Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 315

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 315 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 315); Gesetzblatt Teil III Nr. 30 Ausgabetag: 15. Juni 1964 315 (2) Die Inanspruchnahme des Fonds Handelsrisiko ist bis zur gebildeten Höhe zulässig. Der Fonds kann zum Zeitpunkt seiner Bildung als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. (3) Bis zum 28. Februar eines jeden Jahres nicht verbrauchte Mittel aus dem vorhergegangenen Jahr sind zugunsten des Ergebnisses zurückzubuchen. (4) Für die Einhaltung der Bestimmungen über die Bildung, Verwendung und Abrechnung des Fonds Handelsrisiko sind die Leiter der Betriebe verantwortlich. § 14 Exquisitverkaufsstellen der HO (1) Für die Exquisitverkaufsstellen erfolgt die Bildung des Fonds Handelsrisiko in Höhe von 0,5 % vom EVP (Basis Quartalsplanumsatz). (2) Die Verwendung dieser Mittel darf nur für solche Waren erfolgen, bei denen eine Wertminderung durch physischen Verschleiß eingetreten ist und darüber hinaus in Ausnahmefällen nur dann, wenn hierfür eine Genehmigung des Ministeriums für Handel und Versorgung vorliegt. (3) Der Leiter des Handelsbetriebes ist berechtigt, unabhängig von der unter Abs. 2 getroffenen Regelung, in begründeten Fällen die Zahlung von Stückprämien zu genehmigen. (4) Die Bestimmungen der §§ 3, 5 und § 6 Absätze 1 und 2 dieser Anordnung sind für Exquisitverkaufsstellen nicht anzuwenden. § 15 Buchmäßige Behandlung Die buchmäßige Behandlung der Bildung und Verwendung des Fonds Handelsrisiko wird gesondert angewiesen: a) für den sozialistischen Groß- und volkseigenen Einzelhandel sowie für. Industrieläden durch das Ministerium für Handel und Versorgung, b) für den konsumgenossenschaftlichen Einzelhandel durch den Verband Deutscher Konsumgenossenschaften. § 16 Schluflbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1964 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Anordnung vom 30. September 1962 über die Bildung und Verwendung eines Fonds Handelsrisiko Industriewaren (GBl. II S. 743), b) Anordnung Nr. 2 vom 14. Mai 1963 über die Bildung und Verwendung eines Fonds Handelsrisiko (GBl. II S. 334), c) Anordnung vom 15. Oktober 1963 über die Bildung und Verwendung eines Fonds Handelsrisiko bei den Industrieläden (GBl. II S. 711). Berlin, den 12. Mai 1964 Der Minister für Handel und Versorgung I. V.: Lemke Stellvertreter des Ministers Anlage 1 zu § 2 vorstehender Anordnung Bildungssätze für den Fonds Handelsrisiko in % vom EVP Branche Bildungssälze Großhandel Schuhe 1.5 Wirk- und Strickwaren 1.0 Konfektion 2,8 Bekleidungsstoffe . 1,7 Kurzwaren 0,8 Sonstige Textilwaren 0,4 Lederwaren 1,0 Kulturwaren 0.6 Musikwaren 0.13 Schallplatten 2,0 Sportartikel 0,5 Möbel ’ 0,1 Haushaltwaren 0.6 Technik/Fahrzeuge 0,3 Haushaltchemie 0,04 Effekten 1,0 Sporttextilien 0.3 Sportschuhe 0,7 Einzelhandel Schuhe 2,0 Textilwaren ohne Konfektion 2,0 Konfektionierte Oberbekleidung 2,5 Sonstige Industriewaren 0,5 (Für konfektionierte Oberbekleidung erfolgt die Bildung ebenfalls auf der Grundlage des Planumsatzes, wenn dieser vorliegt. Ist das nicht der Fall, ist der Bildungssatz für konfektionierte Oberbekleidung auf die gesamte Gruppe 300 000 der Schlüsselliste anzuwenden.) Einzelhandelsbetriebe mit Großhandelsfunktion bilden auf der Grundlage der geplanten Bezüge von der Produktion zusätzlich folgende Mittel (in % zum EKP): 1. Schuhe und Lederwaren 0, 4 % 2. Textil- und Kurzwaren 0, 5 % 3. Sonstige Industriewaren 0,05 % Die zusätzliche Bildung des Fonds Handelsrisiko für Betriebe mit Großhandelsfunktion ist nur zulässig, wenn die Genehmigung zur Ausübung der Großhandelsfunktion gemäß Anweisung Nr. 16/61 vom 6. Juni 1961 Großhandelsfunktion sozialistischer Einzelhandelsbetriebe (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums fiir Handel und Versorgung Nr. 20/61 S. 123) erteilt wurde.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 315 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 315) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 315 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 315)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Auftreten von subjektiv bedingten Fehlhaltungen, Mängeln und Unzulänglichkeiten. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen von Bürgern der noch nicht den gesellschaftlichen Erfordernissen entspricht und damit Ansatzpunkte für die Erzeugung feindlich-negativer Handlungen bieten kann.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X