Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 317

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 317 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 317); Gesetzblatt Teil III Nr. 30 Ausgabetag: 15. Juni 1964 317 II. Senkrechte Gliederung Nach Rabattgruppen gemäß Anweisung Nr. 49'63 vom 27. Dezember 1963 des Ministeriums für Handel und Versorgung Einzelrabatte, zu gewähren von den GHG Industriewaren bei Warenlieferungen an den sozialistischen Einzelhandel sowie Kommissionshändler (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Handel und Versorgung 1964 Heft 1). Unterschritt des Leiters des Handelsbetriebes bzw. des handelsleitenden OrganS Anordnung über die Umbewertung der Grundmittel. Deutsche Post Vom 25. Mai 1964 Auf Grund des § 6 Abs. 2 der Verordnung vom 30. Januar 1964 über die Umbewertung der Grundmittel (GBl. II S. 118) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Post- und Fernmeldewesen sowie dem Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik folgendes angeordnet: § 1 (1) Die Umbewertung der Grundmittel der Deutschen Post ist gemäß den §§ 2 bis 4, ausgenommen § 2 Abs. 4 und § 3 Abs. 4 der Verordnung vom 30. Januar 1964 über die Umbewertung der Grundmittel, durchzuführen. (2) Die Aufstellung berichtigter Eröffnungsbilanzen zum 1. Januar 1964 wird durch den Minister für Post-und Fernmeldewesen angewiesen. (3) Der Verschleiß der Arbeitsmittel mit einem Bruttoeinzelwert bis zu 500 DM ist auf Grund des bisher im Buchwerk ausgewiesenen Verschleißes anzusetzen. § 2 (1) Die Leiter der Ämter und Bezirksdirektionen der Deutschen Post haben zu sichern, daß vor der Übernahme der neuen Werte in die Buchführung die Richtigkeit der Werte überprüft wird. (2) In den Rechenschaftslegungen sind die Ursachen für das Abhandenkommen und für die bisherige Nichterfassung der Grundmittel darzulegen. Der Minister für Post- und Fernmeldewesen bzw. die Leiter der Bezirksdirektionen legen die erforderlichen Maßnahmen fest. § 3 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1964 in Kraft. Berlin, den 25. Mai 1964 Der Vorsitzende der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel Rumpf Minister der Finanzen Anordnung Nr. 2* über die Verrechnung der Abschreibungen in die Selbstkosten und die Bildung de Fonds für Generalreparaturen. Deutsche Post Vom 25. Mai 1964 Auf Grund des § 10 der Verordnung vom 30. Januar 1964 über die Abschreibungen für Grundmittel und die Bildung des Fonds für Generalreparaturen (GBl. il S. 120) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Post- und Fernmeldewesen folgendes angeordnet: I. Abschreibungen § 1 (1) Die Abschreibungen der Grundmittel- der Deutschen Post für ihren wertmäßigen Ersatz erfolgen nach den im „Verzeichnis der Abschreibungssätze für Grundmittel“ (Sonderdruck Nr. 491 des Gesetzblattes) festgeleg-ten Abschreibungssätzen für die einzelnen Inventarobjekte und entsprechend der tatsächlichen Schichtauslastung bzw. schichlunabhängig. (2) Ergänzungen bzw. Änderungen des „Verzeichnisses der Abschreibungssätze für Grundmittel“ erfolgen durch den Vorsitzenden der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel auf Antrag des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen. Den Anträgen sind Gutachten der Hersteller der Grundmittel bzw. der für ihren Import zuständigen Organe über die normative Nutzungsdauer beizufügen. § 2 (1) Der Vorsitzende der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel bestätigt auf Antrag des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen Sonderabschreibungen für bestimmte Grundmittel (z. B. für Grundmittel, deren Einsatz oder Nutzung unter außergewöhnlichen Verschleißbedingungen, wie die Einwirkung aggressiver Dämpfe und Flüssigkeiten. Abgase, hoher relativer Luftfeuchtigkeit. Wasser und anderen, erfolgt, soweit diese nicht bereits in den Abschreibungssätzen gemäß § 1 Abs. 1 berücksichtigt worden sind). (2) Der Vorsitzende der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel kann im Einvernehmen mit dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen für bestimmte Grundmittel eine leistungsabhän-gige Abschreibung bestätigen. (3) Anträge gemäß den Absätzen 1 und 2 sind bis zum 30. April des laufenden Jahres der Regierungskommission für die Umbewertung der Grundmittel einzureichen und von ihr bis zum 30. Juni des laufenden Jahres für das folgende Jahr zu entscheiden. § 3 Fremdanlagenerweiterungen sind innerhalb der Laufzeit der abgeschlossenen Miet-, Pacht- oder Nutzungsverträge bzw. der Vereinbarungen über die Fremdanlagenerweiterungen abzuschreiben. § 4 (1) Abschreibungen sind vom Bruttowert der Grundmittel zu berechnen. Anordnung (Nr. J) (GBl. III Nr. 15 S. 157);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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