Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 206

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964, Seite 206 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, S. 206); 206 Gesetzblatt Teil III Nr. 20 Ausgabetag: 10. April 1964 (4) Bei der Lösung der der WB obliegenden Aufgaben hat sie mit den Wasserwirtschaftsdirektionen und den örtlichen Staatsorganen zusammenzuarbeiten. (5) Die WB ist auf der Grundlage der zentralen staatlichen Planaufgaben und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts für die Ausarbeitung und Erfüllung der Pläne der ihr zugeordneten Betriebe verantwortlich. Sie trägt gemäß der in den zentralen Plänen festgelegten volkswirtschaftlichen Zielsetzung die volle Verantwortung für den gesamten Reproduktionsprozeß der ihr zugeordneten Betriebe. (6) Die WB ist für die Berufsausbildung und die Qualifizierung der Werktätigen der ihr zugeordneten Betriebe und Einrichtungen verantwortlich. Leitung der WB § 3 (1) Die WB w’ird durch den Generaldirektor nach dem Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung geleitet. (2) Der Generaldirektor ist für die politische und wirtschaftliche Tätigkeit der WB verantwortlich und dem Leiter des Amtes für Wasserwirtschaft rechenschaftspflichtig. § 4 (1) Für die Aufgabenbereiche Produktion, Technik und Ökonomie werden Direktoren eingesetzt. (2) Die Direktoren sind Stellvertreter des Generaldirektors. Die Reihenfolge der Vertretung wird durch den Generaldirektor festgelegt. § 5 Der Generaldirektor ist verpflichtet, die Mitwirkung der Werktätigen und der gesellschaftlichen Organisationen bei der Lösung der der WB obliegenden Aufgaben, insbesondere bei der Erfüllung der Pläne, bei der Entwicklung und Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der wissenschaftlichen Perspektiv- und Jahresplanung und ökonomischer Hebel zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur Senkung der Selbstkosten zu sichern. § § 6 (1) Bei der Lösung der Hauptaufgaben der WB wird der Generaldirektor durch den technisch-ökonomischen Beirat beraten. Der technisch-ökonomische Beirat setzt sich aus Vertretern der Wissenschaft, erfahrenen Praktikern der ihr unterstellten Betriebe und Einrichtungen sowie aus Vertretern gesellschaftlicher und staatlicher Organe zusammen. (2) Die Mitglieder werden vom Generaldirektor ernannt und abberufen. (3) Sofern es sich um Mitarbeiter von Betrieben und Institutionen handelt, die nicht der WB unterstehen, werden sie im Einvernehmen mit dem Leiter dieser Institutionen vom Generaldirektor vorgeschlagen und vom Leiter des Amtes für Wasserwirtschaft ernannt und abberufen. (4) Bei der Förderung und Lenkung der Neuererbewegung wird der Generaldirektor durch einen Neuererrat unterstützt, dem Aktivisten, Neuerer sowie Wissenschaftler angehören. Die Mitglieder werden vom Generaldirektor ernannt und abberufen. § 7 Der Generaldirektor ist gegenüber den Direkterer der unterstellten Betriebe und Einrichtungen weisungsberechtigt. § 8 Begründung und Beendigung von Arbcits-rcchtsverhäUnissen (1) Der Generaldirektor, der Technische Direktor, der Produktionsdircktor, der ökonomische Direktor, der Kaderleiter und der Hauptbuchhalter der WB werden durch den Leiter des Amtes für Wasserwirtschaft berufen und abberufen. (2) Die weiteren Mitarbeiter der WB werden durch den Generaldirektor eingestellt bzw. entlassen. § 9 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Die WB wird im Rechtsverkehr durch den Generaldirektor vertreten. Bei Verhinderung desselben wird sie durch einen Direktor in der vom Generaldirektor festgelegten Reihenfolge vertreten. (2) Die Direktoren sind im Rahmen ihres Aufgabenbereiches und ihrer Befugnisse berechtigt, die WB zu vertreten. (3) Die Vertretung der WB erfolgt unter Beachtung der gesetzlich festgelegten Mitwirkung des Hauptbuchhalters. (4) Andere Mitarbeiter oder Personen können entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Vertretung der WB durch den Generaldirektor bevollmächtigt werden. Anordnung über die Bildung der VEB Wasserversorgung und Abwasserbehandlung. Vom 23. März 1964 Auf Grund der vom Ministerrat beschlossenen Grundsätze über die Leitung und Organisation der Wasserwirtschaft wird im Einvernehmen mit den zuständigen zentralen staatlichen Organen folgendes angeordnet: § 1 (1) Für jeden Bezirk wird aus den bestehenden finanz- und bruttogeplanten Wasserwirtschaftsbetrieben der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden ein VEB Wasserversorgung und Abwasserbehandlung gebildet. Die Bildung dieser Betriebe ist bis zum 31. Dezember 1964 abzuschließen. (2) Öffentliche Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung der Städte und Gemeinden sind in die VEB Wasserversorgung und Abwasserbehandlung bis 31. Dezember 1964 einzugliedern. (3) Die bisherigen Bauleitungen für Investitionen der Wasserversorgung und Abwasserbehandlung bei den örtlichen Organen sind bis zum 31. Dezember 1964 in die VEB Wasserversorgung und Abwasserbehandlung einzugliedern. § 2 Die VEB Wasserversorgung und Abwasserbehandlung sind der WB Wasserversorgung und Abwasserbehandlung zu unterstellen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Verhandlungssaal sowie in dessen unmittelbarem Vorfeld sind entsprechend den zeitlichen und räumlichen Bedingungen konkrete Verantwortungsbereiche festzulegen, die funktionellen Pflichten eindeutig abzugrenzen und im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die politischen und ökonomischen Grundlagen der Macht der Arbeiterklasse richten, zu unterbinden. Das Staatssicherheit hat weiterhin seine Arbeit auf die Überwachung Straftat begünstigender Bedingungen und Umstände sowie zur Schadensverhütung; die effektive Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das evtl, erforderliche Zusammenwirken mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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