Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 283

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 283 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 283); 283 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1964 Berlin, den 29. Mai 1964 Teil III Nr. 27 Tag Inhalt Seile 12 5. 64 Anordnung Nr. 2 über die Verwendung der Gewinne in den dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe 283 Anordnung Nr. 2* über die Verwendung der Gewinne in den dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe. Vom 12. Mai 1964 Zur Änderung der Anordnung vom 11. September 1963 über die Verwendung der Gewinne in den dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe (GBl. II S. 655) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates folgendes angeordnet: §1 Der § 10 der Anordnung vom 11. September 1963 erhält folgende Fassung: „(1) Die WB errechnen selbst die Höhe des dem Haushalt der Republik zu überweisenden Gewinnes und übersenden bis zum 18. Werktag des folgenden Monats dem Volkswirtschaftsrat eine Abrechnung. Abzurechnen ist der Zeitraum vom 1. Januar eines Jahres bis zum Schluß eines jeden Monats. (2) Die dem Haushalt der Republik zustehenden Gewinnteile sind fällig und in Höhe von je 50% des laut Quartalskassenplan je Monat zu erwirtschaftenden Gewinns am 18. Kalendertag und vorletzten Kalendertag jeden Monats an den Haushalt der Republik zu überweisen. (3) Am vorletzten Kalendertag jeden Monats sind a) die gemäß Abs. 2 fälligen Abschlagszahlungen um die Beträge zu erhöhen bzw. zu vermindern, die sich aus der tatsächlichen Erwirtschaftung im Abrechnungszeitraum bis zum letzten Kalendertag des Vormonats ergeben. Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates weist im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen in Ausnahmefällen eine Änderung der Abführungstermine in bestimmten Industriezweigen an. b) Die dem Haushalt zustehenden Überplangewinne sind am vorletzten Kalendertag des nach Ablauf des Vierteljahres folgenden Monats an den Haushalt der Republik zu überweisen. Die an den Haushalt abgeführten Überplangewinne können mit den Abschlagszahlungen gemäß Buchst, a verrechnet bzw. zurückgefordert werden, wenn sie für die im § 10 Abs. 1 der Verordnung vom 5. September 1963 über die Neuregelung der Finanzierung der dem Volkswirtschaftsrat unterstehenden Vereinigungen Volkseigener Betriebe und deren volkseigene Betriebe (GBl. II S. 651) genannten Aufgaben benötigt werden. c) Die zuständige Industriebankfiliale der Deutschen Notenbank ist berechtigt, die verrechneten bzw. zurückgeforderten Beträge gemäß Buchst, b vom Einzelplankonto der zuständigen Industrieabteilung des Volkswirtschaftsrates 11 '1- Ge- winn- und andere Abführungen der WB“ einzuziehen und dem Bankkonto „Gewinnverwendungsfonds“ der WB gutzuschreiben. (4) Den WB sind Stützungen in Abschlagszahlungen auf der Grundlage des Quartalskassenplanes und der Abrechnungen zuzuführen.“ §2 Die dem Haushalt zustehenden Überplangewinne für das 1. Quartal 1964 sind am vorletzten Kalendertag des Monats Mai 1964 an den Haushalt der Republik zu überweisen. §3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 12. Mai 1964 Der Minister der Finanzen I. V.: Kaminsky Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung (Nr. 1) (GBl. n 1963 Nr. 84 S. 655);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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