Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 31

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 31 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 31); 31 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1964 Berlin, den 27. Januar 1964 Teil III Nr. 4 Tag Inhalt Seite 4. 1. 64 Anordnung über die Finanzwirtschaft im Bereich des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik 31 4. 1. 64 Anordnung über die Quartalskassenplanung im Bereich des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik 36 4. 1. 64 Anordnung über die Kontenführung und Abrechnung des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik und der Bezirks- und Kreisland Wirtschaftsräte 38 4. 1. 64 Anordnung über die Kontenführung und Abrechnung des Staatlichen Komitees für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse 42 4. 1. 64 Anordnung über die Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Jahresbilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der dem Landwirtschaftsrat beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik unterstellten volkseigenen Betriebe 44 4. 1. 64 Anordnung Nr. 5 über die Abführung der Gewinne und Umlaufmittel sowie die Zuführung von Stützungen, sonstigen Ausgaben und Umlaufmitteln in der volkseigenen Wirtschaft 45 Anordnung über die Finanzwirtschaft im Bereich des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 4. Januar 1964 Auf der Grundlage des Erlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 11. Februar 1963 über die Planung und Leitung der Volkswirtschaft durch den Ministerrat (GBl. I S. 1) und der Verordnung vom 4. Januar 1964 über finanzrechtliche Bestimmungen (GBl. II S. 31) wird folgendes angeordnet: § 1 . Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Finanzwirtschaft des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, der Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte sowie der ihnen unterstellten Vereinigungen Volkseigener Betriebe (WB), Zentralen Kontore (Kontore), volkseigenen Betriebe (VEB) und staatlichen Einrichtungen. (2) Für WB und Kontore, die dem Landwirtschaftsrat beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik unterstellt sind und nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten, sowie für deren VEB, gelten nicht die §§ 3 bis 9, 15, 25 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 dieser Anordnung. § § 2 Gliederung der Pläne (1) Der Haushaltsplan des Landwirtschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik ist Einzelplan des Haushalts der Republik. Einnahmen und Ausgaben der Bezirks- und Kreislandwirtschaftsräte erfolgen zugunsten bzw. zu Lasten des Haushalts der Republik. Die bisher bestehenden Haushaltsbeziehungen zu den Haushalten der Bezirke bzw. Kreise werden bis auf die im § 27 genannten Ausnahmen gelöst. (2) Bestandteil des Haushalts-, Kredit-, Investitions-finanzierungs- und Valutaplanes (im folgenden Haushalts- und übrige finanzielle Pläne genannt) des Land-wirlschaftsrates beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik sind der Haushaltsplan und die übrigen finanziellen Pläne seiner Produktionsleitung, die Haushalts- und übrigen finanziellen Pläne der ihm unterstellten Einrichtungen, VVB und Kontore, die in den Finanzplänen seiner VVB und Kontore sowie direkt unterstellten VEB enthaltenen Haushaltsbeziehungen sowie deren Kredit- und Investitionsfinanzierungspläne, die Haushalts- und übrigen finanziellen Pläne der Bezirkslandwirtschaftsräte. (3) Bestandteil der Haushalts- und übrigen finanziellen Pläne der Bezirkslandwirtschaftsräte sind die Haushalts- und übrigen finanziellen Pläne ihrer Produktionsleitungen, die Haushaltspläne der ihnen unterstellten staatlichen Einrichtungen, die in den Finanzplänen der ihnen unterstellten VEB enthaltenen Haushaltsbeziehungen sowie deren Kredit- und Investitionsfinanzierungspläne, die Haushalts- und übrigen finanziellen Pläne der Kreislandwirtschaftsräte.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie wachsende Tragweite. Das bedeutet, daß alle sicherheitspolitischen Überlegungen, Entscheidungen, Aufgaben und Maßnahmen des Untersuchungshaftvollzuges noch entschiedener an den aktuellen Grundsätzen und Forderungen der Sicherheitspolitik der Partei und des sozialistischen Staates auch der Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit in wachsendem Maße seinen spezifischen Beitrag zur Schaffung günstiger Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten. Ebenso ist das Zusammenwirken mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Kräften zu realisier! Die Inspirierung und Organisierung von Straftaten gemäß sind untrennbarer Bestandteil der Strategie des Gegners zur langfristigen Destabilisierung und Vernichtung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen Bedingungen beim Zustandekommen- feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sind die Lehren der Klassiker des ismus - der entscheidende Ausgangspunkt.

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