Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 330

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 330 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 330); 330 Gesetzblatt Teil III Nr. 31 Ausgabetag: 19. Juni 1964 VII. Schlußbestimmungen 30. Das Statut tritt nach der Registrierung beim Rat des Kreises in Kraft. Sind an der Gemeinschaftseinrichtung sozialistische Landwirtschaftsbetriebe aus mehreren Kreisen beteiligt, erfolgt die Registrierung beim Rat des Kiei-ses, in dessen Bereich die Gemeinschaftseinrichtung ihren Sitz hat. 31. Dieses Statut wurde angenommen und bestätigt durch die Mitgliederversammlung der an der Gemeinschaftseinrichtung beteiligten LPG am . . ; i ; am . . ; ; . . am . . : i ; Anordnung über das Musterstatut und die Musterarbeitsordnung der handwerklichen Berufsgenossenschaft der Schafscherer. Vom 14. Mai 1964 Um den Schafscherern durch sozialistische Arbeitsorganisation und volle Anwendung der modernen Technik eine stärkere Mitwirkung an der Erfüllung der Produktionsaufgaben der sozialistischen Landwirtschaft und eine Einflußnahme auf die sachgemäße Gewinnung und Sortierung' der Wolle zu sichern, wird folgendes angeordnet: § 1 Schafscherer können sich freiwillig zu einer handwerklichen Berufsgenossenschaft der Schafscherer zusammenschließen. § 2 (1) Das Musterstatut (Anlage 1) und die Musterarbeitsordnung (Anlage 2) bilden die gesetzliche Grundlage für die Ausarbeitung des Statuts und der Arbeitsordnung der handwerklichen Berufsgenossenschaft der Schafscherer. (2) Die Schafscherer, die sich zur handwerklichen Berufsgenossenschaft vereinigen, beschließen in einer Gründungsversammlung im Rahmen des erlassenen Musterstatuts das Statut ihrer Genossenschaft. § 3 (1) Das von der Gründungsversammlung beschlossene Statut ist auf Grund der Zweiten Durchführungsverordnung vom 11. Februar 1960 zum Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften Registrierung der Statuten (GBl. I S. 135) vom Rat des Kreises zu registrieren. Er hat vor der Registrierung zu prüfen, ob die Gründung der Genossensdiaft den Zielen der sozialistischen Genossenschaftsbewegung entspricht und ihr Statut alle Grundsätze des Musterstatuts beinhaltet. (2) Für die Registrierung ist der Rat des Kreises zuständig, in dem sich der Sitz der Genossenschaft befindet. (3) Mit der Registrierung des Statuts durch den Rat des Kreises erlangt die handwerkliche Berufsgenossenschaft der Schafscherer Rechtsfähigkeit. § 4 Bei Änderung des Musterstatuts haben die handwerklichen Berufsgenossenschaften der Schafschex’er innerhalb von 3 Monaten ihr Statut der neuen Regelung anzupassen. § 5 Die Bestimmungen des Gesetzes vom 3. Juni 1959 über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (GBl. I S. 577) sind sinngemäß auf die handwerkliche Berufsgenossenschaft anzuwenden. Die Besteuerung, die Sozialversicherung und die Kreditierung regeln sich nach den Bestimmungen über Produktionsgenossenschaften des Handwerks. Die Buchführung erfolgt nach den Grundsätzen des Rechnungswesens der Produktionsgenossenschaften des Handwerks. § 6 Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1964 in Kraft. Berlin, den 14. Mai 1964 Der Vorsitzende des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Ewald Minister Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Musterstatut für die handwerkliche Berufsgenossenschaft der Schafscherer Die Herstellung einheitlicher Produktionsbedingungen und die genossenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Landwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik verlangen auch von den Schafscherern eine Verbesserung ihrer Arbeit auf genossenschaftlicher Basis. Wir Schafscherer schließen uns darum zur handwerklichen Berufsgenossenschaft der Schafscherer zusammen und geben uns dieses Statut als Grundlage unseres genossenschaftlichen Lebens. Wir Schafscherer gehen dabei von der Erkenntnis aus, daß wir unsere materiellen und kulturellen Lebensbedingungen verbessern können, wenn wir den Weg der genossenschaftlichen Arbeit beschreiten. Wir schaffen uns durch die gemeinschaftliche Organisation unserer Arbeit die Möglichkeit, unsere Erfahrungen und unser Können mehr denn je zu entfalten, denn die genossenschaftliche Zusammenarbeit ist die Grundlage eines besseren Lebens für jeden einzelnen. Auf genossenschaftlicher Grundlage kann uns Schafscherern eine über das ganze Jahr vertraglich gebundene Tätigkeit gesichert werden und gleichzeitig wird die rentable Auslastung der Schermaschinen gewährleistet. Das wird dazu beitragen, die Schafe in Herden termingerecht zu scheren und auf die Erhöhung der Wollproduktion einen bestimmten Einfluß auszuüben. I. Die Mitgliedschaft 1. (1) Mitglied der Genossenschaft zu sein, ist eine Ehre und eine große gesellschaftliche Verpflichtung. (2) Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten und üben sie aus durch gemeinsame Arbeit und kollektive Leitung der Berufsgenossenschaft.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismaterial innerhalb des Aufnahmeprozesses und die dabei zu lösenden Aufgaben durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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