigungen zur Leistung von Haushaltsausgaben (Limit). Anordnung über die Quartalskassenplanung im Bereich des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 4. Januar 1964 § 1 Geltungsbereich (1) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten für a) den Landwirtschaftsrat beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, b) die Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte, c) die den unter Buchstaben a und b genannten Staatsorganen unterstellten Vereinigungen Volkseigener Betriebe (WB), Zentralen Kontore (Kontore), volkseigenen Betriebe (VEB) und staatlichen Einrichtungen. (2) Diese Anordnung gilt nicht für WB und Kontore, die dem Landwirtschaftsrat beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik unterstellt sind und nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten. Die Quartalskassenplanung dieser WB und Kontore wird besonders geregelt. § 2 Aufstellung der Quartalskassenpläne (1) Die Leiter der Staatsorgane, WB, Kontore, VEB und staatlichen Einrichtungen sind verpflichtet, vor Beginn eines jeden Quartals einen Quartalskassenplan aufzustellen. Der Quartalskassenplan der Staatsorgane, WB, Kontore und staatlichen Einrichtungen hat alle Einnahmen und Ausgaben für das Quartal zu enthalten. Die Quartalskassenpläne der VEB umfassen alle Abführungen an den Haushalt und alle Zuführungen aus dem Haushalt für das Quartal. Die Quartalskassenpläne der WB, Kontore, VEB und staatlichen Einrichtungen sind Bestandteil des Quartalskassenplanes ihres übergeordneten Organs. Die Quartalskassenpläne der Kreislandwirtschaftsräte sind Bestandteil der Quartalskassenpläne der Bezirkslandwirtschaftsräte. Die Quartalskassenpläne der Bezirkslandwirtschaftsräle sind Bestandteil des Quartalskassenplanes des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Grundlage für die Aufstellung des Quartalskassenplanes bilden die tatsächliche Erfüllung der materiellen und finanziellen Aufgaben in den Vorquartalen und die Einschätzung über die Entwicklung und Erfüllung des Planes im zu planenden Quartal sowie die festgelegte Zielsetzung des Jahresplanes. (3) Die Einreichung der Quartalskassenpläne mit Be--gründung hat zu folgenden Terminen zu erfolgen: a) von den Leitern der VEB und staatlichen Einrichtungen bis zum 3. Werktag des Monats vor Quartalsbeginn in dreifacher Ausfertigung an den Leiter des übergeordneten Organs, b) von den Leitern der WB und Kontore sowie den Leitern staatlicher Einrichtungen, die dem Lapdwirtschaftsrat beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik unterstehen und denen VEB bzw. staatliche Einrichtungen unterstellt sind, bis zum 10. Werktag des Monats vor Der Minister der Finanzen Rumpf;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit initiiert. Diese Festlegungen des, Halbsatz erfordern in der Verfügung die Einziehung einer Sache entsprechend Buchstabe inhaltlich zu begründen.

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