Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 318

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 318 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 318); 318 Gesetzblatt Teil III Nr. 30 Ausgabetag: 15. Juni 1964 (2) Reservegrundmittel, vermietete und verpachtete Grundmittel sowie stillgelegte Grundmittel sind gemäß Abs. 1 mit den Abschreibungssätzen gemäß § 1 Abs. 1 auf der Basis der im „Verzeichnis der Abschreibungssätze für Grundmittel“ festgelegten normativen Nutzungszeiten abzuschreiben. (3) Grundmittel sind abzuschreiben, bis die Höhe des Verschleißes den Bruttowert je Inventarobjekt erreicht. (4) Restbuchwerte von Grundmitteln, die durch Verkauf, Verschrottung, Abbruch oder Umsetzung aus-scheiden, sind zu Lasten der Selbstkosten zu buchen. § 5 Die auf Sammelkonten erfaßten Werte (Arbeitsmittel mit einem Bruttoeinzelwert bis zu 500 DM und überhöhte Aufwendungen für Generalreparaturen) sind bis zu einer weiteren Regelung mit den vom Minister für Post- und Fernmeldewesen festgelegten Abschreibungssätzen abzuschreiben. § 6 Die gemäß §§ 1 bis 5 dieser Anordnung ermittelten Abschreibungen sind mit Wirkung vom 1. Januar 1964 in voller Höhe in die Selbstkosten zu verrechnen. II. Fonds für Generalreparaturen § 7 (1) Zur Finanzierung der geplanten Generalreparaturen ist mit Wirkung ab 1. Januar 1964 ein Fonds für Generalreparaturen zu bilden und in die Selbstkosten zu verrechnen. (2) Die Höhe des Fonds für Generalreparaturen für das Jahr 1964 wird bestimmt durch die im Plan 1964 enthaltenen Aufwendungen für Generalreparaturen. (3) Wenn über die gemäß Abs. 2 festgelegte Höhe des Fonds für Generalreparaturen hinaus weitere Mittel zur Finanzierung der Aufwendungen für Generalreparaturen benötigt werden, ist eine Zuführung zulässig, wenn nachgewiesen wird, daß mindestens um den gleichen Betrag die geplanten Kosten für laufende Instandhaltungen nicht in Anspruch genommen werden. (4) Aufwendungen für Generalreparaturen und für kleine Modernisierung im Zusammenhang mit Generalreparaturen nach dem Stichtag der Generalinventur verändern nicht den ausgewiesenen Verschleiß der Grundmittel. Aufwendungen für Generalreparaturen sind je Inventarobjekt statistisch zu erfassen. (5) In den Fällen, in denen nach dem Stichtag der Generalinventur durch Maßnahmen der kleinen Modernisierung im Zusammenhang mit Generalreparaturen der Wert eines Grundmittels wesentlich erhöht wird, ist der Bruttowert entsprechend zu erhöhen. III. Schlußbestimmung § 8 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1964 in Kraft. Berlin, den 25. Mai 1964 Der Vorsitzende der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel Rumpf Minister der Finanzen Anordnung Nr. 2* über die Umbewertung der Grundmittel. Bauwesen Vom 25. Mai 1964 Auf Grund des § 6 Abs. 2 der Verordnung vom 30. Januar 1964 über die Umbewertung der Grundmittel (GBl. II S. 118) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Bauwesen und dem Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik folgendes angeordnet: § 1 Diese Anordnung gilt für a) die dem Ministerium für Bauwesen unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe (WB) und deren volkseigene Betriebe (VEB), b) die dem Ministerium für Bauwesen direkt unterstehenden VEB, volkseigenen Bau- und Montagekombinate und Spezialbaukombinate (nachfolgend Kombinate genannt) und deren selbständige Betriebsteile, c) die den Bauämtern unterstehenden VEB, d) die der Deutschen Bauakademie unterstehenden VEB. § 2 Die Umbewertung der Grundmittel ist für die im § 1 genannten VEB, Kombinate und WB, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt wird, gemäß den §§ 2 bis 4 der Verordnung vom 30. Januar 1964 über die Umbewertung der Grundmittel vorzunehmen. § 3 Die Aufstellung berichtigter Eröffnungsbilanzen zum 1. Januar 1964 wird durch den Minister für Bauwesen angewiesen. § 4 (1) Die Leiter der VEB bzw. der selbständigen Betriebsteile von Kombinaten und die Generaldirektoren der WB und der Kombinate haben zu sichern, daß vor Übernahme der neuen Werte in die Buchführung die Richtigkeit der Werte überprüft wird. (2) In den Rechenschaftslegungen sind die Ursachen für das Abhandenkommen und für die bisherige Nichterfassung der Grundmittel darzulegen. Die Leiter der Bereiche des Ministeriums für Bauwesen, die Generaldirektoren der WB und der Kombinate, die Bezirks-, Kreis- und Stadtbaudirektoren legen die erforderlichen Maßnahmen fest. / § 5 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1964 in Kraft. (2) Ab dem gleichen Zeitpunkt sind im Geltungsbereich dieser Anordnung gemäß dem § 7 Abs. 2 der Verordnung vom 30. Januar 1964 über die Umbewertung der Grundmittel (GBl. II S. 118) der §94 Abs. 3, § 95, § 98 Absätze 1 und 2 und § 99 der Verordnung vom 29. September 1955 über die Buchführung und die buchhalterische Berichterstattung der volkseigenen Industriebetriebe (GBl. I S. 713) nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 25. Mai 1964 Der Vorsitzende der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel Rumpf Minister der Finanzen * Anordnung Nr. 1 (GBl. II 1964 [Nr. 1] S. 317);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der DTP. Auf der Grundlage der Analyse des sichernden Törantwortungsbersiehes zur Heraussrbeitusag der - Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit in ihrer Gesamtheit zu verletzen und zu gefährden. Zur Durchsetzung ihrer Ziele wenden die imperialistischen Geheimdienste die verschiedenartigsten Mittel und Methoden an, um die innere Sicherheit und Ordnung Üntersuchungshaf tanstalten sowie einer Vieldanl von Erscheinungen von Provokationen In- haftierter aus s-cheinbar nichtigem Anlaß ergeben können. Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen behandelt werden, die Angriffsrichtung, Mittel und Methoden feindlich-negativer Handlungen Inhaftierter erkennen lassen, und eine hohe Gefährdung der inneren Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung, der Wahrung von Sicherheitserfordernissen, des Schutzes der Person oder aus anderen politisch-operativen Gründen notwendig ist. Insbesondere trifft dies auf Strafgefangene zu, die dem Staatssicherheit oder anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den Rechtspflegeorganen gewährleistet ist. Die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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