Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 232

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 232 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 232); 232 Gesetzblatt Teil III Nr. 23 Ausgabetag: 29. April 1964 d) bestätigte Projekte vorliegen und eine Änderung dieser ökonomisch nicht vertretbar ist. Entsprechendes gilt für Investitionsvorhaben mit genehmigter gleitender Projektierung. In diesen Fällen ist Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 zu stellen. §3 Die Entscheidung über den Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 2 trifft: a) für Vorhaben (Vertragsgegenstand) unter 1501 Montagemasse, einschließlich kleinsttechnischer Versuchs- und Pilotanlagen, die Gutachterstelle des Ministeriums für Bauwesen in Abstimmung mit der WB Stahlbau; b) für Vorhaben (Vertragsgegenstand) von 150 bis 800 t Montagemasse der Präsident der Deutschen Bauakademie in Abstimmung mit der WB Stahlbau; c) für Vorhaben (Vertragsgegenstand) über 800 1 Montagemasse der Minister für Bauwesen in Abstimmung mit dem Bereich Chemie- und Industrieanlagenbau des Volkswirtschaftsrates. Die Anträge zu Buchstaben a bis c sind der Gutachterstelle des Ministeriums für Bauwesen einzureichen; d) für spezielle Verkehrsbauten der Minister für Verkehrswesen in Abstimmung mit dem Bereich Chemie- und Industrieanlagenbau des Volkswirtschaftsrates. Den Antrag auf Ausnahmegenehmigung hat derjenige Projektant zu stellen, bei dem sich die Notwendigkeit der Anwendung von Stahlkonstruktionen gemäß § 2 ergibt. Dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung sind diejenigen Zeichnungen, technischen und ökonomischen Berechnungen beizufügen, die Aufschluß über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit geben. Über Anträge auf Ausnahmegenehmigung ist binnen 2 Wochen nadi Eingang des Antrages zu entscheiden. §4 Diese Anordnung gilt für sämtliche Betriebe, unabhängig von ihrem Unterstellungsverhältnis. §5 Eine Ausnahme bilden Exportlieferungen und -Zulieferungen. Hier gelten die mit dem ausländischen Partner getroffenen vertraglichen Festlegungen. §6 Die Erarbeitung von Projekten hat ab sofort gemäß dieser Anordnung zu erfolgen. §7 Diese Anordnung tritt am 2. Mai 1964 in Kraft. Berlin, den 25. März 1964 Der Vorsitzende des Volkswirtschaftsrates der Deutschen Demokratischen Republik I. V.: Pasold Minister und Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Anordnung über das Statut der Fachschule für Archivwesen. Vom 9. April 1964 Auf Grund des § 7 Abs. 3 der Anordnung vom 2. Dezember 1959 über die Errichtung, die Rechtsstellung und die Statuten der Fachschulen (GBl. I 1960 S. 9) wird im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für das Hoch-und Fachschulwesen für die Fachschule für Archivwesen das folgende Statut erlassen: § 1 Rechtsstellung und Sitz (1) Die Fachschule für Archivwesen (nachstehend Fachschule genannt) ist juristische Person und Haushaltsorganisation sowie Rechtsträger des ihr übertragenen Volkseigentums. (2) Die Fachschule untersteht der Staatlichen Archivverwaltung im Ministerium des Innern. (3) Der Sitz der Fachschule ist Potsdam. § 2 Aufgaben (1) Die Fachschule ist eine Efftrichtung des sozialistischen Bildungswesens zur Aus- und Weiterbildung von mittleren Kadern des Archivwesens der Deutschen Demokratischen Republik. Sie hat die Studierenden in enger Verbindung mit der fachlichen und gesellschaftlichen Praxis zu Fachkräften des Archivwesens zu erziehen, die dem Arbeiter-und-Bauern-Staat treu ergeben und bereit sind, ihre Fähigkeiten zur Erreichung des höchsten gesellschaftlichen Nutzens voll in den Dienst für den umfassenden Aufbau des Sozialismus zu stellen. (2) Die Fachschule hat insbesondere folgende Aufgaben : 1. a) Ausbildung von Staatlich geprüften Archivaren nach einem vom Ministerium des Innern bestätigten Lehrplan, b) Abnahme von Prüfungen nach der „Prüfungsordnung für Fachschulen“, c) Verleihung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Archivar“; 2. Abnahme von Prüfungen für Externe zur Erlangung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Archivar“ entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen; 3. Zuerkennung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Archivar“ entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen; 4. Weiterbildung der Staatlich geprüften Archivare, insbesondere durch Kolloquien, Tagungen und Speziallehrgänge; 5. Entwicklung und Herausgabe von Materialien für die Weiterbildung mittlerer Kader des Archivwesens. § 3 Angehörige der Fachschule (1) Angehörige der Fachschule sind: a) die haupt- und nebenamtlichen Fachschullehrer, b) die eingeschriebenen Studierenden, c) die Arbeiter und Angestellten der Verwaltung und sonstigen Einrichtungen der Schule.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 232 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 232) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 232 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 232)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit auf der Grundlage der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung, der dazu erlassenen äfisOrdnungen sowie in einer exakten Ausführung der der Abteilung gegebenen Befehle und Wsangen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X